Doch nicht sooo eilig?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 12.10.2011

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (Schwester ./. Schwester; Dank dem FamFG bin ich auch dafür zuständig).

Ich terminiere, weil ich in diesen Sachen (fast) nie ohne mündliche Verhandlung entscheide.

Jetzt kommt der Terminsverlegungsantrag der Vertreterin der Antragstellerin.

Sie, die Rechtsanwältin (Einzelanwältin), muss zu der Terminsstunde mit ihrem Kleinkind zu einer U-Untersuchung zum Kinderarzt.

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12 Kommentare

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Hallo,

Und was ist daran nun so schlimm?  Entweder ist es ein Grund oder es ist kein Grund zur Terminverschiebung. Es muss ja nicht gleich um Wochen verschoben werden, es reicht ja vermutlich schon um eine Stunde. Es wäre eh Wünschenswert, das wenn es um die Terminierung geht, die Richter und Rechtsanwälte sich kurz per Telekonferenz auf einen Termin einigen würden. Das wäre billiger in der Verwalltung und auch schneller, da dann in der Regel keine Terminverschiebung mehr nötig ist.

 

Grüsse

Hard

 

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... und wo liegt das Problem, dann verlegen Sie doch auf einen Tag später. Weil die Bev. zu einem kurzfristig bestimmten Termin verhindert ist, ist die Sache doch nicht automatisch weniger eilig. Wie wär´s denn gar, Sie riefen die Anwältin kurz an und suchen fix gemeinsam einen günstigen, zeitnahen Termin.

 

 

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Solche U-Untersuchungen dauern teilweise ziemlich lang und man muss entsprechend lange auf einen Termin dafür warten.

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Da lob' ich mir doch das OLG Hamm, die vor der Terminierung verschiedene Termine vorschlagen und um Rückmeldung bitten, ansonsten würde davon ausgegangen, dass der Bevollmächtigte an alen Terminen könne.

Aber von einem Verlegungswunsch wegen eines Arztbesuches auf mangelnde Dringlichkeit schließen zu wollen schreit mir fast nach § 6 FamFG. Und sei es nur, um den am Abend vor dem Termin auszubringen, um den platzen zu lassen.

   
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Ja ist denn das so ungewöhnlich, wenn eine Rechtsanwältin Beruf und Familie koordinieren muss? Einen U-Termin bekommt man nicht von heute auf morgen - das sage ich als Großstädter. In Kleinstädten oder auf dem Lande mit wohl bedeutend geringer Kinderarztdichte will ich mir die Wartezeiten gar nicht vorstellen.

Ist es in solchen Fällen eigentlich üblich, die Vertreter einfach anzurufen und den Verhandlungstermin direkt zu vereinbaren?

PS: Gibt es bei Ihnen im Familiengericht eigentlich Wickelräume? Das würde solche Situationen zumindest manchmal vermeiden - ein Baby könnte vor Ort versorgt werden, die Verhandlung erfolgt pünktlich und man kann von der auch noch rechtzeitig beim Arzt sein.

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Ich kann auch nicht verstehen, was hieran ungewöhnlich sein soll. Auch ich würde, wäre ich Anwalt, in einem solchen Fall die Priorität auf den Kinderarzttermin meines Kindes setzen.

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Die Eilbedürftigkeit liegt ja auch nur bei der Klientin, der Absagewunsch jedoch bei der Anwältin.

 

Diese haben nun mal nicht zwangsläufig die selben Interessen.

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Im judizentrischen Weltbild ist die Justiz eben der Mittelpunkt des Universums um den sich alles andere zu drehen hat.

Sonne, Mond, Planeten, Sterne und sonstige Kleinigkeiten haben eben dahinter zurück zu stehen.

Da werden Termine auch nicht vereinbart, wie im Rest der Welt, sondern beschlossen und verkündet.

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Einige Reaktionen (Befangenheitsantrag) haben mich nun doch verwundert.

In der Antragsschrift war die Lage als höchstgefährlich und der Antrag als äußerst dringlich beschrieben worden.

