Veröffentlicht am 02.12.2014 von Dr. Klaus LützenkirchenNach § 312 Abs. 4 BGB gilt das Widerrufsrecht bei Vebraucherverträgen auch für Verträge über die Vermietung von Wohnraum. Dazu zählen auch Änderungen des Mietvertrages. Solche Änderungen werden ... Weiterlesen
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MietvertragWiderrufgerichtlicher VergleichÄnderungenMiet- und WEG-Recht7291 Aufrufe