Veröffentlicht am 04.03.2008 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Normalerweise ist der Mieter vor einer (fristlosen) Kündigung wegen Zahlungsverzuges durch § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB geschützt. Denn zunächst muss der Vermieter danach über seinen erhöhten ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ordentliche KündigungZahlungsverzugErhöhung der BetriebskostenMiet- und WEG-Recht
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