wer sagt es denn - ein Anwalt hilft immer!

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 14.04.2012

Das AG Rüsselsheim hat sein Urteil von 23.11.2011 - 13 C 1552/11 - mit einem schönen vierten Leitsatz versehen, der da lautet: Nach allgemeinen Erfahrungssätzen ist die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes auch dann erfolgversprechend, wenn die Gegenseite geltend gemachte Ansprüche bereits abgelehnt hat. - Dem ist nichts mehr hinzuzufügen!

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1 Kommentar

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Doch!....die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes... ist,  speziell bei Prozesskostenhilfe, nicht immer der Burner.  Ohne Anwalt: 1 * als Solist gewonnen. Mit 'nem müden Hilfsscheinanwalt dufte verloren. Anwälte! Vermehrt Euch bitte nicht (in der Branche)...gibt da so'n Urteil..und eh schon zu viele. Merket: Nur wer einen Anwalt hat, braucht auch einen. (Gilt alles auch für ---Innen)

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