DAV und BRAK begrüßen die Pläne des Bundesjustizministeriums

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 08.09.2008

Die umstrittene Rechtsprechung des BGH in der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr - so z.B. der 4. Zivilsenat im Beschluss vom 16.07.2008 - IV ZB 24/07 - hat das Bundesjustizministerium dazu veranlasst, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Der DAV in seiner Stellungnahme vom 28.08.2008 und die BRAK in der Stellungnahme Nr. 28/2008 haben die Initiative des Bundesjustizministeriums, die Unklarheiten bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu bereinigen, begrüßt. Wenn auch bei der rechtstechnischen Umsetzung in den Stellungnahmen von DAV und BRAK unterschiedliche Ansätze verfolgt werden, besteht jedoch Einigkeit, dass sichergestellt werden soll, dass im Ergebnis der Rechtszustand wiederhergestellt werden soll, der bis zur Entscheidung des BGH vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - galt und sich bewährt hatte.

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vgl. auch Hinweis unter beck aktuell vom 03.09.2008

Rechtsanwälte halten Vorschlag zur Neuregelung der Anrechnungsmethodik im RVG für zu kompliziert
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat das Vorhaben des Bundesjustizministeriums, die Unklarheiten bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu bereinigen, begrüßt. Eine Neuregelung der Anrechnungsmethodik im RVG könne die praktischen Probleme bei der Kostenfestsetzung beseitigen, die durch die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (in NJW 2007, 2049) aufgetreten seien. In seiner Stellungnahme zum Problempapier mit Lösungsskizze des Ministeriums bezeichnet der BRAK-Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung den Änderungsvorschlag für einen neuen § 15a RVG-E allerdings als «sehr kompliziert». Er befürchtet, dass eine solche Regelung die Gerichte weiter beschäftigen und belasten wird.
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