Veröffentlicht am 04.10.2013 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerDie jüngste Veränderung des StGB, seit letzter Woche in Kraft, betrifft mit § 226 a StGB die Verstümmelung weiblicher Genitalien. Die Norm lautet: § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien (1) ... Weiterlesen
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