Kein Unterhaltsvorschuss nach anonymer Samenspende
von , veröffentlicht am 25.05.2012
Die Beiden lebten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und wünschten sich ein Kind. Es stellte sich jedoch heraus, dass er unfruchtbar ist. Deshalb führte sie eine künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines anonymen Dritten (heterologe Insemination) durch. In der Hoffnung auf eine Ehe mit ihrem Partner verzichtete sie darauf, die Identität des Samenspenders zu erfahren.
Nach der Geburt des Kindes weigerte sich ihr Lebenspartner, die Vaterschaft anzuerkennen. Ein Abstammungsgutachten bestätigte, dass er nicht der leibliche Vater ist. Die Mutter beantragte anschließend für ihr Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Abgelehnt: Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs können in einem solchen Fall Leistungen nach dem UVG nicht gewährt werden. Das folge zwar nicht zwingend aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte, jedoch aus Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Danach sei die staatliche Unterhaltsleistung nicht als verlorener Zuschuss gedacht. Sie diene vielmehr dazu, den alleinerziehenden Elternteil bei Verfolgung und Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil zu entlasten. Es müsse der öffentlichen Hand daher möglich sein, den "anderen Elternteil" zur Erstattung dieser Sozialleistung zu verpflichten. Bei der Zeugung eines Kindes mittels der Samenspende eines anonymen Dritten treffe beides nicht zu. Anderes gelte in solchen Fällen nur, wenn ein so genannter "rechtlicher Vater" – etwa aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung – Kindesunterhalt leisten müsse. Das sei hier nicht der Fall. Wolle ein alleinstehender Elternteil den Anspruch seines Kindes nach dem UVG nicht vereiteln, dürfe er sich also nicht willentlich in eine Situation begeben, in der eine Feststellung des anderen Elternteils von vornherein unmöglich sei.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
VGH Mannheim v. 03.05.2012 – 12 S 2935/11 (Pressemitteilung)
im gleichen Sinne auch VG Frankfurt/M v. 23.02.2011 - 3 K 4145/10.F (= der nichtplanwidrige Samenspender)
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18 Kommentare
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Eine Frage: ist der Samenspender der Vater?
Fall nein, hätte dies groteske Folgen. Kind ohne Vater und ohne Ansprüche auf Leistungen nach UVG.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
biologisch ja
rechtlich nein, denn er hat die Vaterschaft weder anerkannt noch ist sie gerichtlich festgestellt
Mercum kommentiert am Permanenter Link
Die Feststellung, soweit der Spender bekannt ist, dürfte aber demnach kein großes Problem darstellen. Oder irre ich mich hier?
Die Mutter kommentiert am Permanenter Link
Biologisch nein. Es handelte sich um eine donogene Insemination, also um einen Fremdspender.
Richtig ist, dass der soziale Wunschvater das Kind nicht anerkannt hat. Hätte die geplante Hochzeit stattgefunden, wäre das nicht einmal nötig gewesen, denn mit der Geburt in die Ehe wäre er automatisch Vater gewesen - nur noch vom Kind anfechtbar.
Michael Baleanu kommentiert am Permanenter Link
Biologisch ja! Die Frage lautete ob der Samenspender Vater wäre? Wollen wir jetzt die Biologie auf den Kopf stellen?
Ein Grund mehr für die Mutter mit dem Wunschkind zu warten, bis die Wunschehe Realität wird. Da aber die Mutter soviel Wunschdenken an den Tag legte, muss das Kind heute darunter leiden. Oder nicht?
Mercum kommentiert am Permanenter Link
Bei Kenntnis des Samensspenders ist dieser auch der rechtliche Vater und zum Unterhalt verpflichtet. Entsprechende Urteile habe ich - so mein ich - schon gelesen, finde nur leider kein Urteil derzeit.
Das ist leider ein schwerer Spagat zwischen der Anonymität des Spenders und des Rechts auf Abstammung des Kindes, der eigentlich in der Verantwortung der Mutter zu suchen ist. Dies bleibt (meiner Meinung nach) leider zuoft unberücksichtigt in der Rechtssprechung.
Ich empfinde dieses Urteil als Konsequent, welches daraus resultiert, dass auch eine Mutter sich gedanken über die Entstehung bzw. Herkunft des Vaters machen sollte und muss. In diesem Bereich wird zuoft die (finanzielle) Verantwortung auf den Vater bzw. die Allgemeinheit verlagert.
