Soll der Pressekodex zur Kriminalberichterstattung geändert werden?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 09.03.2016
Rechtsgebiete: StrafrechtKriminologie72|9489 Aufrufe

Heute diskutiert das Plenum des Presserats, wie angekündigt, über die Frage, ob der Pressekodex in Punkt 12.1 reformiert werden sollte.   Bisher lautet die 12.1. wie folgt:

"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Auf der Seite „evangelisch.de“ kann man die Geschichte dieser Richtlinie nachvollziehen:

Die Gründe für und gegen die regelmäßige Erwähnung der Nationalität bzw. Herkunft oder Hautfarbe eines Straftatverdächtigen in einem Massenmedium dürften mittlerweile hinreichend bekannt sein. Die Presse sieht sich insbesondere dem Vorwurf ausgesetzt, sie würde bei der Berichterstattung über Straftaten ggf. verschweigen, dass diese von nach Deutschland geflüchteten Menschen begangen worden seien. Dass dies speziell in der Berichterstattung zu den Ereignissen in der Silvesternacht nicht zutrifft, hat Stefan Niggemeier (Übermedien) zutreffend dargelegt.

Ich will in dieser Diskussion auf  die Frage der kriminologischen Relevanz derjenigen Merkmale mutmaßlicher Straftäter eingehen, die überhaupt polizeilich registriert und  mitgeteilt werden.

Während empirisch abgesichert eine Vielzahl von Faktoren mit Kriminalität in Zusammenhang stehen, werden polizeilich nur ganz wenige solcher Faktoren überhaupt erfasst und dementsprechend auch der Öffentlichkeit mitgeteilt. Diese prominenten Daten sind v.a. Geschlecht, Alter und Nationalität von Tatverdächtigen. Andere Daten wie Bildung, sozioökonomischer Status und erst recht weniger offensichtliche Faktoren werden schon aus praktischen Gründen gar nicht erfasst und bleiben deshalb auch von vornherein verborgen.

Hinter der Verknüpfung von Straftatverdacht mit äußeren Merkmalen der verdächtigen Person bei gleichzeitigem Weglassen anderer Merkmale steckt, außer bei Fahnundungsmaßnahmen,  eine kriminologische Theorie, nämlich dass das registrierte/mitgeteilte Datum mit der Straftatbegehung nicht nur zufällig, sondern kausal verknüpft ist. D.h. die mitgeteilte Eigenschaft der nichtdeutschen Staatsangehörigkeit oder Minderheitenzugehörigkeit wird zur einzigen oder wenigstens hervorstechenden Erklärung des Verhaltens.

Nur unter Zugrundelegung einer solchen Theorie kann das Verschweigen der Herkunft des Tatverdächtigen einen Vorwurf an die Presseorgane nach sich ziehen, es werde Bedeutsames verschwiegen. Niemand käme auf die Idee es der Presse vorzuwerfen, dass etwa die Schuhgröße von Tatverdächtigen nicht mitgeteilt würde.

Nun ist aber gerade die Theorie empirisch kaum haltbar, die nationale oder kulturelle Herkunft sei Ursache allgemeiner Kriminalität. Werden andere Merkmale (insbes. Bildungs-, Beschäftigungs- und Altersstruktur der nichtdeutschen Bevölkerung, Wohnortgröße, Anzeigewahrscheinlichkeit) berücksichtigt, ist die Kriminalitätsbelastung Nichtdeutscher gegenüber Deutschen mit daran angepassten Merkmalen nicht mehr erhöht. Die ungenaue Merkmalserfassung und -weitergabe an die Presseorgane kann aber zur Folge haben, dass Straftatenbegehung, die auch in der jeweiligen Nationalitätsgruppe eher selten anzutreffen ist, dieser ganzen Gruppe als fest stehendes Merkmal zugeschrieben wird. So wird dann der Straftatverdacht gegen einen arabischen Jugendlichen gegen alle Personen ausgeweitet, die das Merkmal „arabisch“ teilen. Es ist dann nicht nur die Sorge um Diskriminierung, die einer solchen Meldung entgegenstehen sollte, sondern auch die falsche Verknüpfung von Ursache und Wirkung, die hier aus Mangel an (weiteren) Informationen entsteht.

Daneben gibt es einen zahlenmäßig geringen, aber mit erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit beobachteten Bereich von Delikten, bei denen es eher nahe zu liegen scheint, dass die kulturelle Herkunft oder Prägung mit der Begehung zu tun hat. Als Beispiele können Delikte genannt werden, die von einem in Deutschland  nicht (mehr) verbreiteten Ehrbegriff motiviert sind oder auch eine patriarchale Geringschätzung der weiblichen Selbstbestimmung spiegeln, wie sie in Deutschland  - allerdings auch erst seit wenigen Jahrzehnten -  nicht mehr sehr verbreitet ist. Auch werden schon der Sache nach etwa religiös motivierte Delikte statistisch in höherem Maße von Angehörigen derjenigen Religion begangen, die (vermeintlich) das Motiv dazu abgibt. Auch in diesen Fällen gilt das oben Gesagte insofern, dass aus der benannten Herkunftsgruppe oder Religion regelmäßig wiederum nur wenige Personen solche Delikte begehen, also offenbar andere Faktoren wirken oder im Vordergrund stehen. Jedoch kann in diesen Fällen zumindest der in der bisherigen Richtlinie zum Ausdruck kommende „Sachbezug“ bejaht werden.

Aus kriminologischer Sicht ist die bisherige Richtlinie also vernünftig. Ich erkenne auch keinen vernünftigen Anlass, diese Richtlinie zu ändern.

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72 Kommentare

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Wenn der Täter bereits gefasst und überführt ist, besteht kein Bedürfnis mehr, solche Täterbeschreibungen zu veröffentlichen.

In anderen Fällen können solche Täterbeschreibungen jedoch helfen, Zeugen (nicht nur für die Tat als solche, sondern vielleicht auch für die Flucht sowie für eventuelle spätere Verwertungs- oder Verdeckungstatenzu, oder hinweise auf den Aufenthaltsort, wo der Verdächtige also vielleicht festgenommen werden kann) zu finden.

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In der Berichterstattung über den Straftäter Al Capone wurde erwähnt, daß er italienische Abstammung ist, und daß seine Tatgehilfen ebenfalls fast alle ausschließlich italienischer Abstammung sind.

Auch bei Berichten über die Camorra wird erwähnt, daß sie zumindest überwiegend aus Neapolitanern besteht.

Ähnliches gilt für Tiraden, die Yakuza, die ETA, die IRA, die UCK, die PKK, die Taliban, Al-Quaida, u.s.w. u.s.f..

Solche Berichterstattung ist legal und legitim.

Eine staatliche Zensur sollte nicht stattfinden, und eine Quasi-Selbstzenzur durch den Presserat auch nicht.

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Mallorcaner hat Recht. Man sollte es mit der Schere im Kopf nicht übertreiben. Es gilt immerhin Pressefreiheit. Solange die Nationalität nicht reisserisch oder hetzerisch herausgestellt wird, ist gegen die Nennung der Nationalität nach meinem Dafürhalten nichts einzuwenden. Wenn man es mit dem Diskriminierungsverbot überall so ernst nehmen würde, dürfte man nicht mehr berichten, dass es sich beim Verdächtigen um einen Mann oder eine Frau handelt, ob er jung oder alt ist etc. Der berühmte Klammerzusatz mit dem Alter müsste dann auch wegfallen.

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Selbstverständlich sollte über Geschlecht, Alter und Herkunft von Straftätern berichtet werden, und zwar auch bei Deutschen: also Migrant/Flüchtling, Ausländer seit mehreren Jahren in Deutschland, Deutscher mit Migrationshintergrund und einfach deutscher Mann/Frau.

Es wäre beispielsweise keiner Kriminalstatisik zu entnehmen, dass seit einigen Wochen deutsche Schwimmbäder für Mädchen hochgefährlich geworden sind. Es gibt reihenweise sexuelle Übergriffe (bis hin zum Eindringen in den Körper mit dem Finger, also Vergewaltigung) durch Gruppen arabischer Männer. Solche Meldungen kann es nur in Zeitungen geben.

Dies möchte man als Eltern wissen. Einerseits, um den eigenen Kindern eben den Schwimmbadbesuch bestimmter Bäder zu verbieten, die nicht in der Lage sind, die Besucher suffizient zu schützen. Andererseits braucht man solche Informationen, um als mündiger Bürger auch seine Wahlentscheidung treffen zu können. Für uns beispielsweise waren diese Informationen sehr wichtig, um zu erkennen, dass nicht alle beschworenen Gefahren irreal sind. So würden wir im Moment aufgrund dieser Zeitungsinformationen doch eher zur Politik des Herrn Seehofer tendinieren als zur Flüchtlingspolitik der Frau Merkel. Wie übrigens viele andere Eltern mit Mädchen auch.

Andere Eltern, Berufskollegen, Freunde, Nachbarn (alles Akademiker, wenn auch keine Juristen) sind der gleichen Meinung wie wir. Die Politik unterschätzt die Stimmung im Volk. Ausnahmen gibt es natürlich, wie z.B. auch MP Kretschmann, der Vernunft bewahrt.

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Das kann man so oder auch anders sehen.

Mir stößt z.B. unangenehm auf, daß manche Medien bei Berichten über Straftaten nicht selten so formulieren, als sei es "typisch Mann" so etwa zu tun.

Ähnliches lese ich nicht selten in Bezug auf Rentner (wobei es dann meist um Fahrlässigkeitsdelikte geht, und Rentner subtil pauschal als tüddelig hingestelt werden).

Da habe ich schon manchmal den Eindruck, als hätten die Journalisten und Journalistinnen Vorurteile gegen Männer, und Vorurteile gegen Senioren, und als läge ihnen daran, entsprechende Vorurteile und Stimmungen zu verbreiten.

Auch wird in Westdeutschland nicht selten immer noch Stimmung gegen Ostdeutsche gemacht, und in Ostdeutschland immer noch gegen Westdeutsche.

In Medien in NRW werden Bayern häufig als scheinbar primitiv oder als lächerlich dargestellt, insbesondere wenn die Betroffenen eine Nähe zu einem bestimmten Fußballclub oder zu einer bestimmten bayrischen Partei haben.

Offenbar möchten manche Medienkonsumenten solche (teils emotionalen oder reißerischen) Vorurteile serviert und bestätigt bekommen.

Etwas mehr Sachlichkeit und Nüchternheit und Fairness fände ich schon gut.

Aber ob und inwieweit man das der Presse vorschreiben darf oder kann oder sollte, weiß ich auch nicht.

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Die Berichte über Aktivitäten krimineller libanesischer Clans habe ich mit Interesse gelesen.

Da ich Mandanten nicht nur bei der Gestaltung ihrer Mietverträge, sondern auch bei der Auswahl der Mieter helfe, bin ich für die Informationen, die mich für bestimmte Probleme sensibler gemacht haben, dankbar.

Meine Mandanten wollen sicherlich nicht, daß ihre Wohnungen zu "Räuberhöhlen" werden, und dort regelmäßig die Polizei anrückt, um nach Hehlerware, Diebsgut oder illegalen Substanzen zu suchen.

Und es ist wohl auch legitim, daß sie das nicht wollen.

Leider werden so aber natürlich auch Unschuldige besonders kritisch beäugt - aber das geht mir genauso, wenn ich bei einem Auswärtsspiel mit Fanschal und Mütze meines Lieblingsvereins durch eine fremde Stadt gehe, und dort argwöhnisch als potentieller Hooligan (der ich nicht bin) betrachtet werde. 

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Thema verfehlt. Hier geht es um den Pressekodex. Danach ist die Nationalität nicht zu erwähnen, wenn ... - dies ist eine Einschränkung der Pressefreiheit. Hier geht es nicht um Recht, sondern eine politische Steuerung der Zuwanderung. Nahezu alle öffentlichen Gewaltdelikte in Gruppen, insbesondere Messerstechereien oder sexuelle Belästigungen in Gruppen werden von Ausländern oder Zuwanderen begangen. Das muss in das öffentliche Bewusstsein. 

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RA Dirk Schmitz M.A. schrieb:

Nahezu alle öffentlichen Gewaltdelikte in Gruppen, insbesondere Messerstechereien oder sexuelle Belästigungen in Gruppen werden von Ausländern oder Zuwanderen begangen.

Quelle?

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Der Pressekodex bleibt unverändert

Der Deutsche Presserat lehnte es ab, die entsprechende Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern. Die Zurückhaltung in dieser Frage soll die Diskriminierung von Minderheiten verhindern. Bei vielen Medien ist die Richtlinie umstritten... «Die Richtlinie bleibt, wie sie ist», sagte Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserats. «Es gab eine ganz breite Mehrheit dafür.» Zuvor hatte das Selbstkontrollorgan in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert. «Wir sind überzeugt, dass wir sie nicht ändern müssen», sagte Tillmanns. «Sie ist kein Sprachverbot und kein Maulkorb für Redaktionen. Sie sind autonom in ihrer Arbeit und sollen es auch bleiben.» (Faz.net)

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Gast schrieb:

Der Pressekodex bleibt unverändert

Der Deutsche Presserat lehnte es ab, die entsprechende Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern. Die Zurückhaltung in dieser Frage soll die Diskriminierung von Minderheiten verhindern. Bei vielen Medien ist die Richtlinie umstritten... «Die Richtlinie bleibt, wie sie ist», sagte Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserats. «Es gab eine ganz breite Mehrheit dafür.» Zuvor hatte das Selbstkontrollorgan in nicht-öffentlicher Sitzung diskutiert. «Wir sind überzeugt, dass wir sie nicht ändern müssen», sagte Tillmanns. «Sie ist kein Sprachverbot und kein Maulkorb für Redaktionen. Sie sind autonom in ihrer Arbeit und sollen es auch bleiben.» (Faz.net)

 

Na klar. Lügenpresse bleibt eben Lügenpresse, auch durch Verschweigen.

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Gast schrieb:

Na klar. Lügenpresse bleibt eben Lügenpresse, auch durch Verschweigen.

Und was mit der Pressefreiheit passiert, wenn Vertreter solcher Meinungen an die Macht kommen, kann man gerade schön in Polen, Ungarn und der Türkei beobachten. Dann gibt es eben keine Lügenpresse mehr, weil alle nur noch die "Wahrheit" kundtun dürfen. Schöne neue populistische Welt.

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Sehr geehrter NRW´ler, Sie schreiben:

Leider werden so aber natürlich auch Unschuldige besonders kritisch beäugt - aber das geht mir genauso, wenn ich bei einem Auswärtsspiel mit Fanschal und Mütze meines Lieblingsvereins durch eine fremde Stadt gehe, und dort argwöhnisch als potentieller Hooligan (der ich nicht bin) betrachtet werde. 

Der Unterschied ist, dass Sie jederzeit frei entscheiden können, ob Sie mit Fanschal (des richtigen oder falschen Clubs) unterwegs sind oder nicht. Menschen, die einer Minderheit (der Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Alter etc.) angehören, können sich nicht frei entscheiden, einfach anders aufzutreten. Sie können also der "Verdächtigung" aufgrund dieser Merkmale nicht entgehen. Deshalb halte ich es für richtig, bei der Veröffentlichung solcher Merkmale die mögliche Diskriminierung mitzubedenken.

 

Sehr geehrter Herr RA Schmitz, Sie schreiben:

Nahezu alle öffentlichen Gewaltdelikte in Gruppen, insbesondere Messerstechereien oder sexuelle Belästigungen in Gruppen werden von Ausländern oder Zuwanderen begangen. Das muss in das öffentliche Bewusstsein.

Einwände:

1. Laut PKS zum Schlüssel 222100 ("Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen") hatten im Jahr 2014 26,2 % der Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ca. 3/4 waren Deutsche. Auch wenn sie eine weitere Einschränkung machen ("in Gruppen") bezweifle ich, dass Sie eine seriöse Quelle angeben können, die bestätigt, dass es "nahezu alle" (also mehr als 90%) solcher Delikte von Ausländern bzw. Zuwanderern begangen werden.

2. Woher auch immer Sie Ihre Informationen bezogen haben - der Pressekodex hat offenbar nicht verhindert, dass es in Ihrem Bewusstsein angekommen ist.

3. Die überwiegende Herkunft derjenigen, die am Kölner Hauptbahnhof in der Silvesternacht  sexuelle Übergriffe, Diebstähle und Raub begangen haben, wurde von der Presse nicht verschwiegen. Das entsprach dem Pressekodex und dies habe ich in meinem Beitrag oben auch so benannt.

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:
... Laut PKS zum Schlüssel 222100 ("Gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen") hatten im Jahr 2014 26,2 % der Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ca. 3/4 waren Deutsche. ...

Die Zahl ist nicht wirklich aussagekräftig. Die richtige Frage wäre: "Wieviel Prozent dieser Straftäter waren Ausländer oder hatten einen Migrationshintergrund?". Durch die Selbstzensur der deutschen Presse wird doch der Umstand verschleiert, dass ein Großteil der Gewaltdelikte von Personen begangen wird, die eine andere kulturelle Prägung erfahren haben als die typisch bürgerlich-deutsche. Welche Schlussfolgerungen man daraus zieht, ist eine andere Sache. Aber darüber reden und schreiben sollte man schon dürfen.

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Wenigstens ist es mal eine Zahl im Gegensatz zu dem "ich meine also ist es" was man sonst hier so liest. Die Behauptung ging schließlich von RA Schmitz aus ("nahezu alle"), der dementsprechend auch den Beleg liefern muss. Für den "Großteil der Gewaltdelikte" gilt übrigens das gleiche.

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Das ist ein weites Feld, und es ist schwierig auf diese Frage eine angemessene und befriedigene Antwort zu finden.

Als geborener Inländer der sich nicht in rechtsextremen Kreisen bewegt spüre ich persönlich hierzulande wenig von dem Mißtrauen und den Vorurteilen und Diskriminierungen und Anfeindungen, denen viele Ausländer sich hierzulande wohl häufig ausgesetzt sehen. 

Das man sich aber grundsätzlich davor hüten sollte Vorurteile zu verbreiten oder Angst vor bestimmten Menschen zu machen, glaube ich aus einer anderen Erfahrung herleiten zu können: Zahlreiche Schriftstellerinnen, Journalistinnen, Politikerinnen und Feministinnen schüren bei Frauen Angst vor Männern, und stellen Männer ganz generell als potentielle Vergewaltiger oder als vermeintlich schlechte Menschen dar. Ängstliche Frauen, die sowas lesen und hören, bekommen nicht selten Probleme, mit Männern normal und entspannt umzugehen. Ihr Mißtrauen und ihre Ängste werden teilweise derart angefacht, daß sie zu einer normalen Beziehung zu einem Mann unfähig werden. Auf diese Art werden nicht wenige Frauen unglücklich gemacht, und in ihrer Lebensgestaltung und in ihren Möglichkeiten zu Beziehungen und zur Entfaltung erheblich eingeschränkt. Das ist für viele Frauen sehr schade. Und für die Männer, die dennoch mit ihnen in Kontakt kommen, ist es auch bedrückend, wenn sie spüren müssen wie die betreffende Frau ihnen mißtraut oder sich vor ihnen ängstigt.

Vermutlich geht es manchen Deutschen, die an sich freundschaftliche Kontakte zu Ausländern haben könnten, ähnlich, nämlich, daß sie durch geschürtes Mißtrauzen und geschürte Ängste behindert werden. Und auch manche Ausländer, die durch ausländische oder "antifaschistische" oder "antideutsche" Medien beeinflusst werden, befürchten wohl, alle Deutschen seinen Nazis, und halten sich aus Mißtrauen und Angst zurück. Sowas schränkt die Lebensqualität aller Beteiligten ein, und trägt nicht zur Völkerfeundschaft oder zum interkulturellen Verständnis bei.

Wie man auf derartige Probleme reagieren sollte, ist schwer zu sagen. Eine juristische Ausbildung macht insoweit nicht schon kompetent. Da wäre sicherlich auch psychologische Expertise gefragt.  

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Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/anwältin Kelle,

Herr RA Dirk Schmitz, M.A., hat in seinem Kommentar unsubstantiiert behauptet: "nahezu alle" ... "werden von Ausländern oder Zuwanderen" begangen. In meiner Kritik habe ich versucht darauf einzugehen. Ihre Replik geht nun dahin, ich hätte es versäumt, den Migrationshintergrund einzubeziehen. Insofern könne Herr Schmitz doch am Ende Recht behalten. Der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen  wird in der polizeilich-statistischen Erfassung nicht berücksichtigt, das ist zutreffend. Insofern verschweigt aber die Presse auch nichts. Mir ist allerdings auch keine Dunkelfelduntersuchung bekannt, nach der die von Herrn RA Schmitz benannten Delikte "nahezu alle" von Personen mit einer bestimmten "kulturellen Prägung" begangen würden.

