Gesetzes-Apps für iPhone und iPad

von Mathias Bruchmann, veröffentlicht am 08.09.2010
Arbeitsrecht-App für iPhone und iPad von C.H.Beck

Apps entwickeln sich zu immer beliebteren Helfern auf Smartphones und Tablet-Geräten. Eine App zum Arbeitsrecht bietet C.H.Beck seit heute für iPhone und iPad an. Das kleine Handy-Programm enthält rund 80 vollständige Gesetze und Verordnungen wie das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). In den kommenden Tagen erscheinen weitere Apps zum Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht. Auch Zivilrecht und Sozialrecht sind in Vorbereitung. Die Apps kosten zwischen Euro 5,99 und Euro 9,99 und lassen sich über den iTunes Store beziehen unter http://itunes.de/apps/verlagchbeckohg. Einmal geladen, sind alle Such-, Lesezeichen- und Kommentierungsfunktionen der App auch offline nutzbar. Die Vorschriften werden auf dem Gerät gespeichert. Gut für Einsätze in Büro- und Gerichtsgebäuden mit schlechtem Handy-Empfang.

Welche Rolle spielen Smartphones und Apps in Ihrem juristischen Alltag?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

28 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

iPhone und iPad sind inzwischen unverzichtbar für mich. Gerade auf aktuelle Kalenderdaten zugreifen zu können, mal eben on the fly eine Gebühren-Risikoberechnung auszuführen oder eben bei Gericht schnell einen §§ nachschlagen, mit dessen Relevanz man vorher nicht gerechnet hätte - unverzichtbar. Im kommen auch das iPad als eAktenlesegerät.

 

Ich werd mir sicher eine der Beck Apps anschauen, auch wenn die kostenlose Konkurrenz ja durchaus besteht. Kommentierungs- und Lesezeichenfunktion klingt schon mal als guter Wettbewerbsvorteil, den andere (noch) nicht bieten.

Schaue in die Beschreibung des App im iTunes-Store. Dort ist zu lesen, dass Gesetze, die in der Favoriten-Liste abgelegt werden, in Gänze heruntergeladen werden und somit auch offline zur Verfügung stehen.

0

1. Leider lässt ihr Beitrag offen, ob der zu zahlende Preis jedes Jahr neu fällig wird. Zu vermuten ist dies, da das Icon der App das Jahr 2010 enthält.

2. Wo ist der Mehrwert bezüglich der kostenlosen Gesetzes App "Gesetze im Internet", die das gesamte Bundesrecht kostenlos auf iPhone und iPad zur Verfügung stellt und das in einem Programm?

 

Ich hatte bereits vor längerer Zeit eine Liste für Programme, die auf dem iPhone bzw. auf dem iPad eines Juristen nicht fehlen sollten erstellt, die auch das obige kostenlose Gesetzes App enthält:

 

iPhone: http://www.ra-wunsch.de/archives/325

iPad: http://www.ra-wunsch.de/archives/1048

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wunsch

Rechtsanwalt

0

Lieber Herr Wunsch,
 
Vorteile der Beck'schen Apps gegenüber anderen Gesetzes-Applikationen sind beispielsweise
 
- Überprüfung der Vorschriften durch unser Lektorat für amtliche Texte
- redaktionelle Hinweise auf Gesetzesänderungen aber auch Anmerkungen zum in Kraft bzw. außer Kraft treten
- keine Beschränkung auf das Bundesrecht
- Verlinkung der Vorschriften untereinander
- schnelle Volltextsuche über den gesamten Datenbestand der App und nicht nur im aktuell sichtbaren Gesetz 
- Lesezeichen mit Notizfunktion
- Verlaufsfunktion / Historie der aufgerufenen Gesetze
- kompletter Inhalt der App ständig verfügbar, auch offline.
 
Die einmal erworbene App bleibt zeitlich unbegrenzt nutzbar. Ein kostenloses inhaltliches Update ist beim Arbeitsrecht für Ende 2010 vorgesehen. Im Laufe des kommenden Jahres wird dann eine Edition 2011 erscheinen, die neu über den iTunes Store bezogen werden kann.

Übrigens ist seit eben unsere App zum Erbrecht abrufbar unter http://itunes.de/apps/verlagchbeckohg.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mathias Bruchmann

"Liebe Android-Nutzer,
bitte noch ein wenig Geduld, wir haben Euch nicht vergessen ;-)"

1) Sehr schön. Wie lange ungefähr? ;o)

2) Bitte denken Sie bei der Vermarktung auch an folgendes:

Es gibt neben Android-Smartphones auch Android-Webtablets und das werden derzeit quasi stündlich mehr. Das Problem für die Nutzer dieser Tablets ist allerdings, dass sie häufig nicht über smartphonetypische Hardware (kein GPS, kein Bewegungssensor) verfügen. Die Folge ist, dass Google diesen Tablets keinen Zugang zum Android Market gewährt. Wenn Sie Ihre Android-Apps ausschließlich über den Market anbieten wollen schließen Sie also die Nutzer solcher Tablets als Kunden aus. Ich würde empfehlen, die .apk Dateien dieser Apps daher auch auf der eigenen Plattform oder anderen Märkten zum Kauf anzubieten. Sie tun sich selbst und Ihren Kunden nen Gefallen ;o). Nur so als Idee für Ihre IT'ler und Marketing Leute.

0

Hallo Peter,

wie ich aus unserer Entwicklungsabteilung höre, sind Android-Apps für die erste Jahreshälfte 2011 in Planung. In der Tat sind hier noch einige technische Details zu klären.

Vielen Dank für Deine Hinweise, die ich schon an unsere Entwickler weiterleitet habe. Weitere Anregungen willkommen...

Über www.beck-blog.de und unser Twitter-Account www.twitter.com/CHBeckRecht bleibst Du in jedem Fall auf dem Laufenden.

 

Viele Grüße

Mathias Bruchmann

 

Sehr geehrter Herr Kollege Bruchmann,

 

lässt sich das Veröffentlichungsdatum der Android-App mittlerweile etwas genauer angeben?

 

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Mayr

0

Holger schrieb:

Ist es geplant die Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse als App herauszubringen?

 

Grüße

Holger

 

In dieser Richtung gibt es derzeit noch keine konkreten Planungen. Ich werde dies jedoch gerne als Anregung vermerken.

Unter http://apps.beck.de/ finden Sie stets die aktuelle Übersicht der Apps des Verlages.

 

Vielen Dank und

schöne Grüße

Hannes Binder
Verlag C.H.Beck oHG

 

Holger schrieb:

Ist es geplant die Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse als App herauszubringen?

 

Grüße

Holger

Dieser Frage und dem Wunsch nach einer baldigen Umsetzung möchte ich mich gern anschließen.
Diese drei Bände immer aktuell auf dem iPad dabeizuhaben, wäre super, zumal in der von Beck gewohnten Qualität.

VG
Björn

Wie wäre es mal mit einer App, mit der man Beck-online vollständig nutzen kann (einen bezahlten Zugang vorausgesetzt natürlich).

beck-online ist eine der besten Erfindungen für Juristen seit der Erfindung des Buches.

 

Jetzt sollten Sie mal den nä. Schritt machen und die Bücher online komfortabler gestalten.

 

Lesezeichen, schnelles hin und herblättern zwischen div. Textstellen, Lesen der Kommentare im Kontext etc.

 

Danke

0

DL schrieb:

Wie wäre es mal mit einer App, mit der man Beck-online vollständig nutzen kann (einen bezahlten Zugang vorausgesetzt natürlich).

(...)

Lesezeichen, schnelles hin und herblättern zwischen div. Textstellen, Lesen der Kommentare im Kontext etc.

Vielen Dank für die Anregung. Unter http://mobile-beck-online.beck.de/ finden Sie bereits eine für mobile Endgeräte optimierte Oberfläche von beck-online. Hierüber können Sie in Ihren abonnierten Modulen und dem kompletten beck-online recherchieren und die entsprechenden Funktionen des Browsers (Vorwärts-/Rückwärts-Blättern oder Lesezeichen setzen) nutzen.

Eine eigens hierfür entwickelte App muss, um von Apple genehmigt zu werden, weitere Funktionen beinhalten. Was wäre hier für Sie wichtig? Was könnten Sie sich hier zur Nutzung vorstellen?

 

Schöne Grüße

Hannes Binder

Verlag C.H.Beck oHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Android dominiert den Smartphone-Markt. Dennoch gibt's die Beck Apps nur für iOS. Wäre es nicht langsam Zeit, über eine Erweiterung des Nutzerkreises durch eine Portierung der Apps auf Android nachzudenken?

 

Mit freundlichen Grüßen

Lorenz Mayr

Rechtsanwalt

 

Smartphone-Plattform Verkaufte Smartphones Marktanteil 1. Android 60,5 Millionen 52,5 Prozent 2. Symbian 19,5 Millionen 16,9 Prozent 3. iOS 17,3 Millionen 15 Prozent 4. Blackberry OS 12,7 Millionen 11 Prozent 5. Bada 2,5 Millionen 2,2 Prozent 6. Microsoft-Plattform 1,7 Millionen 1,5 Prozent Smartphone-Plattformen im dritten Quartal 2011, golem.de
0

Ich würde gerne den Wunsch nach den Steuergesetzen, -richtlinien, -erlassen erneuern.

 

Ich wäre durchaus bereit genau den gleichen Betrag, den ich für Loseblattsammlungen ausgebe, für eine sich selbst aktualisierende App auszugeben. Wenn diese dann noch Markierungen (bspw. farbliche Hervorhebungen) zuließe und diese auch bei Ergänzungen fortführt, wäre das ein unglaublicher Quantensprung für die Arbeit mit dem Gesetz. Dieses Produkt hätte auch den entscheidenden Vorsprung gegenüber der Konkurrenz. Lieber Beck-Verlag, im Print-Bereich habt Ihr es auch geschafft, ein hervorragendes Produkt zu schaffen. Ich wünsche Ihnen ebensolche Einnovationskraft im elektronischen Bereich.

