Veröffentlicht am 20.01.2010 von Dr. Klaus LützenkirchenEs ist immer noch Brauch, die Ernsthaftigkeit der Liebesbeteuerungen des Partners durch das Abreißen von Blüten (er liebt mich ... er liebt mich nicht ...) zu prüfen, wenn man keine Münze zur Hand hat. So geht es jetzt auch mit Verwaltungskosten, die in einem Gewerberaummietevertrag als umlegbar deklariert sind. Der Reihe nach:Weiterlesen
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BetriebskostenVerwaltungskostenGewerberaummietvertragMiet- und WEG-Recht4592 Aufrufe