"Kulturelle Prägung" mag in manchen Fällen (die habe ich ja oben erwähnt) durchaus naheliegen,  ist aber ein sehr unpräziser und daher wissenschaftlich umstrittener Begriff. Es gibt ein Überschneidungsfeld mit dem soziologischen Begriff Migrationshintergrund (Großeltern oder Eltern sind nicht in Deutschland geboren), aber eine Gleichsetzung verbietet sich schon deshalb, weil dann "kulturelle Prägung" lediglich ein Ersatz für "nicht arische Abstammung" wäre. Aus diesen Zeiten sind wir glücklicherweise heraus, und ich hoffe, dass sie niemals wiederkommen. Es gibt sachlich auch wenig Grund "kulturelle Prägung" mit Staatsgrenzen gleichzusetzen, denn verschiedene kulturelle Prägungen, die Auswirkungen auf Straftatbegehung haben können, gibt es überall und auf jeder Ebene.  Nichtnationale Prägungen können stärkeren Einfluss auf das konkrete Verhalten haben als gerade die nationale Herkunft (des Betroffenen, seiner Eltern oder Großeltern): Arbeiterkultur, Kultur der Akademiker, Kultur der Wessis, Kultur der Ossis, Dorfkultur, Stadtkultur, Fußballfankultur etc. pp. Schaut man erst einmal genau hin, dann fallen einem überall solche Prägungen ins Auge und auch, dass jedes Individuum einer Vielzahl solcher Prägungen ausgesetzt ist. Sieht man das Ganze noch in einem historischen Kontext, dann zeigt sich, dass man innerhalb von zwei Generationen etwa in Deutschland von einer Kultur, in der es gängig war, seine Kinder körperlich zu bestrafen zu einer Kultur gekommen ist, in der dies verpönt ist. Wenn es etwa um den Vorwurf einer Kindesmisshandlung geht, was ist dann also die "kulturelle Prägung"? Insofern wäre auch die typische "deutsch-bürgerliche" Prägung überhaupt keine feststehende Größe.  Der Sinn, der eine solche Bestimmung hat, löst sich dann weitgehend auf in viel grundlegenderen kriminologischen Theorien, nämlich soziologischen und psychologischen Lerntheorien, Kontrolltheorien sowie der Anomietheorie. 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Die BILD-Zeitung maßt sich im Bereich der Verdachtsberichterstattung über Straftatvorwürfe immer wieder an, die Bestrafung der Angeklagten gleich selbst zu übernehmen, indem sie sie an den medialen Pranger stellt. Das Strafmonopol liegt aber beim Staat und den Gerichten. Die Identifizierbarmachung wegen einer Bagatelltat und im Übrigen bestrittener, größtenteils schon eingestellter Vorwürfe ist eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, die den Ruf des Beschuldigten in höchstem Maß schädigt und zu seiner sozialen Ausgrenzung führt.

 

 

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=477

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Lieber Professor,

es erscheint widersinnig, objektive Kriterien wegzulassen, um objektiv erscheinen zu wollen.

Diesen Widerspruch dadurch auflösen zu wollen, dass man verhindern will, dass ich dieses Kriterium als Ursache der Straftat sehe, ist eine Bevormundung die meine Intelligenz beleidigt.

 

Statistsiche Prozentzahlen sind für sich genommen auch nicht aussagekräftig. 

Auszug aus dem NRW Bericht dieser Woche

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/kriminalbeamte-sehen-d...

Besonders hoch lag der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen laut der Statistik bei Mord und Totschlag (38 Prozent), Raubdelikten (41,4 Prozent), Wohnungseinbrüchen (48,5 Prozent), Ladendiebstahl (47,5 Prozent), Taschendiebstahl (80,2 Prozent) sowie Gewaltdelikten (34,2 Prozent). Bei den Vergewaltigungen lag dieser Wert bei 32,1 Prozent. Einwanderer mit deutschem Paß sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Der Gesamtanteil von Ausländern an der Bevölkerung lag bei rund zehn Prozent.

 

Die Basis machts.... 

In Berlin stellte man bei 24 Ermittlungskomplexen gegen die organisierte Kriminalität fest, dass diese hauptsächlich von arabischstämmigen Mitgliedern dominiert werden.

 

Schön sind auch Beispiele, die es nicht in die Statistik schaffen.

Ich kenne einen Professor, der aufgrund Krankheit den sozialen Abstieg in einen Wohnblock mit Nachbarn aus Nahost geschafft hat.

Dreimal wurde letztes Jahr bei ihm eingebrochen. Am nächsten Tag standen 2 Dutzend seiner Nachbarn vor der Tür und haben ihm seinen Fernseher zurückverkauft.

Was soll der denn machen? Zur Polizei gehen? Von biodeutschen Nachbarn hört man sowas eigentlich nie.

Die Menschen haben auch nicht Angst vor der Kneipenschlägerei am eigenen Stammtisch mit gefährlichen KV Ausgang, sondern davor Opfer von anlasslosen Delikten zu werden.

Und bei der Thematik hilft schon U-Bahn fahren in Berlin. Da zeichnet sich schnell ein Täter-Opfer Schema ab.

 

Sehr geehrter Mustermann,

ich kenne einen Professor, der genau zwei Mal in seinem Leben Opfer eines Gewaltdelikts wurde, beides Mal von "biodeutschen" Polizeibeamten, ohne Anlass dazu gegeben zu haben. 100 % seiner Erfahrung mit Gewaltdelinquenz war also diese. Zudem wurde mehrfach bei ihm eingebrochen, jedes Mal von (deutschen) Drogenabhängigen. Er wurde zudem Opfer mehrerer Sachbeschädigungen, tatverdächtig waren betrunkene (deutsche ) Kneipenbesucher. Sein persönliches  Täter-Opfer-Schema  stammt aus annähernd 2 Jahrzehnten Leben in der deutschen Hauptstadt, Bezirk Kreuzberg, einschließlich täglicher und nächtlicher U-Bahnfahrten.

Ich kenne diesen Professor sehr gut, kann mich für die Wahrheit verbürgen. Aber - ohne Ihre Intelligenz beleidigen zu wollen -  ich weiß auch, dass diese Erfahrungen anekdotisch sind und keine wissenschaftlichen Schlüsse zulassen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

@Professor Müller
Das Problem, das RA Kelle mit der "kulturellen Prägung" anzuschneiden versucht, ist, dass die PKS bei "deutschen Tatverdächtigen" auch alle Deutschen mit Migrationshintergrund erfasst und keine weitere Differenzierung erlaubt. Das steht so, wie Sie sicher wissen,  auch klar  in jeder PKS bei den Erläuterungen und führt aus Sicht mancher (die Migrantenkriminalität gerne als Ausländerkriminalität erfassen würden) zu Verzerrungen. In der Tat erlaubt dieser Umstand es leider nicht, den Integrationserfolg  auch anhand der PKS zu  verifizieren/quantifizieren. Das BMFSFJ  hat vor einigen Jahren eine Kurzexpertise zur Gewalttätigkeit muslimischer Jugendlicher erstellen lassen, die auch auf diese Problematik hinweist und die für ihre Zwecke eine Definition der "Deutschen mit Migrationshintergrund" enthält.

Einzelne Bundesländer haben eine Zeitlang offenbar den "russlanddeutschen Migrationshintergrund" erfasst, für Bayern gibt es z.B.etwas ältere  Veröffentlichungen der Polizei über die Kriminalität von Aussiedlern.  Dass man bei der PKS den "sonstigen Migrationshintergrund" irgendwann unter den Tisch fallen ließ bei der PKS ist mE ungeschickt, aber (nachträglich) nicht mehr zu ändern. Vermutlich war das im Zuge der Änderungen des RuStAG mit der erleichterten Einbürgerung von im Inland Geborenen  politisch auch  so gewollt.

 

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Lieber Professor,

dass hätten Sie mir jetzt aber nicht erzählen dürfen. Derlei Annektoden beunruhigen mich ungemein, insbesondere da ich mich peinlich berührt fühle, um nicht zu sagen, geradezu diskriminiert.

Wollen Sie hier allen Ernstes die These aufstellen, nur weil ich einen deutschen Pass habe, könnte ich unter Umständen in der Zukunft straffällig werden? Oder noch schlimmer, ich hätte schon eine Straftat in der Vergangheit begehen können?

Mich einem derartigen Unbehagen auszusetzen, müsste doch durch einen blog-Codex unterbunden werden. Derartige Vorverurteilungen muss sich ein harmloser blog-Leser doch nicht aussetzen.

In einen Topf geworfen zu werden, mit deutschen Straftätern verbietet sich schon deshalb, weil ich - trotz Pass - technisch nicht in der Lage bin, meine deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Habe ich letzten Monat versucht. Das Amt akzeptiert das aber nicht. Jeder Neubürger hat da eine besere Aussicht auf Erfolg. Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Mit bestem Gruss

@Mustermann, so ein Unsinn! Niemand wirft Sie "in einen Topf" mit anderen deutschen Straftätern. Nur sollte man auch keine Migranten in einen Topf mit strafrechtlich auffälligen anderen Migranten werfen. Seien Sie gerecht. Ausserdem sind Anekdoten etwas anderes als Nematoden und schreiben sich auch anders und nicht "Annektoden".

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@Gast

Da Sie mit einem unbestechlichen Scharfsinn meinen Tippfehlern nachgegangen sind, habe ich eigentlich die stille Hoffnung gehegt, Sie würden auch dem versteckten Sarkasmus in meinem Beitrag auf die Schliche kommen.

 

Es ist doch so:

Die Nennung der ethnischen Angehörigkeit genauer, der Staatsangehörigkeit wird abgelehnt, da der Eindruck entstehen könnte, es gäbe einen Kausalzusammenhang zwischen Straffälligkeit und Herkunft. Man würde damit also das Resentiment schüren, Ausländer waären besonders häufig straffällig.

Der strenge Wissenschaftler stellt aber fest, dass dreiviertel der Straftaten von Deutschen begangen werden. Mit diesem einschlägigen Argument wird nicht nur das obige Vorurteil abgebaut, sondern nebenbei auch noch das eigene edle, liberale Gemüt unterstrichen, welches einer kosmopolitischen Offenheit entspringt.

Blöd nur, wenn der Minderheitenanteil von 10% für 40% der Straftaten verantwortlich ist.

Was sagt der Wissenschaftler denn dann? Alles Zufall?

Auf alle Fälle bloß nicht nennen, sonst würde der Eindruck entstehen, die wären besonders oft straffällig. Und das wäre ja diskriminierend.

Die Gruppe diskriminiert sich durch ihre Taten doch selber. Ein bisschen sozialer Anpassungsdruck durch Nennung von Ross und Reiter kann nicht schaden.

Da können auch keine Geschichten von vor 20 Jahren aus Berlin hinwegtäuschen. Die Stadt hat sich mittlerweile gewandelt. Da gibt es gesellschaftliche Realitäten, die schaffen es gar nicht in die Zeitung.

   

Sehr geehrter Herr Mustermann,

mit meiner ersten Reaktion hatte ich auf die unsubstantiierte Äußerung des Herrn RA Dirk Schmitz geantwortet , "nahezu alle" solche Delikte würden von Ausländern/Zuwanderern begangen.

Sodann habe ich auf ihre Professorenanekdote, die meines Erachtens zur Sachdiskussion  wenig beiträgt, mit einer eigenen Professorenanekdote geantwortet.

Ihr jetziger Kommentar zeigt mir leider, dass Sie meinen Eingangsbeitrag (ganz oben)  offenbar gar nicht gelesen haben. Wenn man schon voraussetzt, dass die Zugehörigkeit zur Minderheit das entscheidende Merkmal ist (und nicht Bildung, Wohnort, Altersstruktur, Einkommen, Beschäftigung etc. pp.), dann wird man so argumentieren wie Sie und fordern, dass das Merkmal, das man für das Bedeutende hält, auch jedes Mal genannt wird. Es ist eben der Grund für meinen Blogbeitrag, diesem Eindruck zu widersprechen. Die Wortwahl ("die") zeigt leider, dass es Ihrer Argumentation an Differenzierungsvermögen mangelt. 

Übrigens: Vor 15 - 20  Jahren lag die polizeistatistische Häufigkeit bei allen relevanten Deliktsgruppen (Sexualdelikte, Raub, Körperverletzung) in Berlin erheblich über den Zahlen von 2014. Können Sie denn eine Studie nennen, die Gegenteiliges besagt? Oder nur eine Anekdote?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Wenn man schon voraussetzt, dass die Zugehörigkeit zur Minderheit das entscheidende Merkmal ist (und nicht Bildung, Wohnort, Altersstruktur, Einkommen, Beschäftigung etc. pp.), dann wird man so argumentieren wie Sie und fordern, dass das Merkmal, das man für das Bedeutende hält, auch jedes Mal genannt wird. Es ist eben der Grund für meinen Blogbeitrag, diesem Eindruck zu widersprechen. Die Wortwahl ("die") zeigt leider, dass es Ihrer Argumentation an Differenzierungsvermögen mangelt. 

Übrigens: Vor 15 - 20  Jahren lag die polizeistatistische Häufigkeit bei allen relevanten Deliktsgruppen (Sexualdelikte, Raub, Körperverletzung) in Berlin erheblich über den Zahlen von 2014. Können Sie denn eine Studie nennen, die Gegenteiliges besagt? Oder nur eine Anekdote?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Zum Thema Berlin zitierte ich einfach mal Ihren Kollegen Prof. Heintschel-Heinegg, der wiederum ein Buch der verstorbenen Jugendrichterin Heisig bespricht. Wenn man so will, sind in dem Buch auch einige nette Anekdoten enthalten:

 

"Mit ihrer Streitschrift hat sich eine mutige Kollegin ihrer Empörung darüber Luft gemacht, dass  wir den Kampf gegen die Jugendgewalt verlieren, wenn wir nicht rasch und konsequent unsere Rechts- und Werteordnung durchsetzen; denn unsere Gesellschaft stehe am Scheideweg in „reich“ und „arm“, in „links“ und „rechts“, in „muslimisch“ und „ nicht muslimisch“ (S. 203). Etlichen türkischstämmigen und „arabischen“ Jugendlichen sei unsere Werteordnung gleichgültig; „westlichen“ Frauen gegenüber bestehe eine besondere Mißachtung (S.  79) – und Heisig erzählt die Geschichte einer grausamen Vergewaltigung nach, die junge arabische Männer an einem Mädchen begehen, über die Güner Balci in ihrem Buch „Arabboy“ berichtete (S. 72 ff).

Frau Heisig, die in  Berlin-Neukölln beruflich überwiegend mit jugendlichen Intensivtätern aus Migrantenfamilien befasst war, belegt anschaulich, wie in ihrem Zuständigkeitsbereich seit Jahren eine Islamisierung stattfindet, die auch zu einem parallelen Rechtssystem führt – und die Jugendgerichtsbarkeit an ihre Grenzen stoßen lässt; die Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden sei ohne Beschränkungen durch einen übertriebenen Datenschutz erforderlich.

Zahlreiche erschütternde Fälle von Jugendgewalt in jüngster Vergangenheit haben die Gesellschaft wach gerüttelt. Wer sich für die Ursachen interessiert, wird das Sachbuch mit großem Gewinn lesen. Das ebenso engagiert wie kenntnisreich ausgebreitete Material gilt es nun in rechtspolitische Handlungsanweisungen umzusetzen, wollen wir den Kampf gegen die Jugendgewalt nicht verlieren – mit Empörung allein ist es nicht getan."

 

Aber natürlich, den Kopf vor unliebsamen Fakten in den Sand stecken ist bequemer.

 

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Polizeiliche Krimanilitätsstatistiken haben lediglich einen eingeschränkten Aussagewert.

Bürger, die bei der Polizei eine Anzeige aufgeben möchtem, werden von den Polizisten nicht selten abgewimmelt.

Daher werden viele Straftaten nicht registriert, und es werden dann auch nicht die betreffenden Tatverdächtigen ermittelt.

Oft sind die Polizisten durch Überstunden überarbeitet.

Oder die Polizisten versuchen sich auf Fälle schwerer Kriminalität zu konzentrieren, sowie auf Fälle, wo sie glauben einem leicht zu ermittelnden  Tatverdächtigen die Tat nachweisen zu können.

Daß nicht alle Straftaten registreirt und nicht alle Strafanzeigen angenommen werden ist zumindest in manchen Bundesländern wohl auch politisch gewollt - manche Landesinnenminister halten es wohl nicht für opportun (vorteilhaft) alle Straftaten zu registrieren und in der öffenbtlichen Statistik auftauchen zu lassen.

Manche Landesinnenminister geben wohl auch teils offizielle, oft jedoch auch inoffizielle (vsnfd) Weisungen oder Hinweise an die Polizei, daß es nicht erwünscht sei bestimmte Delikte, die wahrscheinlich nicht aufklärbar sind, zu registrieren, oder in Bezug auf Tatverdächtige bestimmte Merkmale der betreffenden Personen festzuhalten.

Die Landesinnenminister sind in erster Linie Politiker, und haben wie alle Politiker das Ziel, ihre Arbeit und Leistung positiv darzustellen (evt. ggf. auch zu schönen) und an der Macht zu bleiben.

Unter Politikern ist es eine Volksweisheit oder ein geflügeltes Wort, daß man keiner Statistik vertrauen sollte, die man nicht selbst gefälscht hat.

Daher darf man es seriöserweise den Bürgern nicht verdenken, wenn sie nicht nur auf staatlich erstellte und staatlich veröffentlichte Statistiken schauen, sondern auch ihre eigene Lebenswirklichkeit und Erfahrung damit vergleichen.

 

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Informationen vorzuenthalten, hat immer etwas paternalistisches. Wenn jemand meint, "der Bürger" dürfe bestimmte Details - Alter, Geschlecht, Wohnort, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung - nicht erfahren, weil er dann Vorurteile entwickle, hat dieser jemand offenbar keine hohe Meinung von der Fähigkeit des Bürgers, wichtige und unwichtige Details zu differenzieren.

Vielleicht ist diese Annahme zutreffend.

Aber unter dieser Prämisse ist das Wahlrecht auch eine zweifelhafte Idee, oder?

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Ist der rechtsradikale Brandstifter, vor dem wir Angst haben, eigentlich der Kundenkreis der Publikationen, die sich an den Pressekodex halten? Wenn die FAZ mitteilen würde, eine Straftat sei durch einen homosexuellen Pyromanen kanadisch-indonesischer Abstammung begangen worden, wird das der FAZ-Leser in Fremden- und Schwulenhass aufbrausen und die Mistgabel aus dem Schrank holen lassen?

Mir scheint doch inzwischen eher ein Problem zu sein, dass eine Disparität entsteht zwischen "offiziellen" Medien mit Pressekodex und "inoffiziellen" Medien (Facebook-Posts u. ä.) ohne Pressekodex. Und diese Disparität führt offenbar einen signifikanten Anteil der Bevölkerung zu empörten "Lügenpresse!"-Rufen.

Und mal ehrlich - ist das so ganz unverständlich? Würden wir im privaten Umfeld ähnlich reagieren, wenn der Ehepartner / die Eltern / die Kinder / der Freund / die BFF jahrelang eine Information durchgängig vorenthalten hat, auch wenn diese Information vielleicht unbedeutend ist - und das dann damit erklärt, man sei halt nicht mündig genug gewesen?

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Leser schrieb:

Wenn jemand meint, "der Bürger" dürfe bestimmte Details - Alter, Geschlecht, Wohnort, Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung - nicht erfahren, weil er dann Vorurteile entwickle, hat dieser jemand offenbar keine hohe Meinung von der Fähigkeit des Bürgers, wichtige und unwichtige Details zu differenzieren.

Vielleicht ist diese Annahme zutreffend.

Vielleicht sollte man vergleichsweise die Namensnennung heranziehen. Angenommen "der Bürger" kann tatsächlich so fein ausdifferenzieren. Dann würde doch auch nichts dagegen sprechen jeden Strafverdächtigen mit Namen und Foto in die Zeitung bzw. ins Internet zu stellen. Dass das nicht funktionieren kann und ein Todesurteil für die Resozialisierung wäre, sollte einleuchten.

Beispielsweise in den USA werden von den Sheriffbüros in der Regel Namen und Bilder von allen festgenommenen Tatverdächtigen ins Internet gestellt. Dann gibt es Internetseiten, die automatisiert Namen und Bilder von Tatverdächtigen von den Internetseiten der Sheriffs sammeln und auf der eigenen Seite zusammenführen. Bei Eingabe des Namens eines Tatverdächtigen in eine Suchmaschine taucht dann oftmals an führender Stelle die Festnahme auf. Mit entsprechenden Folgen für die Resozialisierungschancen. Wobei man ja auch bedenken muss, dass es sich noch nicht mal um verurteilte Täter handelt, sondern eben nur Verdächtige. Da diese keine Resozialisierung nötig haben, kann man in vielen Fällen schon von Entsozialisierung sprechen. Nebenbei bemerkt kann man sich natürlich von diesen Seiten entfernen lassen - gegen üppige Bezahlung.

Ähnliches gilt, natürlich nicht ganz so extrem, für die Aussonderung bestimmter Gruppen. Wenn man erstmal eine Gruppe unter Generalverdacht stellt, gibt das dem Unentschlossenen in so einer Gruppe vielleicht den Anlass, sich eher der Kriminalität zuzuwenden als der Gesellschaft, die ihn ja scheinbar ablehnt. Das ist umso fataler, als schon gar nicht feststeht, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Kriminalität begünstigt, sondern eher andere Faktoren. Dazu hat Prof. Müller bereits ausführlich geschrieben.

Dementsprechend halte ich die Differenzierung im Pressekodex nach Sachbezug für vernünftig. Eine "Zensur" ist das schon deswegen nicht, weil eine Berichterstattung bei sachlicher Begründbarkeit möglich ist. So wird, m.E., ein guter Ausgleich zwischen Integrationsinteresse auf der einen und Mitteilungsinteresse auf der anderen Seite erzielt. Ganz ähnlich wie bei der Namensnennung von Tatverdächtigen, die in Deutschland aus gutem Grund auch nur im Ausnahmefall zulässig ist.

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MT schrieb:

Ähnliches gilt, natürlich nicht ganz so extrem, für die Aussonderung bestimmter Gruppen. Wenn man erstmal eine Gruppe unter Generalverdacht stellt, gibt das dem Unentschlossenen in so einer Gruppe vielleicht den Anlass, sich eher der Kriminalität zuzuwenden als der Gesellschaft, die ihn ja scheinbar ablehnt. Das ist umso fataler, als schon gar nicht feststeht, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Kriminalität begünstigt, sondern eher andere Faktoren.

Natürlich sollte man erst einmal systematisch feststellen, ob die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (z.B. Deutsche mit Migrationshintergrund, Ausländer aus Osteuropa, arabische Jugendliche etc.) bestimmte Kriminalität begünstigt oder nicht. Hier besteht sicher der Anfangsverdacht bzw. die Arbeitshypothese, dass arabische Jugendliche und arabische männliche junge Erwachsene prozentual viel häufiger zu Bandenkriminalität, Diebstähle und sexuelle Übergriffe in Gruppen neigen.

Der erste Schritt sollte sein, dass die Statistiken solche Merkmale systematisch erfassen, insbesondere also auch "Deutsche mit Migrationshintergrund".

Wenn dann ein Ergebnis vorliegt, welches die Arbeitshypothese bestätigt, dann sollten zukünftig auch die Medien die ethnischen Wurzeln der Täter benennen. Denn dann sind diese Straftaten weitere Belege für die Ursachen der Kriminalität z.B. in Berlin oder Köln oder Mannheim. Das muss der Bürger und Wähler wissen. Man muss ja Konsequenzen daraus  ziehen können.

Wenn hingegen die Arbeitshypothese widerlegt wird, dann sollte es auch künftig keine Nennung der Ethnie geben. Denn dann ist es Zufall, dass der Täter ein junger Araber ist. Das wäre dann ganz im Sinne von Ihnen und Prof. Müller.

5

MT schrieb:
Beispielsweise in den USA ...

 

... gibt es auch Leute, die meinen, dass Sexualkunde die Wahrscheinlichkeit für vorehelichen Geschlechtsverkehr erhöhe, und daher die jungen Leute so unwissend wie möglich gehalten werden sollten.

 

MT schrieb:
Ähnliches gilt, natürlich nicht ganz so extrem, für die Aussonderung bestimmter Gruppen. Wenn man erstmal eine Gruppe unter Generalverdacht stellt, gibt das dem Unentschlossenen in so einer Gruppe vielleicht den Anlass, sich eher der Kriminalität zuzuwenden als der Gesellschaft, die ihn ja scheinbar ablehnt. Das ist umso fataler, als schon gar nicht feststeht, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe Kriminalität begünstigt, sondern eher andere Faktoren.

 

Wäre Ihren Bedenken Rechnung getragen, wenn der Pressekodex so angepasst würde, dass der Migrationshintergrund und andere einzelne möglicherweise relevante Punkte nur dargestellt werden dürfen, wenn sie nicht isoliert, sondern im Kontext anderer möglicherweise relevanter Punkte dargestellt werden?

Bsp.:

Nicht: Algerier / Rentner / 26jähriger / Pfarrer / Bielefelder / Homosexueller

Sondern entweder

- Der Verdächtige...

- Der 26jährige Verdächtige arbeitet bei einer überregional tätigen Bank als Kundenberater, wurde in Seoul geboren, aber ist seit dem vierten Lebensjahrg wohnhaft in Bielefeld und ehemaliges Mitglied der FDP....

Für viele Zeitungen vielleicht etwas zu ausführlich - aber nur als theoretische Frage, wäre das dann okay?

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Leser schrieb:

... gibt es auch Leute, die meinen, dass Sexualkunde die Wahrscheinlichkeit für vorehelichen Geschlechtsverkehr erhöhe, und daher die jungen Leute so unwissend wie möglich gehalten werden sollten.

Ihr Einwurf hat zwar mit der Sache nichts zu tun, aber generell zeigt er, dass man sich nicht alles aus den USA abgucken sollte. Und das war ja auch mein Punkt.

 

Quote:

 

Wäre Ihren Bedenken Rechnung getragen, wenn der Pressekodex so angepasst würde, dass der Migrationshintergrund und andere einzelne möglicherweise relevante Punkte nur dargestellt werden dürfen, wenn sie nicht isoliert, sondern im Kontext anderer möglicherweise relevanter Punkte dargestellt werden?

Bsp.:

Nicht: Algerier / Rentner / 26jähriger / Pfarrer / Bielefelder / Homosexueller

Sondern entweder

- Der Verdächtige...

- Der 26jährige Verdächtige arbeitet bei einer überregional tätigen Bank als Kundenberater, wurde in Seoul geboren, aber ist seit dem vierten Lebensjahrg wohnhaft in Bielefeld und ehemaliges Mitglied der FDP....

Für viele Zeitungen vielleicht etwas zu ausführlich - aber nur als theoretische Frage, wäre das dann okay?

Die Frage ist, was möglicherweise relevant ist. Ich sehe das dann als erfüllt an, wenn ein Sachbezug besteht. Beispiele können Sie dem Eingangsbeitrag von Prof. Müller entnehmen.

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Das Problem bei dem Artikel von Herrn Niggemeier ist, dass er nicht auf die Anweisungen "von oben" aufmerksam gemacht hat. Nach den Silvester-Übergriffen wurde ja einiges bekannt.

Z. B. hier: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/01/09/hessen-und-nrw-polizei-darf-vergehen-von-fluechtlingen-nicht-oeffentlich-machen/

 

Auch die Medien sind ja bekanntlich dazu aufgefordert entsprechend zu berichten und bitte auch gewisse Leute, die doch etwas sagen wollen zum "Überredungsgespräch".

http://www.focus.de/kultur/medien/uebergrueffe-in-koeln-wdr-journalistin-klagt-an-wir-sind-angewiesen-pro-regierung-zu-berichten_id_5218836.html

 

Man muss über den Hintergrund der Täter berichten. Ich meine, was in den Asylheimen los ist spricht Bände:

 

Die Herkunft muss genannt werden. Und Leute, die aus Erfahrung sprechen sollte man auch Ernst nehmen, wie z. B. Heinz Buschkowsky

 

Es sind zu viele Integrationsunwillige. Weshalb die Integrationsmittel bei denen ankommen muss. Ich finde, gerade solche müssen die volle Härte des Strafrechts zu spüren bekommen, damit die Scharia aus ihrem Leben verschwindet bzw. deren Gewaltexzesse.

Man tut niemanden einen Gefallen, gerade jetzt, wenn man die Herkunft bewusst verschweigt. Denn wenn man die Herkunft angibt, zeigt man ja auch die Integrationsunwilligkeit. Ansonsten haben sich ja auch Andere dazu entsprechend zutreffend geäußert.

 

4

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich will in dieser Diskussion auf  die Frage der kriminologischen Relevanz derjenigen Merkmale mutmaßlicher Straftäter eingehen, die überhaupt polizeilich registriert und  mitgeteilt werden.

Während empirisch abgesichert eine Vielzahl von Faktoren mit Kriminalität in Zusammenhang stehen, werden polizeilich nur ganz wenige solcher Faktoren überhaupt erfasst und dementsprechend auch nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt. Diese prominenten Daten sind v.a. Geschlecht, Alter und Nationalität von Tatverdächtigen. Andere Daten wie Bildung, sozioökonomischer Status und erst recht weniger offensichtliche Faktoren werden schon aus praktischen Gründen gar nicht erfasst und bleiben deshalb auch von vornherein verborgen.

Hinter der Verknüpfung von Straftatverdacht mit äußeren Merkmalen der verdächtigen Person bei gleichzeitigem Weglassen anderer Merkmale steckt, außer bei Fahnundungsmaßnahmen,  eine kriminologische Theorie, nämlich dass das registrierte/mitgeteilte Datum mit der Straftatbegehung nicht nur zufällig, sondern kausal verknüpft ist. D.h. die mitgeteilte Eigenschaft der nichtdeutschen Staatsangehörigkeit oder Minderheitenzugehörigkeit wird zur einzigen oder wenigstens hervorstechenden Erklärung des Verhaltens.

Nur unter Zugrundelegung einer solchen Theorie kann das Verschweigen der Herkunft des Tatverdächtigen einen Vorwurf an die Presseorgane nach sich ziehen, es werde Bedeutsames verschwiegen. Niemand käme auf die Idee es der Presse vorzuwerfen, dass etwa die Schuhgröße von Tatverdächtigen nicht mitgeteilt würde.

Nun ist aber gerade die Theorie empirisch kaum haltbar, die nationale oder kulturelle Herkunft sei Ursache allgemeiner Kriminalität. Werden andere Merkmale (insbes. Bildungs-, Beschäftigungs- und Altersstruktur der nichtdeutschen Bevölkerung, Wohnortgröße, Anzeigewahrscheinlichkeit) berücksichtigt, ist die Kriminalitätsbelastung Nichtdeutscher gegenüber Deutschen mit daran angepassten Merkmalen nicht mehr erhöht. Die ungenaue Merkmalserfassung und -weitergabe an die Presseorgane kann aber zur Folge haben, dass Straftatenbegehung, die auch in der jeweiligen Nationalitätsgruppe eher selten anzutreffen ist, dieser ganzen Gruppe als fest stehendes Merkmal zugeschrieben wird. So wird dann der Straftatverdacht gegen einen arabischen Jugendlichen gegen alle Personen ausgeweitet, die das Merkmal „arabisch“ teilen. Es ist dann nicht nur die Sorge um Diskriminierung, die einer solchen Meldung entgegenstehen sollte, sondern auch die falsche Verknüpfung von Ursache und Wirkung, die hier aus Mangel an (weiteren) Informationen entsteht.

 

Nun kann man natürlich den Standpunkt vertreten, nicht die arabische Herkunft sei wesentlicher Faktor an der gesteigerten Kriminalitätsrate (gegenüber einem Normkollektiv), sondern Faktoren wie jung, männlich, ohne Schulbildung, arbeitslos, Wohnsitz in einer Großstadt etc.

Nur ändert das rein gar nichts an der Tatsache, dass wir zur Zeit eine gigantische Menge solcher potentieller Straftäter in unser Land holen. Denn bei den genannten Faktoren (Wahrscheinlichkeiten für eine Straftat) handelt es sich um miteinander verknüpfte, bedingte Wahrscheinlichkeiten. Sprich: wenn das Merkmal "arabischer Flüchtling in Deutschland" erfüllt ist, so ist dieser wahrscheinlich auch männlich, jung, in einer Großstadt lebend, ohne Schulbildung und arbeitslos.

Selbst bei noch so großen Anstrengungen wird man auch nichts an der teilweise gänzlich fehlenden Schulbildung ändern können. Ein junger Mann mit 20 Jahren auf dem Bildungsniveau eines Drittklässlers wird eben, wenn überhaupt, nur Hilfsarbeitertätigkeiten annehmen können. Die fehlenden 5-8 Schuljahre wird er nicht nachholen können. Dann sieht er sich natürlich früher oder später benachteiligt, weil er sich nicht die teuren Autos und i-phones leisten kann wie andere junge deutsche Männer. Dann ensteht Frust, daraus wiederum Gewalt und Straftaten.

In der Medizin hat man dieses Problem einfach gelöst. Wenn es z.B. um Blutspenden geht, werden Homosexuelle einfach ausgeschlossen. Weil das Merkmal "homosexuell" einfach zu häufig verknüpft ist mit Krankheiten wie "HIV-positiv". Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun, sondern mit Pragmatismus.

Bei den jungen Arabern, die zur Zeit nach Deutschland kommen, sollte man genauso verfahren. Und man sollte insbesondere ihre Straftaten auch so benennen: als Straftaten von jungen, männlichen, ungebildeten, arbeitslosen Arabern in deutschen Großstädten. Dann kann sich der Wähler selbst eine Meinung bilden dazu, ob die Politik von Frau Merkel die richtige ist.

 

4

Als Kids hieß es bei uns immer "wenn schon, denn schon".

Wir merkten, wenn normative Aussagen gegnerell gelten sollten, und konsequent eingehalten wurden, oder wenn inkonsequenet  immer alles jeweils so zurecht gelegt werden sollte, wie es denjenigen, die das Sagen hatten (damals die Lehrer) gerade gefiel.

Wir Schulkinder hatten ein Gespür für Doppelmoral und für Messlatten, die von Fall zu Fall verändert wurden ("double standards" sagt man in den USA).

Als Erwachsene ist uns dieses Gespür weitgehend verloren gengangen.

Zu sehr haben wir uns gewöhnt an double-standards, an politische Korrektheit, an das, was politisches Establishment und Massenmedien von uns wüschen und erwarten.

Dadurch, das über Beteiligte an Geschehen nur noch unvolllständig berichtet werden darf, sollen wir als Bürger und Wähler, obwohl wir laut Grundgesetz als Wähler und Bürger der Souverän sein sollen, desinformiert werden.

Desinformation des Souveräns wurde früher als schweres Vergehen betrachtet - hierzulande heute jedoch als morlisch hoch zu schätzende ehrenhafte Ethik.

In Diktaturen mag die Desinformation des Souveräns legitim sein - aber in Demokratien ist sie demokratieverachtend und demokratiefeindlich.

Viele die mitspielen mögen es nicht aus Opportunismus tun, sondern wohlmeinend sein oder sich wohlmeinend fühlen.

Das macht es aber nicht besser.

In einer Demokratie ist das Volk der Souverän, und Desinformationen des Volkes oder eine wohlmeinende Vormundschaft über das Volk sind damit unvereinbar.

Eigentlich dürfte dies wohl (fast) allen Volljuristen klar sein, aber kaum jemand möchte es aussprechen und die Dinge beim Namen nennen.

Dieser Konformitätsdruck der vom Establishment gepushten "political-correctness"  ist in unserem obrigkeitshörigen Land der gerne angepassten Untertanen leider noch viel effektiver als in den USA, wo man das freie Denken und das freie Handeln und den freien Menschen und die Freiheit und insbesondere auch die Meinungsfreiheit und Meinungsäußerungsfreiheit sehr viel höher schätzt.

4

Die Presse misst in der Tat mit zweierlei Maß.

In zahlreichen Pressepublikationen wurde den Lesern die Annhame oder der Verdacht nahegelegt, daß Geistliche meiner Religionsgemeinschaft (die immer ausdrücklich genannt wurde und teilwose wohl geradezu genüsslich verurteilt wurde) gehäuft sexuellen Mißbrauch an Kindern begehen würden.

Wenn die Presse tatsächlich keine Vorurteile schüren wollte, dann hätte sie auch neutral berichten können, also ohne Angabe der Relgionsgemeinschaft.

Aber anscheinend wollte zumindest ein Teil der Presse Vorurteile gegen meinen Glauben und gegen meine Konfession schüren.

Die Presse will nicht publizieren, wenn ein Vergewaltiger ein muslimischer Marokkaner ist, aber die Presse will publizieren, wenn ein Vergewaltiger ein katholischer Deutscher ist?

Und warum wird überhaupt, wenn der Töter ein Mann ist, das Geschlecht des Täters erwähnt?

Hat man da keine Bedenken wegen der Schürung von Vorurteilen oder wegen möglichem geschlechtsspezifischen Pauschalverdacht und Diskriminierung?

Solange die Medien mit zweierlei Maß messen, sind sie für mich keine moralische Instanz, und nicht vertrauenswürdig.

Zumal, wenn die Medien bei von Promineten gegen Kinder gerichteten Sexualstraftaten aus Eigennutz, weil die betrefenden Medien von dem öffentlichen Interesse und von dem Glanz und Glamour und dem Starkult um die betreffenden Prominenten profitieren (so geschehen in den USA und Großbritannien).

4

Wer "entscheidet", ob ein Sachbezug besteht? Müssen Journalisten verpflichtet werden, das für den Leser vorzunehmen, oder darf der Leser sich dazu selbst eine Meinung bilden?

Ich persönlich glaube nicht, dass ein Jugendlicher mit ausländischen Vorfahren ein inherent höheres Kriminalitätsrisiko hat als einer mit deutschen Vorfahren und ansonsten identischen Lebensumständen. Aber erstens ist die Annahme identischer Lebensumstände lebensfremd, das ganze daher eher ein logisches Glasperlenspiel als eine realistische Betrachtung. Und zweitens erkenne jedenfalls ich an, dass man darüber anderer Meinung sein kann und darf.

5

Der Journalist entscheidet, was er berichtet. Soweit ich es verstehe soll er sich dabei am Pressekodex orientieren, der ist aber kein Gesetz. Einzige Folge eines Verstoßes ist, wenn ich das richtig sehe, dass der Presserat eine Rüge aussprechen kann (vgl. Ziffer 16 Pressekodex), wenn sich jemand darüber beschwert.

Eine Auswahl, welche Informationen relevant sind, nimmt jeder Journalist sowieso vor. Um ein abstruses Beispiel zu spinnen: Ich könnte ja der Meinung sein, dass man Verbrecher anhand typisierter äußerer Körpermerkmale erkennen kann. Und diese Selbstzensur der Medien, die mir nie die Größe und Form der Nase beschreiben, ist eine Schweinerei. Ich möchte mir bitteschön meine eigene Meinung darüber bilden können.

Anderer Meinung sein kann man immer und darf es auch. Aber das allein ist kein Argument für irgendetwas. Die Berufung auf die Meinungsfreiheit wird viel zu oft als Sachargument hingestellt ("wird man doch wohl sagen dürfen"), obwohl es inhaltlich nichts aussagt und auch nicht von einer Begründungspflicht entbindet. Man muss nicht Einstein sein um zu erkennen, dass ein Generalverdacht die Unentschlossenen in der verdächtigten Gruppe nicht näher an die Gesellschaft bringt, sondern weiter von ihr wegtreibt. Wenn es keinen empirisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen kultureller Herkunft und allgemeiner Kriminalität gibt - s. Eingangsbeitrag Prof. Müller - dann ist sachbezuglose Berichterstattung darüber genauso fehl am Platz wie die Beschreibung der Nase.

4

Sehr geehrter Herr Sardinier,

Sie schreiben:

Die Presse misst in der Tat mit zweierlei Maß.

Ja, es gibt Presseorgane, die mit zweierlei Maß messen, es gibt auch einzelne Journalisten, die das tun. Der Pressekodex hat aber auch hinsichtlich "religiöser Minderheiten" denselben Schutzcharakter wie hinsichtlich anderer Minderheiten. Da der (praktizierte) Katholizismus in Deutschland eine Minderheit darstellt, wäre auch die Nennung der katholischen Konfession bei Straftätern ein Anlass, über Diskriminierung nachzudenken, sofern es keinen Sachbezug gibt. Wenn ein Katholik einen normalen Ladendiebstahl begeht, sollte seine Religionszugehörigkeit  nicht genannt werden, solange die Tat keinen Sachbezug zum Katholizismus aufweist.

In zahlreichen Pressepublikationen wurde den Lesern die Annhame oder der Verdacht nahegelegt, daß Geistliche meiner Religionsgemeinschaft (die immer ausdrücklich genannt wurde und teilwose wohl geradezu genüsslich verurteilt wurde) gehäuft sexuellen Mißbrauch an Kindern begehen würden.

Wenn die Presse tatsächlich keine Vorurteile schüren wollte, dann hätte sie auch neutral berichten können, also ohne Angabe der Relgionsgemeinschaft.

Aber anscheinend wollte zumindest ein Teil der Presse Vorurteile gegen meinen Glauben und gegen meine Konfession schüren.

Hier ergab sich der Sachbezug aus den vermuteten und teilweise von den Institutionen eingeräumten  institutionell-strukturellen Hintergründen dieser Taten. Hinzu kommt, dass Religionsgemeinschaften oft einen besonders hohen moralischen Anspruch an ihre Geistlichen stellen.

Die Presse will nicht publizieren, wenn ein Vergewaltiger ein muslimischer Marokkaner ist, aber die Presse will publizieren, wenn ein Vergewaltiger ein katholischer Deutscher ist?

Sofern die Vergewaltigung, der Ehrenmord, der Kindesmissbrauch oder ähnliche Taten mit der religiösen und/oder nationalen Herkunft in Sachbezug steht, gilt dies für den Muslim ebenso wie für den Katholiken.

Und warum wird überhaupt, wenn der Töter ein Mann ist, das Geschlecht des Täters erwähnt? Hat man da keine Bedenken wegen der Schürung von Vorurteilen oder wegen möglichem geschlechtsspezifischen Pauschalverdacht und Diskriminierung?

Geschlecht und Alter sind in der Kriminologie die wichtigsten Faktoren für allg. Kriminalität. Da es sich hierbei nicht um Minderheiten-Merkmale handelt, steht eine Diskriminierung nicht in gleichem Maße zu befürchten. Deutsche Männer stehen in allen wichtigen gesellschaftlichen Funktionen nach wie vor in den Schlüsselpositionen.

Solange die Medien mit zweierlei Maß messen, sind sie für mich keine moralische Instanz, und nicht vertrauenswürdig.

Diese pauschale Aussage ist wenig sinnvoll, weil es "die" Medien insofern gar nicht gibt. Es ist auch nicht der primäre Sinn von Medien als moralische Instanz aufzutreten; dies ist allerdings bei der katholischen Kirche der Fall.

