Veröffentlicht am 16.02.2009 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Durch die kurze Verjährung des § 195 BGB sind einige neue Probleme entstanden. Die Verjährung des Kautionsanspruchs des Vermieters nach §§ 195, 199 BGB ist mittlerweile obergerichtlich bestätigt ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
KautionVeränderung der MietsacheVerjährungMiet- und WEG-Recht
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