Morsals Mörder weiter im Visier der Staatsanwaltschaft

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 19.02.2009

Der Mörder der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal bleibt auch nach seiner Verurteilung im Visier der Hamburger Staatsanwaltschaft. Die Behörde prüft seit April 2008 den Vorwurf, gemeinsam mit einem weiteren Verdächtigen  im November 2007 eine 1977 in Afghanistan geborenen Frau sexuell missbraucht zu haben.

Revision gegen lebenslange Haftstrafe eingelegt

Gegen die lebenslange Haftstrafe im Hamburger «Ehrenmord»-Prozess legte die Verteidigung inzwischen Revision ein. Die Verteidigung muss die Revision erst begründen, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Einer der beiden Verteidiger des 24-Jährigen hat unterdessen sein Mandat niedergelegt. Zu den Gründen wollte Rechtsanwalt Thomas Bliwier keine Angaben machen.

Strafanzeige wegen Beleidigung des Staatsanwalts möglich

Bis Ende der Woche will die Staatsanwaltschaft zudem prüfen, ob sie gegen den noch nicht rechtskräftig Verurteilten Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. Nach der Urteilsverkündung war es im Gericht zu tumultartigen Szenen gekommen. Bevor der Angeklagte aus dem Gerichtssaal geführt wurde, warf er einen Papierstapel in Richtung Staatsanwalt und beschimpfte ihn unter anderem als «Hurensohn». Am 16.02.2009 war bekannt geworden, dass gegen den Staatsanwalt eine Todesdrohung aufgetaucht ist.

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4 Kommentare

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Ein Angeklagter wurde wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und damit die höchste und größte Verachtung der Gesellschaft gegen einen Einzelnen wegen seiner Tat formell ausgesprochen. Dies ist - gleich wie man die Persönlichkeit dieses Menschen im Übrigen beurteilt - ein höchst emotionaler Moment. Ein emotionaler Ausbruch wie dieser ist nachvollziehbar, wenn natürlich auch nicht angemessen.
Wenn man sich überlegt, zu welch lächerlichen und nichtigen Anlässen manch einem ein böses Wort einfach "herausrutscht", dann hat diese Beleidigung in Relation zu der soeben ausgesprochenen lebenslangen Freiheitsstrafe nur geringes Gewicht. Berücksichtigt man zudem die Eindeutigkeit der Machtverteilung zwischen Staatsanwalt und Verurteiltem, dann empfinde ich ein weiteres Strafverfahren wegen Beleidigung als höchst überflüssig. Die Ehre des Staatsanwalts wird nicht davon berührt, dass er in dieser Situation beschimpft wurde. Damit soll kein Freibrief für künftiges Verhalten ausgestellt werden, aber eine Berücksichtigung der speziellen Lage unmittelbar nach der Urteilsverkündung erfolgen.
Die ausgesprochene "Todesdrohung" ist ein ganz anderer Fall. Hier hielte ich Ermittlungen (falls möglich) und auch Bestrafung für durchaus notwendig, um eindeutige Grenzen aufzuzeigen und Justizangehörige zu schützen.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller

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Herr Henning Ernst Müller,

vielen Dank für diese Aussage.
Wie oft hab ich mich schon über eine Anzeige einer „(Beamten)beleidigung“ aufgeregt. (nicht persönlich)

Das etwaige „Todesdrohungen“ oder auch Beleidigungen die ganz nüchtern und bei „klarem Verstand“ ausgesprochen werden geahndet werden sollen ist natürlich selbstverständlich.

Aber wenn man jemandem der am nächsten Morgen mit „eingeschiffter Hose“ ohne Erinnerung in einer Zelle aufwacht auch noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung aufdrückt, dann frag ich mich jedesmal was das soll.
Welcher vernunftbegabte Mensch kann sich ernsthaft von einer volltrunkenen Person, die er oftmals gar nicht kennt, persönlich beleidigt fühlen?

Da bietet sich doch meistens eher Mitleid statt Beleid an.

MfG

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