Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht vom Bundestag verabschiedet

von Prof. Dr. Thomas Riehm, veröffentlicht am 26.03.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtCorona|2671 Aufrufe

Der Bundestag hat am 25.3. das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht" einstimmig verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf des BMJV vom 23.3.2020 wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses lediglich das Verfahren für eine mögliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der Schutzregeln für Verbraucherdarlehensverträge, insbesondere auf Kleinstunternehmer abgeändert (nunmehr: Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates). Im Übrigen wurde der bereits vorgestellte Entwurf unverändert angenommen.

Aus der offiziellen Meldung des Bundestags:

"Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2020, einstimmig einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der Covid-19- Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110) angenommen. Zwei Abgeordnete der AfD-Fraktion enthielten sich. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (19/18129) und ein Bericht (19/18158) des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zugrunde. Der Haushaltsausschuss hatte dazu einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorgelegt (19/18162)."

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen