Arbeitnehmererfindungsvergütungsanspruch vom Arbeitsrechtsschutz umfasst

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 16.12.2008

Zwei wichtige Fragen bei der Abgrenzung des Bereichs des Arbeitsrechtsschutzes hat das AG Viersen im Urteil vom 13.06.2008 - 23 C 340/06 - behandelt. So hat das Gericht die Streitfrage, ob Streitigkeiten über die Höhe des Vergütungsanspruchs eines Arbeitnehmererfinders dem Arbeitsrechtsschutz unterliegen oder von der Ausschlussklausel des § 3 Abs. 2 d ARB 2000 erfasst werden, welche einen generellen Ausschluss für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem „geistigen Eigentum" enthält, entschieden und zu Recht das Arbeitnehmererfindungsrecht dem Gebiet des Arbeitsrechts zugeordnet sowie die Deckung durch den Arbeitsrechtsschutz bejaht. Weiter hat das Gericht in diesem Zusammenhang auch den Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls definieren müssen; ein Versicherungsfall ist nicht schon bei der bloßen Anmeldung einer Arbeitnehmererfindung, sondern erst mit der unbeschränkten Inanspruchnahme der Arbeitnehmererfindung durch den Arbeitgeber und dem Angebot einer unangemessen geringen Vergütung eingetreten.

 

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