Die neue Koalition und das Arbeitsrecht

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.10.2009

Die neue schwarz-gelbe Koalition ist perfekt, der Koalitionsvertrag ausgehandelt und die Ministerposten verteilt. Welche Neuigkeiten gibt es für das Arbeitsrecht zu vermelden? Zunächst die Personalie: Nachfolger der bisherigen Arbeitsministers Olaf Scholz (SPD) wird der bisherige Verteidigungsmininster Franz Josef Jung (CDU). Der promovierte Jurist hat bislang keine nennenswerten Erfahrungen auf diesem Gebiet vorzuweisen. Man wird sehen, ob sich das Nachteil erweist.

Interessanter sind ohnehin die programmatischen Aussagen im Koalitionsvertrag. Konkrete Festlegungen für das Arbeitsrecht finden sich allerdings kaum. Der Koalitionsvertrag gibt sich in diesem Bereich verhalten - um nicht zu sagen - wenig ambitioniert. Das wirklich bedeutsame Ziel der Schaffung eines Arbeitsgesetzbuches hat sich die Koalition offenbar von vornherein nicht auf ihre Fahnen geschrieben. Der Punkt findet keine Erwähnung im Koalitionsvertrag.

Folgende Punkte erscheinen hervorhebenswert:

Der Abschnitt über den Arbeitsmarkt beginnt mit einem Bekenntnis zur Tarifautonomie. Einen einheitlichen gemeinsamen Mindestlohn lehnen die Koalitionäre ab. Für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen im Verordnungsweg soll künftig eine Mehrheit im Tarifausschuss erforderlich sein.

Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern. Offenbar verspricht man sich durch eine gesetzliche Regelung eine gewisse Signalwirkung. Die Teufel könnte hier im Detail, also in der Formulierung der genauen Kriterien, stecken

Eine - begrenzte - dafür aber ganz konkrete Änderung ist im Befristungsrecht geplant. Hier soll die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen so umgestaltet werden, dass die sachgrundlose Befristung nach einer Wartezeit von einem Jahr auch dann möglich wird, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Bemerkenswert ist sodann ein Halbsatz, in dem zum Ausdruck gebracht wird, dass für Betriebsräte ein Ehrenkodex entwickelt werden soll, z.B. mit dem Recht der Betriebsversammlung auf Offenlegung der gezahlten Aufwendungen an Betriebsratsmitglieder.

Einige Aussagen betreffen dann ältere Arbeitnehmer. So lehnen die Koalitionsparteien eine Verlängerung der staatlich geförderten Altersteilzeit über den 31.Dezember 2009 hinaus ab. Ferner wird die Prüfung beruflicher Altersgrenzen in Aussicht gestellt.

 

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