Ich habe so kurzfristig wie möglich terminiert.

Niemand ist (wie hier) akut erkrankt, sondern die Anwältin will wegen eines (grundsätzlich verschiebbaren) Arzttermins ihres Kindes Terminsverlegung.

Was wohl die Mandantin, die laut Antragsschrift in Angst und Schrecken lebt, dazu sagt?

Mal eben um einen Tag verschieben, geht nicht, weil da mein Sitzungssaal belegt ist.

PS: Einen Wickelraum haben wir übrigens auch nicht. Ich kann aber im Bedarfsfall gern meinen Besuchertisch zur Verfügung stellen.

Ich verstehe nicht, warum sich die Gemüter bei diesem Thema immer so erhitzen.

Es bricht keinem ein Zacken aus der Krone, wenn ein Termin verlegt wird. Wäre die Verlegung des Arzttermins oder die Wahrnehmung desselben durch den Kindsvater eine schnelle Sache, hätte die Anwältin sicher lieber jenen Weg gewählt, als sich den immergleichen süffisanten Bemerkungen auszusetzen. Auf die vermeintliche Dringlichkeit zu pochen, ist selbstgefällig. Wenn ein Anliegen Zeit hat, vom Anwalt verschriftet zu werden, UND wenn das Gericht die Sache nicht für dringlich genug hält, um auf die mündliche Verhandlung zu verzichten (man beachte: weil es das schon immer so gemacht hat) dann kann auch die Terminierung ein bis zwei Tage warten. Und der Grund, dass "mein" Sitzungssaal belegt ist, zählt ja wohl nicht wirklich, oder? Wo steht denn, dass dringliche Fälle ausschließlich in "meinem" Sitzungssaal verhandelt werden dürfen? Gibt es etwa den gesetzlichen Sitzungssaal? 

Über Besorgnis der Befangenheit würde auch ich zumindest nachdenken. Natürlich gefällt das dem Richter nie, aber kann er das nicht zum Anlass nehmen, mal zu reflektieren?

Ach, und wer ein Kind hat, soll nicht arbeiten gehen, Herr Untermann? Insbesondere die Damen, um bei Ihren Worten zu bleiben. Jetzt stellen Sie sich mal vor, es gäbe ein Gesetz, dass die Eltern von über Dreijährigen - auch die Damen - verpflichtet, grundsätzlich Vollzeit zu arbeiten. Nur mal so theoretisch. Ein bisschen Blick für die Realität wäre nicht schlecht. Dann würden Sie auch bemerken, dass ganz ganz viele Anwälte ihren Beruf in einer Einzelkanzlei ausüben. Und ich wage mal zu spekulieren, dass ganz viele davon - sogar Männer (!!!) - Kinder haben. Die sollen sich jetzt zur Vermeidung von Terminskollisionen und zur Förderung der richterlichen Bequemlichkeit alle mit Kollegen zusammentun??? Hallo!?! Ganz davon abgesehen, dass ich als Mandant meinen Anwalt zum Teufel jagen würde, schickte er in einer so persönlichen und brisanten Sache einen Terminsvertreter. 

Und noch ein Gedankenspiel: Der Richter hat seit Monaten einen Arzttermin während der üblichen Dienstzeiten und es kommt ein Eilantrag. Wann terminiert wohl der Richter in seiner richterlichen Unabhängigkeit? Und jetzt nochmal nachdenken über Befangenheit, Willkür, usw...

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Es bricht keinem ein Zacken aus der Krone, wenn ein Termin verlegt wird. 

 

sagte der Strafverteidiger zu seinem Mandanten, als er wegen eines nicht dringlichen Arztbesuches seines Kindes Verlegung des Haftprüfungstermins beantragte.

Oder?

#14

Seit wann gibt es im Gewaltschutzverfahren Haftprüfungstermine? Äpfel / Birnen ???

Zur Sache fällt Ihnen offenbar nichts ein.

Oder?

 

 

 

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