Weg frei für neuen Kaprun-Prozess?

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 18.01.2009

Um die Wiederaufnahmebemühungen des bereits abgeschlossenen Prozesses um die verheerende Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun kommt Bewegung. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wird die  vier österreichischen Sachverständigen, gegen die der deutsche Gutachter Hans-Joachim Keim Strafanzeige erstattet hat, demnächst vernehmen. Davon wird es u.a. abhängen, ob gegen die Sachverständigen Anklage erhoben wird. Ohne Anklage und eine Verurteilung der Experten ist in Österreich eine Wiederaufnahme des Kaprun-Prozesses nicht möglich.

Keim wirft den österreichischen Kollegen vor, im Kaprun-Prozess zielgerichtet versucht zu haben, Tatsachen zu vertuschen und zu unterdrücken.

Bei dem verheerenden Brand am 11.11.2000 waren in dem Tunnel der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn 155 Menschen verbrannt oder erstickt. Im Mai 2004 wurden alle 16 Angeklagten Österreicher freigesprochen. Seit September 2005 ist das Urteil rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Linz ließ die Berufung der Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen nicht zu.

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Im Kampf um die Wiederaufnahme haben der Stuttgarter Gutachter Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner am Montag am Landgericht Wien Strafanzeige wegen Verdachts der Korruption   und der vorsätzlichen Strafvereitelung gegen die österreichischen Gutachter und Unbekannt erstattet. Nach Recherchen ihres Unternehmens seien die amtlichen Ermittlungen, u.a. durch Unterschlagen von Beweismitteln, sabotiert worden. Selbst Beweismittel, die sich bereits in der Obhut des Gerichts befanden, sollen zerstört oder unterschlagen worden sein.

Quelle: Straubinger Tagblatt om 24.3.2009 S.3, 11

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