5 Lesetipps: Befangenheit - Einführung ins OWiR - Gewinnabschöpfung - Fahrradhelm - Akteneinsicht

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.06.2012
Rechtsgebiete: LesetippsStrafrechtVerkehrsrecht3|3702 Aufrufe

Nur kurz ein Hinweis auf fünf interessante Aufsätze, die man derzeit kostenfrei online lesen kann:

Ignor, Befangenheit im Prozess, zis 2012, 228

Noak, Einführung ins Ordnungswidrigkeitenrecht – Teil 1 - Ahndungsvoraussetzungen, zjs 2012, 175

Retemeyer, Gewinnabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht, wistra 2012, 56

Scholten, Mithaftung ohne Fahrradhelm?, SVR 2012, 161

Burhoff, A never ending story? –  (Akten)Einsicht in Messunterlagen im OWi-Verfahren, VRR 2012, 130

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3 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Krumm,

 

Ihr Lesetipp Nr. 4: Scholten, Mithaftung ohne Fahrradhelm?, SVR 2012, 161 ist m.E. höchstens als schlechtes Beispiel für die (hoffentlich vergebliche) Lobbyarbeit gegen den Radverkehr lesenswert, da er auf Umwegen eine Helmpflicht als Richterrecht herbeiargumentieren will, die das BMVBS nicht will, und zwar aufgrund eines ausdrücklichen Expertenrats. Lesen Sie dazu:

Empfehlungen der von Bundesminister Dr. Peter Ramsauer MdB berufenen Expertinnen und Experten zur Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans vom 16.09.2012:

http://edoc.difu.de/edoc.php?id=UA7EOG63

Da heißt es auf Seite 9:

„(34) Präventionsempfehlungen dürfen nicht dazu beitragen, die haftungsrechtliche Position der Radfahrer zu schwächen, eine „Gefährlichkeit des Radfahrens“ zu exponieren, und vom Radfahren abzuhalten, denn Fahrpraxis schafft Sicherheit. Wir befürworten daher keine Helmpflicht und keine Warnwestenpflicht. Wir empfehlen jedoch insbesondere schnellen und ungeübten Radfahrern das Tragen von Fahrradhelmen zum Schutz vor Kopfverletzungen.“ (Hervorhebung durch mich)

Selbst die Empfehlung im letzten Satz ist schon grenzwertig, da keinesfalls gesichert ist, dass die heute verkauften Fahrradhelme bei Geschwindigkeiten weit über 4 m/s (rund 15 km/h) noch eine nennenswerte Schutzwirkung haben. Auch Mofafahrern werden nicht ohne Grund andere Helme vorgeschrieben, die aber beim Radfahren sicher nicht getragen werden können.

Ganz klar: eine Helmpflicht – auf welchem Weg auch immer eingeführt, würde dem Radverkehr und der Volksgesundheit einen unermesslichen Schaden zufügen. Deutschland wird auch schon ohne diesen Anreiz, das Fahrrad im Schuppen verstauben zu lassen, von seinem Übergewicht erdrückt. Und wo viele Radfahrer unterwegs sind, steigen die Unfallzahlen nicht proportional mit der Anzahl zurückgelegter Strecken.

Jede Investition in Fahrradleihsysteme wäre dann für die Tonne. Wer ein Fahrrad leiht, hat nun mal keinen Helm dabei.

Und die Städte würden wohl im Auto und Busverkehr versinken wie noch nie.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Bokelmann

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Sehr geehrter Herr Dr. Bokelmann - danke für die Rückmeldung. Die "Aufsatzübersicht" soll natürlich nicht heißen, dass alles was in den Aufsätzen steht von mir "unterschrieben" wird. Jedenfalls schon einmal vielen Dank für Ihre kritischen Worte zu dem Beitrag in der SVR!

 

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