Veröffentlicht am 08.08.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Es ist unzweifelhaft, dass dem Vermieter ein Zutrittsrecht zur Wohnung zusteht, wenn ein besonderer Anlass besteht. Dazu genügt die Vorbereitung von Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten, die Besichtigung mit Kauf- oder Mietinteressenten oder die Ablesung von Verbrauchserfassungsgeräten.Weiterlesen

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Veröffentlicht am 11.12.2012 von Prof. Dr. Christian RolfsBild von Christian.Rolfs

Das für den 11.12.2012 mit Spannung erwartete Urteil des BAG zu der Frage, ob betriebsfremde Beauftragte einer Gewerkschaft ein Recht auf Zutritt zu Einrichtungen der Diakonie haben, wird nicht ... Weiterlesen

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