Bayerisches Innenministerium lehnt Volksbegehren "Mindestlohn jetzt" ab

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 10.11.2008

Das bayerische Staatsministerium des Innern hat einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Mindestlohn jetzt!" abgelehnt (vgl. Pressemitteilung 488/08 vom 4.11.2008).  Ziel des von den Gewerkschaften initiierten Volksbegehrens ist eine landesgesetzliche Pflicht zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohns für alle Branchen unabhängig vom Bestehen tarifvertraglicher Regelungen durch ein Bayerisches Mindestlohngesetz. Die Bayerische Verfassung (Art. 169 Abs. 1) sieht immerhin ausdrücklich die Möglichkeit vor, "für jeden Berufszweig" Mindestlöhne festzusetzen. Das Innenministerium hat sich dagegen auf den Standpunkt gestellt, das beantragte Bayerische Mindestlohngesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn gesetzliche Vorgaben für den Arbeitslohn gehörten zum "Arbeitsrecht" und fielen in die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Länder könnten hier nur soweit Regelungen treffen, als der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz noch keinen Gebrauch gemacht habe. Mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz habe der Bund jedoch bereits abschließende Regelungen zu Mindestlöhnen erlassen. Ferner macht das Ministerium geltend, dass mangels Gesetzgebungskompetenz das geforderte Bayerische Mindestlohngesetz in unzulässiger Weise in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie eingreifen würde. Nun muss der bayerische Verfassungsgerichtshof über den Zulassungantrag entscheiden.

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