US-Berufungsgericht: Guantanamo-Gefangener zu Unrecht als "feindlicher Kämpfer" eingestuft

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 25.06.2008

Das US-Berufungsgericht in Washington, vor dem sich Guantanamo-Gefangene gegen ihre Einstufung als "feindliche Kämpfer" wehren können, hat die Entscheidung der Streitkräfte aufgehoben, mit der ein Uigure entsprechend eingestuft wurde. Das Gericht gibt der amerikanischen Regierung drei Möglichkeiten: (1) den Häftling freizulassen, (2) ihn von Guantanamo an einen anderen Ort zu bringen oder (3) ihm in Guantanamo "zügig" ein neues Verfahren zur Überprüfung seines Status zu gewähren. Eine abermalige Prüfung durch die zuständigen Militärgremien müsse nach den Vorgaben des Berufungsgerichts erfolgen. Welche das sind, gab das Gericht zunächst nicht bekannt.

Das Berufungsgericht wies darauf hin, dass der Gefangene nach der jüngsten Guantanamo-Entscheidung des Supreme Court eine Überprüfung seiner Inhaftierung durch das Bundesbezirksgericht in Washington verlangen könne (Habeas Corpus).

Quellen: NZZ (internationale Ausgabe) Nr. 145 vom 24. Juni 2008 S. 2; FAZ vom 25. Juni 2008 S. 6

 

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Das Urteil is sicher ein Meilenstein, aber bis die Verfahren die prozessualen Hürden genommen haben, dürfte einiges Wasser den Potomac runtergeflossen sein.

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