Uber-Fahrer in Großbritannien sind Arbeitnehmer

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 24.02.2021
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht|1630 Aufrufe

An dieser Stelle (Beitag vom 3.11.2016 und 15.11.2017) ist schon des öfteren über gerichtliche Auseinandersetzungen in Großbritannien berichtet worden, bei denen es im Kern um den Status der für den Fahrdienstanbieter Uber tätigen Fahrer ging. Bislang haben bereits mehrere Instanzgerichte zugunsten der Arbeitnehmereigenschaft der Fahrer entschieden, auch wenn dadurch das Geschäftsmodell von Uber ins Wanken geraten dürfte. Jetzt hat Uber auch vor dem höchsten Gericht (19.2.2021 - Uber BV and others (Appellants) v Aslam and others (Respondents) [2021] UKSC 5 On appeal from [2018] EWCA Civ 2748) in Großbritannien verloren. Dessen Fahrer müssen als Arbeitnehmer eingestuft werden und nicht als Selbstständige, entschied der Supreme Court. Das Urteil der sieben Richter fiel einstimmig aus. „Die Fahrer sind in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis von Uber, dass sie keine Möglichkeit haben, ihre wirtschaftliche Position oder ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern“, erklärte der Vorsitzende Richter. Als Gründe führten die Richter an, dass Uber den Fahrpreis und die Arbeitsbedingungen festsetze. Auch würden die Fahrer durch das Bewertungssystem überwacht und bestraft, wenn sie zu viele Fahrten ablehnten. Das Urteil bedeutet nun, dass die klagenden Uber-Fahrer Anspruch auf Leistungen haben, darunter auf den Mindestlohn und bezahlte Ferien. Außerdem gelte dies immer, sobald sie in der Uber-App eingeloggt seien und damit ihre Dienste anböten – und nicht nur, wenn sie tatsächlich einen Fahrgast beförderten. In Deutschland ist der Status der Uber-Fahrer gerichtlich noch nicht geklärt.

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