BGH: 15-monatige Ausschlussfrist für den RVG-Vergütungsanspruch des Verfahrenspflegers

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.07.2012

Der BGH hat im Beschluss vom 27.6.2012 - XII ZB 685/11 - nochmals betont, dass der anwaltliche Verfahrenspfleger gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen kann, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde. Allerdings erlischt der Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn er nicht in binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen