Sex-Shop Hinweise an BAB: Nicht für reibungslosen Verkehr erforderlich?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 17.11.2008

Diese Meldung ist fast ein Nachtrag zu dem kürzlich eingestellten Beitrag zu Mc. D.-Schildern: Rechtsanwalt Robert Schindler meldet heute auf seiner Kanzleihomepage eine vielleicht weniger wichtige, aber doch etwas kuriose Entscheidung des VG Karlsruhe v. 21.10.2008 Az. 8 K 2636/06:

"...Nur Hinweise auf Dienstleistungen, die unmittelbar den Belangen der Verkehrsteilnehmer bei ihrer Nutzung der Fahrstrecken und Autohöfe dienen, seien an den offiziellen Informationsschildern rechtlich erlaubt. Der betroffene “Erotic Stores” hatte sich auf einem Autohof eingemietet, wo sich auch eine Tankstelle, ein Schnell-Restaurant und ein Casino befanden. Die Hinweistafel an der Ausfahrt zu der Raststätte war nach entsprechendem Antrag mit einem “Esso”-Logo und einem “McDonalds”-Schriftzug versehen worden, das Casino und der Sex-Laden dagegen gingen leer aus. Die zuständige Straßenbaubehörde weigerte sich vehement, die Genehmigung dafür zu erteilen. Das sei amtliche Willkür und eine ungerechte Bevorzugug der anderen Geschäfte, klagte der Autohof-Betreiber.

Keinesfalls, befand das Karlsruher Verwaltungsgericht. Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen, welche das Anbringen solcher Zusatzinformationen an Autobahn-Tafeln zwar prinzipiell erlauben, soll den Konzessionären von Autobahnnebenbetrieben und Betreibern von Autohöfen nämlich nicht eine zusätzliche Werbemöglichkeit verschafft werden. Die rechtlichen Regelungen dienen allein und erklärtermaßen einer Verbesserung der Information der Verkehrsteilnehmer sowie der zusätzlichen Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und Verkehrsgefährdungen. Diese unbedingte Verkehrsbezogenheit entfalle aber nach aller richterlichen Erfahrung bei den üblichen Dienstleistungen eines Erotic-Ladens oder eines Wettspielbetriebs, sei dagegen bei einer Tankstelle und einer Verpflegungseinrichtung als gegeben anzusehen."

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5 Kommentare

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So bleibt der Sexshop ein Geheimtipp. Es stellt sich sowieso die Frage, ob dies ein günstiger Standort für solch ein Geschäft ist.

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Unklar bleibt mir, warum in solchen Fällen die Logos der Unternehmen abgebildet werden und nicht in neutraler Schrift ihre Namen angegeben werden, verbunden mit den üblichen Zeichen für Gastronomie und Tankstellen. Insofern wirkt es nicht ganz falsch, auf den werbenden Effekt abzustellen.

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ich denk mir mal, dass es auch für den straßenverkehr sicherer ist, wenn für Mcdonalds geworben wird, als für den "Hot-Sex-Shop"... da fallen den Männern doch wieder die Augen raus!

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