Die Mutter kommentiert am Permanenter Link
Auch ein zeugungsunfähiger Mann sollte sich dazu Gedanken machen, bevor er sich mit seiner Partnerin zu diesem Weg enschließt. Nur wenn er es sich während der Schwangerschaft anders überlegt, kann er im Gegensatz zur Mutter sein Leben weiterleben, als gäbe es dieses Kind nicht. Er kann weder zur sozialen noch finanziellen Verantwortung herangezogen werden.
Wollen wir fair bleiben: Es gibt Frauen die die Männer bzgl. der Kinder finanziell schröpfen. Es gibt genauso Männer die die Frauen im Kinder groß ziehen hängen lassen - auf allen Ebenen - nicht nur im Finanzellen.
Für Spenderkinder, die in die Ehe geboren werden, gibt es gute gesetzliche Regelungen. Für außerehelich geborene eben nicht. Da sehe ich Nachholbedarf. Letzendlich geht es zu Lasten des Kindes.
Das Recht auf Abstammung nur allein der Mutter in die Schuhe zu schieben ist zu bequem. Der Staat selbst fährt da keine klare Linie. Auf der einen Seite dem Spender Anonymität zusichern wollen, andererseits dem Kind das Recht auf Kenntnis der Abstammung. Was denn nun?!
Michael Baleanu kommentiert am Permanenter Link
Wir sollten tatsächlich fair bleiben: Bei 1,8 Millionen Alleinerziehende im Lande, ca. 90-95% davon Frauen, einer Gesetzgebung, die das Sorgerecht der Mutter gab und ihr auch noch zusätzlich die Macht darüber zu entscheiden ob der Vater das gemeinsame Sorgerecht bekommt, eine Rechtsprechung, die der Mutter jegliche Umgangsverweigerung wohlwollend genehmigt, die nur den Vater zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, da die Kinder standardmäßig bei der Mutter wohnen, kein Wechselmodell zulässt, usw., usf. wundern Sie Sich, dass viele Väter finanziell am Boden liegen?
Ich weiss nicht, wann es der einen oder anderen dämmert, dass sie den Ast auf dem ihre Kinder stehen abschneiden: Die Kinder haben ein Anrecht auf Vater und Mutter! Diese strukturelle Gewalt gegen den Vater raubt den Kindern die Hälfte ihrer Identität!
Überzogene finanzielle Forderungen und fehlende Betreuungsmöglichkeiten für den Vater führt bei vielen Vätern zur inneren Kündigung aus diesem System. Ist es wirklich so schwierig zu verstehen, dass die LMA-Mentalität unter den Ausgegrenzten immer mehr um sich greift? Diese Menschen erleben tagaus-tagein, dass sie Menschen zweiter Klasse sind, die nur zahlen aber ihre Kinder nicht sehen dürfen!
Bei gut 300000 Scheidungen und Trennungen/Jahr sind es gut 100000 bis 200000 die am Ende ohne Umgang zu ihren Kindern da stehen. In 10 Jahren haben wir 1 bis 2 Millionen Männer, die von Umgangsprozessen ausgelaugt, nur noch der Sozial- und Krankenkassen zur Last fallen werden. Die 2 bis 4 Millionen entfremdete Kinder kommen noch hinzu. Alle zusammen bilden das Biotop für soziale Spannungen!
Wie wäre es, wenn wir den Vätern eine faire Chance geben würden? Betreuung der Kinder statt Unterhalt! Dann hätten die Frauen ja Zeit um auf die Karriereleiter zu stürmen und die Lohnschere endlich zu schliessen. Zwar auf einem niedrigen Niveau, aber was tun wir nicht, um Diskriminierungen abzustellen, nicht wahr?
Tomas Jakobs kommentiert am Permanenter Link
... subjektiv empfinde ich das Urteil als menschenverachtend. Man könnte das Urteil auch so in Nichtjuristendeutsch übersetzen:
Das Kindeswohl ist (der Justiz, dem Jugendamt, dem Gesetzgeber) völlig egal solange die Gegenfinanzierung (oder Kassenlage) stimmt. Nur leider wurde hier offensichtlich nicht bedacht, dass die Zukunft einer womöglich in prekären finanziellen Verhältnissen Mutter mit Ihrem aufwachsenden Kind nicht gerade so aussieht, dass aus beiden irgendwann steuernzahlende Bürger werden.
Gott sei Dank wurde wenigstens die Bedeutung des Urteils richtig erkannt und Revision zugelassen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wenn ein Vater bezahlen müsste, würde man ihm vorhalten, dass das Kind ja nichts dafür könne, und er deswegen dennoch bezahlen müsse.
