Veröffentlicht am 21.07.2010 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Das AAK-Messgerät (derzeit nur: Dräger Alcotest 7110 Evidential, Typ MK III) muss gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 EichO geeicht sein. Die Eichgültigkeitsdauer für derartige Messgeräte beträgt nur ein ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
OrdnungswidrigkeitenAtemalkoholBasiswissenOLG DresdenEichungEichdauerAAKDräger EvidentialVerkehrsrecht
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