 

mit frenudlichen Grüßen,

 

Sebastian Schwörer

Steuerberater

5

Lieber Herr Schwörer,

vielen Dank für Ihre Anregung. Diese gebe ich gerne an unsere Entwicklungsabteilung für elektronische Produkte weiter.

Hallo Herr Bruchmann,

ich kann mich inhaltlich dem Posting von Herrn Schwörer nur voll und ganz anschließen und würde daher gerne von Ihnen wissen, ob und wenn ja welches Feedback Sie von Ihrer Entwicklungsabteilung bekommen haben.

Wie ist der Stand? Wird an einer Umsetzung bereits gearbeitet?

Der erste Wunsch diesbezüglich wurde hier in diesem Thread vor ca. zwei Jahren geäußert. Ich könnte mir gut vorstellen, daß im Zuge der mittlerweilse doch recht starken Verbreitung von Tablets (insbesondere der Marke Apple; hier in unserer Kanzlei fallen mir spontan fünf potentielle Nutzer mit iPads ein) auch von anderer Stelle der Wunsch nach einem elektronischen - offline nutzbaren - Ersatz für die mir durchaus lieb gewordenen roten "Backsteine" geäußert wurde.

Viele Grüße

Björn Kalks

Schwörer schrieb:

Ich würde gerne den Wunsch nach den Steuergesetzen, -richtlinien, -erlassen erneuern.

mustrum schrieb:

... und würde daher gerne von Ihnen wissen, ob und wenn ja welches Feedback Sie von Ihrer Entwicklungsabteilung bekommen haben.

Wie ist der Stand? Wird an einer Umsetzung bereits gearbeitet?

...

 

Sehr geehrte Herren,

 

aktuell gibt es auf Seiten der Produktplanung keine dahingehenden, konkreten Projekte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Binder

Verlag C.H.BECK oHG München

Quote:

 

Sehr geehrte Herren,

 

aktuell gibt es auf Seiten der Produktplanung keine dahingehenden, konkreten Projekte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Binder

Verlag C.H.BECK oHG München

 

Das ist bedauerlich. Es bleibt wohl dabei, dass man auf alternative Anbieter hoffen muss.

 

Trotzdem vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Sebastian Schwörer

0

Sehr geehrer Beck-Verlag,

 

Der Stand der Entwicklung würde mich auch interessieren. Für unsree tägliche Arbeit suchen wir Alternativen zum zeitraubenden Einsortieren der Ergänzungslieferungen.

Ferner ist bei Fortbildungsveranstaltungen ein Gesetzestext auf dem Tablet sehr hilfreich. Bislang nutze ich ein Konkurrenzprodukt des Walhalla-Verlags und hätte dazu einige Anregungen an den Beck-Verlag:

 

- die automatische Aktualisierung der neusten Gesetzesänderungen ist prima.

- Leider sind die Texte nicht markierbar oder hervorhebbar. Wäre es möglich die Gesetzestexte in verschiedenen Farben zu markieren oder in anderer Form hervorzuheben?

- Richtig prima wäre darüber hinaus, dass diese Markierungen auch nach einer Einspielung eines Updates erhalten bleiben.

- Eine sinnvolle Druckfunktion von §§ oder selber definierten Gesetzesstellen wäre auch hilfreich.

 

Nun, bereits existierende PDF-Lesesoftware kann solche Anwendungen bereits liefern. Nur auf App-Basis für Tablets o.ä. findet das noch nicht statt. Schade...

Ließe sich diese App sowohl für Steuergesetze, -richtlinien und -erlasse umsetzen, hätten Sie eine adäquate Ablösung für die Loseblattsammlung in elektronischer Form geschaffen. Dass eine derartige Softwarelösung nicht billig ist, liegt auf der Hand. Aber ich kann Ihnen auch von der Seite meiner Kollegen und Mitarbeiter versichern, dass der Abschluss eines Abonnements zu gleichen Preisen wie bei der Loseblattsammlung möglich und gewünscht ist. Bis auf Steuerberaterprüflinge und Liebhaber des Papiers in der Hand, würden Apps mit diesen Fähigkeiten von den Vertetern unserer Branche gegenüber der Papierlösung bevorzugt werden.

Wenn Sie hierzu weiteres Feedback oder Anregungen wünschen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch für einen Anwendertest würde ich mich gerne zur Verfügung stellen.

 

Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass die Entwicklungsabteilung hier auch tätig ist. Gibt es denn hierzu einen aktuellen Stand der Dinge?

 

mit freundlichen Grüßen,

 

Sebastian Schwörer.

 

5

Kommentar hinzufügen