Ganz egal, ob die Mutter ihm vielleicht zugesichert hat, dass sie ihn von allen Unterhaltsleistungen frei halten will oder ob er vielleicht nur mit ihr verheiratet und deswegen "rechtlicher Vater" ist, ansonsten aber nichts damit zu hat.
Die Regel, "Ohne Ansehen der Person" gilt schon lange nicht mehr, seit immer Gesetze und vor Urteile sehr wohl deutliche Unterschiede machen, wer betroffen ist.
Diese Unterscheidung taucht ja sogar schon in der Urteilsbegründung auf.
"Wolle ein alleinstehender Elternteil den Anspruch seines Kindes nach dem UVG nicht vereiteln, dürfe er sich also nicht willentlich in eine Situation begeben, in der eine Feststellung des anderen Elternteils von vornherein unmöglich sei."
Deutlicher kann man die Absicht, Väter für die Handlungen der Mutter zu bestrafen nicht ausdrücken.
Mario H. kommentiert am Permanenter Link
Irgendwie verstehe ich die Diskussion hier nicht. Unterhaltsvorschuss wird gewährt, wenn der rechtliche Vater grundsätzlich greifbar ist, und der Staat sich das Geld somit zurück holen kann. Das ist hier nicht der Fall, der Mann ist nicht der biologische Vater und erkennt die Vaterschaft nicht an, der biologische Vater ist anonym.
Frage an die Fachleute hier: wenn der Samenspender nicht anonym wäre, müsste er dann Unterhalt leisten? Würde das nicht bedeuten, dass Mann kaum etwas Dümmeres anstellen könnte als nicht-anonym Samen zu spenden?
Michael Baleanu kommentiert am Permanenter Link
Mann darf sicherlich gespannt sein, was die Rechtsprechung im folgenden Fall ergeben wird: http://www.shortnews.de/id/879606/Frankfurt-Mann-half-lesbischem-Paar-als-Samenspender-und-soll-nun-fuer-das-Kind-zahlen
Noch interessanter wird dann die Frage sein: Wenn der - bekannte - Samenspender Unterhalt zahlen muss, weil er der biologische Vater ist, darf er dann ein gemeinsames Sorgerecht für sein Kind haben?
Wenn er das gemeinsame Sorgerecht nicht bekommt, wird er die "patriarchale Dividende", die er als Unterhalt an die Mutter abzuführen darf, als "gemeinnützige" Spende, steuermindernd geltend machen?
Noch interessanter wird die Frage sein, ob die vorhin erwähnten Fragen überhaupt von den Juristen behandelt werden?
Es gab noch Zeiten, in denen das BVerfG folgendes über die Familie schrieb: "Die leibliche und seelische Entwicklung der Kinder findet in der Familie und der elterlichen Erziehung eine wesentliche Grundlage. Eine Familie als verantwortliche Elternschaft wird von der prinzipiellen Schutzbedürftigkeit des heranwachsenden Kindes bestimmt.", Urteil vom 18. April 1989,- 2 BvR 1169/84 -.
Die Frage die sich mir stellt: Sind diese Konstellationen noch "verantwortliche Elternschaften"? Haben wir da nicht etwas aus den Augen verloren? Nämlich die Kinder?
Mercum kommentiert am Permanenter Link
So ist es, wäre der Samenspender bekannt, müsste er Unterhalt nach seinem persönlichen Einkommen leisten.
Zum Unterhaltsvorschuss ist es meines erachtens nicht unbedingt notwendig, dass dieser zurück gefordert werden muss. Dieser wird auch gezahlt, wenn der Vater schlichtweg nicht Leistungsfähig ist, weil er eine Ausbiuldung hat, die einfach nciht mehr hergibt.
Mario H. kommentiert am Permanenter Link
Danke, Mercum, für die Infos.
Ich meinte das Zurückfordern auch mehr als Möglichkeit. Es muss die Möglichkeit geben, dass es zurück gefordert werden kann. Wenn ein nicht leistungsfähiger Vater plötzlich zu einer Erbschaft kommt und somit leistungsfähig ist, wird das Amt sich schon melden (sofern es davon erfährt).
Wenn es auf der anderen Seite unmöglich ist, dass es zurückgefordert werden kann, gibt es keinen Unterhaltsvorschuss.
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ balenau siehe http://blog.beck.de/2010/08/05/das-umgangsrecht-des-gleichgeschlechtlich...
Michael Baleanu kommentiert am Permanenter Link
Die Mutter kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Baleanu,
mit der biologischen Vaterschaft haben Sie natürlich recht.