Zumal, wenn die Medien bei von Promineten gegen Kinder gerichteten Sexualstraftaten aus Eigennutz, weil die betrefenden Medien von dem öffentlichen Interesse und von dem Glanz und Glamour und dem Starkult um die betreffenden Prominenten profitieren (so geschehen in den USA und Großbritannien).

Der Satz hat keine Aussage.

Betsen Gruß

Henning Ernst Müller

"Hier ergab sich der Sachbezug aus den vermuteten und teilweise von den Institutionen eingeräumten  institutionell-strukturellen Hintergründen dieser Taten. Hinzu kommt, dass Religionsgemeinschaften oft einen besonders hohen moralischen Anspruch an ihre Geistlichen stellen."

 

Meiner Erinnerung nach hat die katholische Kirche aber auch schon darauf hingewiesen, dass die Zahl einschlägig straffälliger katholischer Priester nicht höher liegt als bei der restlichen Population.

Derselbe Punkt wird bei der "Ausländerkriminalität" angeführt, aber mit anderem Ergebnis.

Die Kirche stelle besonders hohe moralische Anforderungen an sich selbst - das mag sein. Aber ist es unzulässig, bei Asylbewerbern o. ä. auch eine höhere Meßlatte anzusetzen? Der Gesetzgeber tut's - Straftaten können einen sonst gegebenen Asylanspruch entfallen lassen. Darf ein Journalist, darf der Zeitungsleser das dann nicht auch?

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Ich persönlich glaube, dass die Aufregung über die Vorfälle in Köln zeigt, dass zuvor eine gewisse Naivität oder Unwissenheit bei großen Teilen der Bevölkerung bestand. Die Vorfälle sind meiner persönlichen Einschätzung nach nicht wirklich ein Anlass, den Umgang mit Asylanten etc. komplett zu überdenken; so bitter die Vorfälle für den Einzelnen oder die Einzelne ist, halte ich Natur und Zahl der Vorfälle für nicht wirklich außergewöhnlich oder überraschend.

Wenn man die Zahl junger, sozial benachteiligter Männer in einer Population erhöht, steigt die Zahl der Straftaten.

Das aber wurde durch die Medien oder die Politik m. E. aber nicht ausreichend kommuniziert, und als es dann zu eigentlich erwartbaren Problemen kam, war die öffentliche Empörung groß und führt nun zu einer (meines Erachtens) Überreaktion.

Eine ehrliche Kommunikation wäre - etwas überzeichnet dargestellt - eher gewesen wie folgt:

"Wir wollen im Jahr 2016 ca. 1 Mio Flüchtlinge aufnehmen. Dies werden vorrangig junge Männer sein, denen wir aufgrund unseres Ausländerrechts für lange Zeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verbieten werden und die folglich sozial eher am unteren Rand stehen werden.

Diese demographischen Umstände führen der Erfahrung zu erhöhter Kriminalität. Wir müssen uns daher darauf einstellen, dass wir eine Steigerung der Kriminalitätsrate haben werden, auch von Vermögens- und Gewaltdelikten. Auch eine Steigerung von Straftaten mit ausländerfeindlicher Motivlage ist zu erwarten. Viele dieser Taten werden sich gegen die Flüchtlinge selbst richten, aber auch unter der bereits hier befindlichen Bevölkerung wird es Geschädigte geben.

Wir glauben aber, dass wir das in Kauf nehmen können und müssen, um unseren rechtlichen und moralischen Verpflichtungen gegen Menschen nachzukommen, deren Heimat durch Krieg und andere Umstände praktisch zerstört wurden. Bitte unterstützen Sie uns dabei."

Oder polemischer:

"2016 kommt ca. 1 Mio Ausländer nach Deutschland. Darunter werden auch ein paar Diebe, Schläger, Drogendealer und Vergewaltiger sein. Ein paar Deutsche werden zu Schaden kommen. Zu gunsten der ca. 0,99 Mio Ausländer, die keine Diebe, Schläger, Drogendealer oder Vergewaltiger sind, ist das aber okay. Eine vergewaltigte Deutsche ist besser als 99 verhungerte Syrer."

Das wäre ehrlich gewesen und hätte die für viele offenbar eingetretene Überraschung vermieden.

 

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Leser schrieb:

"Hier ergab sich der Sachbezug aus den vermuteten und teilweise von den Institutionen eingeräumten  institutionell-strukturellen Hintergründen dieser Taten. Hinzu kommt, dass Religionsgemeinschaften oft einen besonders hohen moralischen Anspruch an ihre Geistlichen stellen."

 

Meiner Erinnerung nach hat die katholische Kirche aber auch schon darauf hingewiesen, dass die Zahl einschlägig straffälliger katholischer Priester nicht höher liegt als bei der restlichen Population.

Derselbe Punkt wird bei der "Ausländerkriminalität" angeführt, aber mit anderem Ergebnis.

Die Kirche stelle besonders hohe moralische Anforderungen an sich selbst - das mag sein. Aber ist es unzulässig, bei Asylbewerbern o. ä. auch eine höhere Meßlatte anzusetzen? Der Gesetzgeber tut's - Straftaten können einen sonst gegebenen Asylanspruch entfallen lassen. Darf ein Journalist, darf der Zeitungsleser das dann nicht auch?

Ich sehe keinen sachlichen Grund, bei einer inhomogenen Gruppe ohne institutionalisierte Struktur - Asylbewerber -  einen höheren Anspruch zu stellen als bei der Allgemeinbevölkerung. Vielmehr ist das doch gerade das Problem: Alle werden ohne Nachweis mit den Straftätern in einen Topf geworfen, obwohl sie so viel miteinander zu tun haben wie der kleptomanische Supermarktdieb aus Mannheim mit dem Vorzeigebürger des Monats aus Bad Tölz. Das der Asylanspruch bei Straffälligkeit gefährdet ist, ändert auch nichts, denn der Gesetzgeber stellt auf die nachgewiesene Straftat ab. Dadurch entfällt ja nicht völlig zusammenhanglos der Anspruch anderer Bewerber. Und schon gar nicht das Asylrecht (bzw. Recht auf subsidiären Schutz) allgemein.

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MT schrieb:

Ich sehe keinen sachlichen Grund, bei einer inhomogenen Gruppe ohne institutionalisierte Struktur - Asylbewerber -  einen höheren Anspruch zu stellen als bei der Allgemeinbevölkerung. Vielmehr ist das doch gerade das Problem: Alle werden ohne Nachweis mit den Straftätern in einen Topf geworfen, obwohl sie so viel miteinander zu tun haben wie der kleptomanische Supermarktdieb aus Mannheim mit dem Vorzeigebürger des Monats aus Bad Tölz. Das der Asylanspruch bei Straffälligkeit gefährdet ist, ändert auch nichts, denn der Gesetzgeber stellt auf die nachgewiesene Straftat ab. Dadurch entfällt ja nicht völlig zusammenhanglos der Anspruch anderer Bewerber. Und schon gar nicht das Asylrecht (bzw. Recht auf subsidiären Schutz) allgemein.

Genau das ist der Punkt: ich sehe sehr wohl die Notwendigkeit, an die "inhomogene Gruppe der Asylbewerber" höhere Ansprüche zu stellen.

Dies umso mehr, als praktisch niemand der zur Zeit einreisenden Menschen tatsächlich einen Anspruch auf Asyl hat. Denn selbst die Menschen, die aus dem Bürgerkriegsland Syrien fliehen, werden nicht politisch verfolgt und müssen als Asylbewerber abgelehnt werden. Sie werden lediglich nach Genfer Konvention geduldet, da niemand in ein Bürgerkriegsland abgeschoben werden soll.

Dem "Grundrecht auf Asyl" - wie oben gezeigt, ohnehin hier nicht relevant - steht gegenüber die Gefahr, dass unsere Innere Sicherheit massiv gefährdet wird. Diese Gefahr besteht sicher nicht, wenn eine überschaubare Anzahl von Menschen, vielleicht 100.000 oder 200.000 Menschen pro Jahr, nach Deutschland einreisen und über das ganze Land verteilt werden, ohne Ghettobildung.

Anders sieht es aus, wenn über eine Million Menschen, teils sogar unregistriert, nach Deutschland kommen. Das sind Menschen, die selbstverständlich aufgrund der besonderen Begleitumstände zu Straftaten neigen werden. Das mag durchaus gar nichts zu tun haben mit ihren "arabischen" oder "muslimischen" Wurzeln. Aber es hat etwas zu tun damit, dass es hunderttausende junge, arbeitslose, ungebildete, teils traumatisierte, teils aufgehetzte Männer sind, die in Ghettos leben und jetzt am Reichtum Deutschlands teilhaben wollen. Möglichst schnell, zumindest bis zur Abschiebung.

Davor die Augen zu verschließen wie Sie es tun ist doch naiv.

Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wenn sexuelle Übergriffe, Diebstähle, Gewalttaten und Einbrüche aus dieser "inhomogenen" Gruppe von Flüchtlingen begangen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass Straftaten aus dieser "inhomogenen Gruppe von Flüchtlingen" heraus begangen werden, ist größer als bei einem Normkollektiv. Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, dass das deutsche Normkollektiv ohne Migrationshintergrund eben gebildeter und besser sozialisiert ist als diese Flüchtlinge. Ein Beispiel: Es spielt auch keine Rolle, wenn man in der Medizin Homosexuelle vom Blutspenden ausschließt. Das heißt doch nicht, dass Homosexuelle unter Pauschalverdacht gestellt und diskriminiert werden. Es heißt lediglich, dass das Risiko, Infektionskrankheiten zu übertragen, bei Homosexuellen derart höher ist, dass im Interesse der Allgemeinheit diese "inhomogene Gruppe von Homosexuellen" vom Blutspenden ausgeschlossen wird.

Nicht anders sollte man im Interesse der Allgemeinheit verfahren, wenn es um den Zuzug von Millionen von Flüchtlingen (in den nächsten Jahren) geht. Hier muss die Bevölkerung zumindest sich selbst ein Bild davon machen können, welche Risiken dadurch drohen.

 

5

MT schrieb:
Ich sehe keinen sachlichen Grund, bei einer inhomogenen Gruppe ohne institutionalisierte Struktur - Asylbewerber -  einen höheren Anspruch zu stellen als bei der Allgemeinbevölkerung.

 

Sie nicht.

Aber können Sie anerkennen, dass andere das a.) tatsächlich anders sehen und b.) das in einer pluralistischen Gesellschaft auch anders sehen dürfen?

Toleranz heißt auch und gerade Toleranz gegenüber der unbequemen Meinung. Und wir sprechen hier nicht darüber, ob jemand nachts um halb drei vor einem Flüchtlingsheim "Ausländer raus!" rufen darf, sondern ob ein Journalist in einem Pressebericht Angaben zum demographischen Hintergrund erwähnen darf*, die vielleicht nicht jeder in Deutschland relevant findet. Ich finde es auch nicht relevant, wenn es bei einem Tatbericht "der 38jährige Elektriker" heißt - aber ich spreche niemandem das Recht ab, Alter und Beruf und zu erwähnen, auch wenn mich die Angabe nicht interessiert.

