Hotel Mama

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 06.05.2009
Rechtsgebiete: StudentKindesunterhaltFamilienrecht2|3276 Aufrufe

Früher war es so, dass es die meisten Studenten von zu Hause weggezogen hat und sie froh waren, die erste eigene Bude in einer fremden Stadt beziehen zu können.

Dies scheint sich geändert zu haben, denn der BGH hatte jüngst Veranlassung zu folgendem Leitsatz:

Ein Student, der im Haushalt eines Elternteils lebt, kann im Verhältnis zu dem anderen, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil darauf verwiesen werden, am Studienort zu wohnen. Das kommt in Betracht, wenn hohe Fahrtkosten zum Studienort anfallen und dem Interesse des anderen Elternteils, die Unterhaltsbelastung in Grenzen zu halten, keine gewichtigen, gegen einen Umzug sprechenden Belange des Studenten gegenüberstehen.

BGH, Urteil vom 21.01.2009 - XII ZR 54/06

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2 Kommentare

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hi jan,

ja ich bin der gleichen meinung, dass studenten froh waren wenn sie ausziehen durften jetzt ist ein bisschen komisch geworden...

viel grüße

kiwi

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