Sorry....aber die letzten 11 Jahre StVO waren nur ein Witz?!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 07.09.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht4|2552 Aufrufe

Manchmal könnte man denken, die Welt spinnt. So kommt es mir derzeit vor. Da haben sich gerade alle Verkehrsrechtler damit abgefunden, dass die letzte Novelle der StVO und der BKatV unwirksam ist. Und dann wird auf einmal berichtet, dass vielleicht alles (?) seit 2009 ein derartiger Irrtum war. Mein erster Gedanke war: Verschwörungstheorie, ähnlich den Querköpfen, die meinen, die Bundesrepublik existiere nicht....Tatsächlich ist die Lage ernst:

Jedenfalls hier berichtet der swr über sehr seriöse Gedanken aus der Justiz des Landes Baden-Württemberg hierzu.

In Wirklichkeit ist das alles also überhaupt nicht lustig. Wenn wir tatsächlich erfahren müssen, dass alle Änderungen seit 2009 unwirksam sind, dann müssen wir mal schauen, welche Vorschriften denn nun anwendbar sind. Das zu ermitteln, dürfte ein Kraftakt werden.....

 

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4 Kommentare

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Die diesbezügliche Büchse der Pandora hat der Herr Ramsauer bereits vor 10 Jahren geöffnet, als er im Frühjahr 2010 eine Lösung für die Sache mit den alten Verkehrszeichen brauchte, die im September 2009 mit der damaligen Schilderwaldnovelle ungültig wurden. Schon damals stand zur Heilung des Zitierfehlers die Option einer nachgeschobenen Änderungsverordnung im Raum, doch daran hatte Herr Ramsauer bzw. das damalige BMVBS gar kein Interesse. Beim aktuellen Sachverhalt um die verschärften Bußgelder nebst Fahrverboten ist es ähnlich: Obgleich der Impuls hier nicht von BMVI selbst kam, nutzt Herr Scheuer "das Problem" um seine nunmehr verkorkste Novelle vorerst aus der Welt zu räumen. Das diese Verfahrensweise dem Verkehrsministerium jetzt möglicherweise auf die Füße fällt, ist nur zu begrüßen, schließlich handeln im Hintergrund teilweise noch die gleichen Leute wie schon 2009.

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Als Verkehrsrichter werden Sie sich doch zwischenzeitlich eine Meinung zu der Problematik gebildet haben. Wie lautet diese?

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Nun also, ich habe den Führerschein seit 1969. Um 1998 hatten wir ein ganz vernünftiges  Niveau an Regulatorien. Weiterungen des Regelungs-, und terrorisierenden Verbotswahns seither , gerade auch der Ökowahnhaftesten, waren und sind für das Wohlergehen der Menschheit nicht erforderlich. Und was etwaige alte Bußgeldsätze angeht - es ist ja amtlich vorgeschrieben:  1,95583 - 1.  

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Alles nicht so ernst nehmen. Ich hatte damals (hier: https://community.beck.de/2009/09/30/gastkommentar-dr-frank-bokelmann-bis-zum-30-juni-1992-verwendete-verkehrszeichen-noch-gueltig) das Problem der alten Schilder thematisiert und war überrascht, dass der damalige Bundesverkehrsminister Ramsauer as Problem "löste", indem er die Novelle, die es verursacht hatte für nichtig erklärte. Denn obwohl die StVO im Hinblick auf das Zitiergebot sehr anfällig ist, hatte ich gedacht, dass evtl. vorhandene Fehler von den tausenden Rechtsanwälten, von den einige mit ihrer Zuarbeit sogar den Führerscheintourismus seit Jahren nach Kräften fördern, dabei der Verkehrssicherheit einen Bärendienst erweisen und sich mit den Prinzipien der EU den Allerwertesten abwischen, schon lange aufgedeckt wären.

Denn solche Zitierfehler in Verordnungen (VO) werden ja auch sonst gerne gefunden, sobald es um die Wurst geht. Allerdings hat m.W. noch nie der Verordnungsgeber selbst solche Fehler aufgedeckt. Wenn sie dem Verordnungsgeber selbst aufgefallen sein sollten, hat man sie heimlich, still und leise bei der nächsten Änderung der VO geheilt. Das ist die gute Kunst des Regierens. Aber Ramsauer muss das Wasser bis zum Hals gestanden haben. Scheuer scheint es derzeit nicht besser zu gehen. Solche Notbremsen sind aber gefährlich, weil sie die Autorität des Staats untergraben: "Was schert mich meine VO im BGBl. von gestern." sollte ein Minister niemals sagen oder auch nur andeuten.

Wenn Baden-Württemberg nun die StVO "seit 11 Jahren" in Zweifel zieht, dann ist das möglicherweise eine Reaktion, um die eigene Verhandlungsposition für die anstehende StVO-Reparatur zu verbessern, eigentlich ein No-Go, aber vom Bundesverkehrsminister provoziert. Sollten wirklich Bedenken "aus unserer gerichtlichen Praxis" an den Bund weitergeleitet worden sein, wäre das normalerweise nicht öffentlich zelebriert worden - schon, weil es geprüft werden muss und dazu die Fachleute aller Länder und des Bundes draufschauen müssen.

Da stehen wir nun praktisch vor der Kernschmelze des Rechtssystems, dem VO-GAU, der eine an sich sinnvolle Handlungsform des Staates, die Ausfüllung der Gesetze durch VOs, soweit der eigentliche Gesetzgeber, das Parlament, dies zulässt, um eine schnelle Anpassung des Rechts an die Gegebenheiten in der Welt zu ermöglichen, in Verruf bringt. Und das in Corona-Zeiten ...

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