Veröffentlicht am 06.03.2008 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

In einem Kommentar zum Beitrag vom 28.02.2008 wurde vorgeschlagen, im Mietvertrag zu regeln, dass der Vermieter für Schönheitsreparaturen nicht zuständig sei, so dass der Mieter nur aufpassen ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
SchönheitsreparaturenInhaltkontrolleMiet- und WEG-Recht
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