Zu Ihren anderen Aussagen möchte ich keine Stellung mehr beziehen. Es scheint mir, dass Sie Ihr ursprünglich ehrenhaftes Ziel aus den Augen verloren haben und zwischenzeitlich nur noch Ihr "Feindbild Frau" pflegen. Zumindest habe ich diesen Eindruck gewonnen, nachdem ich Sie gegoogelt habe.
Vielleicht erklären persönliche Enttäuschungen Ihren jetzigigen Stand, aber einen Einzelfall differenziert zu betrachten scheint Ihnen nicht mehr möglich zu sein.
Sie können gerne wieder mit statistischen Zahlen antworten und Ihre Vorurteile pflegen, ob das hilfreich ist Familien in Trennungs- oder anderen Ausnahmesituationen zu unterstützen bezweifle ich. Wenn ich Ihre Beiträge lese tut sich vielmehr ein rießengroßer Graben auf, als dass sich eine Brücke zwischen verstrittenen Parteien bilden könnte. Vergeudetes Talent :-(
Michael Baleanu kommentiert am Permanenter Link
Danke für die Bestätigung.
Sie wissen, die Aufstellung einer nicht belegten Behauptung ist unfair: Wo genau haben Sie diesen Eindruck gewonnen? a) "ursprünglich ehrenhaftes Ziel" und b) "aus den Augen verloren"
Weil ich z. B. Frau Anita Daniel zitiere? "Sie machen den Anfang, indem sie mit dem Feind sachlich-logisch verhandeln – ein Vorgehen, das den Frauen im höchsten Grade unsympathisch ist." Wenn hier jemand von Feind spricht, dann nur diejenigen, die einen Geschlachterkrieg haben wollen. Das können niemals alle Frauen und schon gar nicht alle Männer sein.
Ein Mann, der - wie ich - für eine echte Gleichberechtigung der Geschlechter ist, kann niemals die Frauen als Feindbild haben.
Ich kann es aber durchaus verstehen, dass Frauen, die ihre Privilegien in Gefahr sehen, Menschen, die sich für eine konsequente Gleichberechtigung der Geschlechter einsetezn, bekämpfen werden.
Die größte Enttäuschung, die mann hierzulande erlebt - vom Einzelfall abgekoppelt - ist die fehlende Rechtstaatlichkeit.
Oder wie erklären Sie Sich, dass die Männer bis zum EMRGH gehen müssen, um den Juristen hierzulande das Wörtchen DISKRIMINIERUNG vorbuchstabieren zu lassen, wie z. B. im Fall Zaunegger, §1626 a BGB?
Übrigens, es steht im Art. 19 GG, dass ein Gesetz "allgemein (sein muss) und nicht nur für den Einzelfall gelten" darf. Daher haben auch die Betrachtungen zu den Fällen allgemein zu sein und nicht nach Einzelfällen differenziert ;-).
Also, immer schön auf den Boden des Grundgesetzes bleiben.
Ich pflege nur solche Zahlen zu nennen, die wissenschaftlich oder offiziell abgesichert sind.
Statistiken helfen oft bei der Erkennung von Zusammenhänge und Trends in Technik und Gesellschaft. Daher kann eine moderne Gesellschaft ohne solche Statistiken nicht leben.
Wichtiger, als die Statistiken, ist deren Interpretation.
Die geringen Ehe- und Geburtenraten in DE hängen auch mit einer Justiz zusammen, die uns jahrelange Familienverfahren beschert, da sie die DISKRIMINIERUNG des Vaters - siehe Fall Zaunegger - nicht abstellen will.
Eine Brücke wird zwischen zwei Ufer gebaut, auf ziemlich gleicher Höhe. Wer von Brücke spricht, spricht von gleicher Augenhöhe.
In DE müssen die Männer aber eine Leiter hochklettern um die Frauen zu erreichen: Siehe Vergabe des Aufenthaltsbestimmungsrechts an Frauen, nicht an Männer!
Unabhängig davon: Wer den Graben oder die Klippe schliessen möchte, der gibt den Parteien die gleichen Voraussetzungen, schafft die Voraussetzungen für eine gleiche Behandlung.
Die Lösung im Familienrecht wäre das Wechselmodell! Wer sträubt sich dagegen? Die Justiz und die Juristen! Denn dann gäbe es weniger Streit, weniger verstrittene Parteien, weniger "riesengroße Gräben", siehe Beispiel Norwegen, Beispiel Belgien, Tschechei, usw.!
Danke für die Blumen!