Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011 gilt zunächst nur vorläufig !

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 29.12.2010

Hier hatte ich die zum 01.01.2011 geltende Düsseldorfer Tabelle mit ihren neuen Selbstbehalten vorgestellt.

Entgegen allen Erwartungen wird diese Tabelle jedoch nur vorläufig gelten können.

Hintergrund: Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf, der eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze für Erwachsene um fünf Euro sowie ein Bildungspaket für Kinder vorsah, in seiner Sitzung am 17.12.2010 nicht zugestimmt.

Die Hartz IV-Sätze stehen jedoch mit den Selbstbehalten und den Mindestunterhaltsbeträgen wegen des sog. Abstandsgebotes in Korrelation.

Sollte der Vermittlungsausschuss sich auf höhere Regelsätze für Erwachsene einigen, so wären die Selbstbehalte weiter anzuheben. Sollte das Bildungspaket für Kinder scheitern und stattdessen auch die Regelsätze für Kinder erhöht werden, so ist mit höheren Bedarfssätzen beim Kindesunterhalt zu rechnen.

"Die neue Tabelle 2011 wird zunächst wie vorgestellt angewendet. Sollten sich im Vermittlungsverfahren gravierende Änderungen ergeben, wird sie gegebenenfalls angepasst werden müssen", so der Pressesprecher des OLG Düsseldorf (Quelle)

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3 Kommentare

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Na also.

Wäre ja auch kaum vorstellbar dass es 2011 keine Erhöhung der Bedarfssätze geben würde.

Die 13% vom letzten Jahr, die es zusätzlich zu denen durch die nominellen Lohnerhöhungen gegeben hat, reichen natürlich nicht.

Der Mindestbedarf ist ja schließlich nur das doppelte des Existenzminimums und die Aufschläge durch die DT sind ja auch schon lange nicht mehr angehoben worden.

 

Und natürlich werden die Erhöhungen des Bedarfs auch mit aller Macht durchgesetzt, wogegen die Selbstbehalte reine Kosmetik sind.

Sie führen ja in der Regel nur zu einer Auffüllung durch fiktives Einkommen.

Immer weiter so!

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...hallo...ich bin seit 5 jahren geschieden und mein ex-mann zahlt seit dem keinen unterhalt. er ist arbeitsscheu und zu dem auch nicht kooperativ, hat sich nie beim jugendamt gemeldet oder änliches.ich selbst bin lückenlos seit jahren berufstätig.  ich beziehe unterhaltsvorschuss vom jugendamt. ich möchte gern wissen warum man nur bis zum 12. lj des kindes unterstützung vom staat bekommt , denn mein ex-mann wird auch dann nicht zahlen. komisch- dann wenn die kinder richtig teuer werden bekommt man keine hilfe mehr...unsere tochter besucht das gymnasium und wie ich finde, ist das zu unterhalten, recht kostenintensiv.gibt es einen rat was ich unternehmen kann?

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Dass UVG nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird, steht so im Gesetz und ist letztlich eine politische Frage.

Im Übrigen darf und kann Rechtsrat im Einzelfall hier nicht erteilt werden. Wenden Sie sich bitte an eine/n Anwalt/wältin Ihres Vertrauens

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