Eine wertvolle Entscheidung für die Alltagspraxis

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.09.2008

Dass es sich durchaus lohnen kann, nicht überall den bequemen Weg zu gehen und die Geschäftsgebühr mit dem Regelgebührensatz von 1,3 anzusetzen, zeigt das Urteil des AG Mannheim vom 27.08.2008 - 14 C 138/08. Das Gericht hat in der genannten Entscheidung sogar den Höchstsatz einer Geschäftsgebühr von 2,5 gebilligt. Die Entscheidung zeigt unter anderem auf, welche Gesichtspunkte z. B. bei der Gebührenbemessung herangezogen werden können. Auch zur Bindungswirkung einer erteilten Deckungszusage durch eine Rechtsschutzversicherung enthält die Entscheidung interessante Ausführungen - Fazit: eine wertvolle Entscheidung für die Alltagspraxis.

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