Umstrittenes Abkommen mit EU: USA erhalten (weiter) Passagierdaten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.04.2012

Das EU-Parlament hat trotz Datenschutzbedenken mit deutlicher Mehrheit für das Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten mit den USA gestimmt (Entwurf).

Das Abkommen verpflichtet die Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an die US-Behörden (u.a. das Department of Homeland Security) weiterzugeben. Diese sogenannten Passenger Name Records (PNR) enthalten Informationen wie Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Speisewünsche. Der Vertrag betrifft die PNR aller Fluglinien mit Sitz in Europa oder den USA. Die US-Behörden können die Daten dabei 15 Jahre speichern. Anonymisiert können die Informationen der Fluggesellschaften sogar unbegrenzt aufbewahrt werden. Das Abkommen soll den US-Behörden zur Abwehr von Terroranschlägen und schwerer Kriminalität dienen. (Heise)

Zuvor hatten  sowohl der EU-Datenschutzbeauftagte Peter Hustinx als auch die Artikel-29-Arbeitsgruppe deutlich gemacht, dass das Abkommen nicht den hiesigen Grundrechten gerecht werde (Opinion).

Wie sehen Sie das neue Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten? Interessanterweise wollen die EU (und auch einige andere Länder - Rußland? China?) ein ähnliches PNR-System aufbauen. Diskutieren Sie mit! 

Danke an Herrn Josef Wittmann für die Hinweise.

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare

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In der Begründung zum Abkommen wird von „der Notwendigkeit und Bedeutung der Verwendung von PNR-Daten bei der Bekämpfung von Terrorismus und anderer grenzübergreifender schwerer Kriminalität“ gesprochen. Erstaunlich finde ich dann aber, dass laut Artikel 6 1. (b) die Passagierdaten bereits zur strafrechtlichen Verfolgung „sonstiger Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von drei oder mehr Jahren geahndet werden können“, verwendet werden können. Bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet werden können, von schwerer Kriminalität oder gar Terrorismus zu sprechen, halte ich für überzogen. ME gehen die Anforderungen für die Verarbeitung der Daten in diesem Punkt nicht weit genug. Zum Vergleich: In Washington DC kann für „theft in the first degree“ (Diebstahl von Sachen mit einem Gesamtwert von über 1000 USD) schon eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.  

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