Rechtsmittelzulassung allein reicht nicht
von , veröffentlicht am 17.07.2010
Eine Streitfrage - wieder einmal im Zusammenhang mit § 15a RVG - führte zu dem Problem, ob das Rechtsbeschwerdegericht trotz Nichterreichens des Beschwerdewerts bei Zulassung der Rechtsbeschwerde in der Sache entscheiden kann. Nach der Entscheidung des BGH im Beschluss vom 22.06.2010 - VI ZB 10/10 - ist dem Rechtsbeschwerdegericht eine Entscheidung verwehrt. Die Zulassung eines Rechtsmittels könne nicht dazu führen, dass dadurch ein gesetzlich nicht vorgesehener Instanzenzug eröffnet werde. Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung könne nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden.
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