Gutachten bestätigt die Rechtmäßigkeit pauschaler Zuschläge für Mehrarbeit bei Opel

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 29.01.2012

 

Der Streit um die juristische Bewertung von pauschalen Zuschlägen für Mehrarbeit für Betriebsratsmitglieder von Opel geht weiter. Ausgelöst durch Medienberichte hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt im Herbst vergangenen Jahres Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden Stracke, den Personalchef Kimmes und den sich seit Ende vergangenen Jahres in Ruhestand befindlichen ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden Franz u.a. wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Das Betriebsverfassungsgesetz definiert das Amt eines Betriebsratsmitglieds als unentgeltliches Ehrenamt. Extrazahlungen an Betriebsratsmitgliedern sind unzulässig und sogar strafbar. Nicht nur bei Opel, sondern auch bei diversen anderen Unternehmen werden allerdings die Grenzen bedenklich weit ausgereizt und mitunter auch überschritten. Das Prinzip des unentgeltlichen Ehrenamtes erodiert zusehends. Im Falle Opel liegt nun allerdings seit kurzem ein von der IG-Metall in Auftrag gegebenes Gutachten vor, das die bisherige Praxis bei Opel für rechtens erklärt. Gutachter ist Professor Bernd Waas von der Goethe-Universität Frankfurt. In dem Gutachten heißt es: „Vereinbarungen von Betriebsparteien über pauschale Abgeltung von Mehrarbeit, die von Betriebsräten geleistet wird, sind zulässig, wenn die zugrunde liegenden Annahmen nicht realitätsfremd sind.“ Im Übrigen weist das Gutachten auf die überproportionale Arbeitsbelastung der Betriebsräte bei Opel hin. Waas spricht in diesem Zusammenhang von einer „gesteigerten Mitbestimmungsintensität“ in einem Unternehmen, das sich in einer „wirtschaftlichen Dauerkrise“ befinde. Ob Opel nunmehr zu den pauschalen Zahlungen zurückkehrt – sie waren nach der Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen zunächst ausgesetzt und gegen Einzelabrechnung ersetzt worden – ist noch nicht bekannt.

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Wenn die Pauschalen angeblich angemessen sind, so müsste es für Opel doch ein leichtes sein, dies anhand der nunmehr eingeführten Einzelabrechnungen zu belegen; es müssten nur verschiedene Referenzperioden mitenander vergleichen werden.

Ich vermute aber, dass gerade dies nicht der Fall ist. Es wäre schon ein ziemlicher Zufall, wenn alle begünstigten BR-Mitglieder zufällig dieselbe Mehrarbeit leisten, und dass bei allen ein - nach dem Gesetz vorrangiger - Freizeitausgleich nicht möglich sein soll.

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