Akteneinsicht in Bedienungsanleitungen: Was gibt`s denn da so an Neuigkeiten?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 16.03.2012

Die Akteneinsicht in Bedienungsanleitungen ist in den letzten Monaten zum Dauerbrenner geworden. Was gibt es also Neues zu vermelden? Zunächst findet sich eine Entscheidung des AG Detmold,  v. 04.02.2012 - 4 OWi 989/11, die eine Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung nicht gestattet hat, zu finden im Volltext hier. Gegenteilige Ansicht aktuell hier. Die Polizei NRW gewährt so auch mittlerweile Akteneinsicht - hierzu existiert ein neuer Erlass vom 31.01.2012 – Az. 402 – 57.04.14. Mal schauen, wann andere Bundesländer nachziehen...

 

 

Zur Akteneinsicht ausführlich: Krumm, Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeits. und Abstandsmessungen, 1. Aufl. 2012.

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Das Thema ist interessanter als es zunächst scheint. Die Messung insgesamt ergibt sich nicht nur aus dem Messgerät, sondern aus der korrekten Anwendung. Ein Produkt ist nur dann CE-konform, wenn die Bedienungsanleitung vollständig und vorhanden ist. Eine unvollständige Bedienungsanleitung führt sofort dazu, dass die Behauptung der CE-Konformität widerlegt ist.

Gerade bei Messungen bestehen hohe Anforderungen an den Kalibrierprozess. Hier muss systematisch und geordnet vorgegangen werden; die Anleitung muss die folglich die Qualität einer SOP (Standard Operating Procedure) haben.

Dies war z.B. offensichtlich nicht der Fall bei DNA-Proben. Ein ganz simpler Test hat im Kalibrierprozess gefehlt: eine sogenannte Nullmessung ohne DNA-Spur. Ein unbelasteter Spurenträger in einem unbelasteten Transportbeutel in einer sauberen Messaparatur darf auch nichts ergeben. Dieser regelmäßig durchzuführende Test ist über Jahre nie durchgeführt worden. Nur so kam es zum "Phantom von Heilbronn". Für jeden, der Erfahrung mit Qualitätsmamangement-Prozessen hat, ist das eine unglaubliche Schlamperei.

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