 

*Ja, "dürfen" im Sinne des Pressekodex, der rechtlich nicht verbindlich ist, yadda-yadda-yadda. Die Diskussion dreht sich aber nun einmal um dieses "unverbindliche" Regelwerk; wenn man es irrelevant findet, braucht man nicht mitdiskutieren.

5

Leser schrieb:

Sie nicht.

Aber können Sie anerkennen, dass andere das a.) tatsächlich anders sehen und b.) das in einer pluralistischen Gesellschaft auch anders sehen dürfen?

Toleranz heißt auch und gerade Toleranz gegenüber der unbequemen Meinung. Und wir sprechen hier nicht darüber, ob jemand nachts um halb drei vor einem Flüchtlingsheim "Ausländer raus!" rufen darf, sondern ob ein Journalist in einem Pressebericht Angaben zum demographischen Hintergrund erwähnen darf*, die vielleicht nicht jeder in Deutschland relevant findet. Ich finde es auch nicht relevant, wenn es bei einem Tatbericht "der 38jährige Elektriker" heißt - aber ich spreche niemandem das Recht ab, Alter und Beruf und zu erwähnen, auch wenn mich die Angabe nicht interessiert.

 

*Ja, "dürfen" im Sinne des Pressekodex, der rechtlich nicht verbindlich ist, yadda-yadda-yadda. Die Diskussion dreht sich aber nun einmal um dieses "unverbindliche" Regelwerk; wenn man es irrelevant findet, braucht man nicht mitdiskutieren.

Nochmal: Die Berufung auf die Meinungsfreiheit ist kein Sachargument.

Wenn ohne Sachbezug die Minderheit genannt wird, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Einen kriminologisch begründbaren Hintergrund dafür gibt es nach dem Eingangsbeitrag von Prof. Müller nicht. Die Diskriminierung und falsche Verknüpfung von Ursache und Wirkung wird es aber trotzdem geben.

Die Erkennung von Verbrechern anhand typisierter äußerer Körpermerkmale war sogar mal kriminologische Theorie - Lombroso wenn ich mich recht erinnere. Natürlich wissenschaftlich gesehen vollkommener Unsinn und empirisch widerlegt. Aber soll denn, weil vielleicht einige der Meinung sind da wäre doch was dran, die Nasenform in die Berichterstattung aufgenommen werden?

Wohl kaum.

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Es geht nicht darum, ob die Nasenform aufgenommen werden soll, sondern ob sie aufgenommen werden darf.

Die Klimaerwärmung und den menschlichen Beitrag dazu sehe ich persönlich als erwiesen an. Die Nicht-Existenz von Gott übrigens auch. Aber einen Pressekodex, der Berichte verbietet, die dazu eine andere Meinung mitteilen oder auch nur Fakten, die eine andere Meinung stützen könnten, fände ich nicht okay.

Vielleicht haben wir in 100 Jahren eine Methode entwickelt, aus der Gesichtsform eine Prädisposition für deviantes Verhalten abzuleiten. Ist das so abwegig? Dürfte ein Journalist, der wider jedes Erwarten einen Beleg findet, dass bspw. über 60% aller Trickbetrüger Stupsnasen haben, aber nur 10% der Normalbevölkerung, das nicht veröffentlichen? Oder dürfte ein Journalist, der das nicht belegen kann, aber vermutet, bei seinen Berichten auf die Stupsnase hinweisen? Das wäre vielleicht albern - aber verboten? Nein, danke.

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Es kommt ja auch heutzutage zum Glück einfach keiner auf die abwegige Idee, Verbrecher anhand von Körpermerkmalen zu erkennen. Deswegen findet sich sowas auch nicht im Pressekodex. Ganz ungefährlich ist das übrigens nicht, weil sich mit so einer Theorie schön jegliche Willkür begründen lässt.

Diskriminierung von Minderheiten und Fremdenhass dagegen gibt es heutzutage immer noch zu Hauf. Da sollte die Presse nicht auch noch ohne sachlichen Grund Öl ins Feuer gießen dürfen.

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Aus den USA wird berichtet, das Menschen mit einem bestimmten Aussehen gehäuft Adressaten von polizeilichen Maßnahmen unmittelbarer Gewalt sind.

Was wäre, wenn Menschen mit einem bestimmten Aussehen auch häufiger Täter von kriminellen Handlungen wären?

Dürfte man darüber berichten?

In den USA?

In Deutschland?

Könnte es sein, daß die Polizei bei Begegnungen mit bestimmten Personen ehehr befürchtet, angegriffen zu werden, als bei anderen Personen?

Und könnte es sein, das solch eine Befürchtung nicht völlig aus der Luft gegriffen wäre, sondern durch Statistiken und Erfahrungen belegt wäre?

Sind solche Fragen verboten? Ketzerisch? Darf man so etwas nicht denken, geschweige denn fragen?

Viele Leute glauben das, und manche Leute verlangen das (also das man bestimmte Sachen nicht sagen dürfen soll und nicht denken dürfen soll).

Sind wir vom von Denkverboten und von Ketzereianklagedrohungen geprägten Mittelalter wirklich so weit entfernt, wie wir uns dünken?   

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Sehr geehrter Herr Baskerville,

Sie geben zu bedenken:

Sind solche Fragen verboten? Ketzerisch? Darf man so etwas nicht denken, geschweige denn fragen?

Viele Leute glauben das, und manche Leute verlangen das (also das man bestimmte Sachen nicht sagen dürfen soll und nicht denken dürfen soll).

Sind wir vom von Denkverboten und von Ketzereianklagedrohungen geprägten Mittelalter wirklich so weit entfernt, wie wir uns dünken?  

Seit einigen Jahren wird schon gelegentlich der Vorwurf erhoben, man "dürfe" in Deutschland bestimmte Dinge "nicht sagen" oder gar "denken". Das ist ziemlich abwegig und verwechselt "Verbot" mit "Kritik". Wenn ein SPD-Politiker und  Ex-Finanzexperte seine größtenteils wissenschaftlich abwegigen Thesen verbreitet, verkauft sich sein Buch  millionenfach, liegt in allen Buchhandlungen herum und dieser Autor und etliche seiner Adpeten werden zuhauf zu Vorträgen und in Talkshows eingeladen und "dürfen" dort sehr wohl (unter Förderung und Finanzierung des  öff-rechtl. Rundfunks) ihre Meinung verkünden. Natürlich darf aber diese Ansicht (auch mit aller Schärfe) kritisiert und zurückgewiesen werden. Aber diese Kritik wird dann von diesen Personen/Autoren/Politikern sogleich als "Denkverbot" charakterisiert. Sich selbst als Opfer von Denkverboten darzustellen und  die Veröffentlichung seiner Meinung als "Tabubruch" darzustellen, dient meines Erachtens dem Marketing.

Was wäre, wenn Menschen mit einem bestimmten Aussehen auch häufiger Täter von kriminellen Handlungen wären?

Dürfte man darüber berichten?

In den USA?

In Deutschland?

Darüber wird doch ständig berichtet. Der Pressekodex stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung der (seriösen) Presse dar, Minderheitenmerkmale, die zur Diskriminierung einladen, bei fehlendem Sachbezug nicht zu berichten.

Könnte es sein, daß die Polizei bei Begegnungen mit bestimmten Personen ehehr befürchtet, angegriffen zu werden, als bei anderen Personen?

Und könnte es sein, das solch eine Befürchtung nicht völlig aus der Luft gegriffen wäre, sondern durch Statistiken und Erfahrungen belegt wäre?

Die Hautfarbe ist ein auffälliges Merkmal, das kriminologisch relevante, weniger auffällige Merkmale in den Hintergrund drängt. Dass Polizisten (wie im Übrigen auch andere Menschen)  ihre "Erfahrungen" an äußeren Merkmalen orientieren und sie damit identifizieren, ist gerade das Problem. Man nennt es Rassismus. Natürlich "darf" (im strafrechtlichen Sinn) darüber berichtet werden. Mit aufklärerischer Absicht von Autoren, die die Hintergründe des Rassismus erforschen. In bestätigender Absicht von Rassisten.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

 

 

Rassisten sind Leute, die derart von Boshaftigkeit und Hass und Rassenwahn erfüllt sind, daß sie sich objektiver Wahrnehmung und Erkenntnis verschließen, und Menschen aufgrund ihrer Rasse zu Unrecht und willkürlich und unfair und gesetzeswidrig benachteiligen oder gar angreifen.

Politisten, die nichts Böses im Schilde führen, sondern die lediglich ihre Aufgaben der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr effektiv erfüllen, sind, wenn sie sich bei ihrer Arbeit auf tatsächliche Erfahrungswerte stützen, statt Erfahrungen zu ignorieren und die Augen zu verschießen, sicherlich keine Rassisten.

Jeder von uns behandelt im Alltag nicht alle seine Mitmenschen gleich, sondern stellt vielmehr sein Verhalten auf die anderen Menschen ein, und beachtet zum Beispiel deren Spezifika (Ist die Person bekannt oder Unbekannt? Sind wir mit ihr verheiratet oder nicht? Sind wir mit ihr verwandt oder nicht? Ist es ein Lehrer oder Schüler? Professor oder Student? Richter oder Angklagter? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Vorgesetzter oder Untergebener? Mann oder Frau? Jung oder Alt? Reich oder arm? Behinderter oder Nichtbehinderter? Gesund oder Krank? Belastbarer oder weniger Belastbar? Gebildeter oder weniger gebildeter? Hetero- oder Homosexuell? Gutaussehend oder unattraktiv? Junkie oder Drogenfreier? Müde oder wach? Aufmerksam oder unaufmerksam? Betrunken oder Nüchtern? Ansprechbar oder Nichjtansprechbar? Berechenbar oder Unberechenbar? Wehrhaft oder eher nicht wehrhaft? Bewaffnet oder Unbewaffnet? ...)., und versuchen die möglichen Verhaltensweisen der Anwesenden vorherzusehen und Wahrscheinlichkeiten vorauszuberechnen.

Sofern wir etwas wahrnehmen, verarbeiten wir Informationen, und passen unser Denken und Handeln daran an - das ist nicht verwerflich, sondern natürlich.

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Sehr geehrte/r Bitte Kirche im Dorf lassen,

Was Sie als normal, alltäglich, ja sogar als "natürlich" und die "Gefahrenabwehr effektiv erffüllen" bezeichnen, beschreibt, wenn es um Hautfarbe geht (und darauf bezog sich mein posting, das Sie kritisieren)  "racial profiling", eine Praxis, die international geächtet ist.

Ich lasse Ihre Kirche gern im Dorf, aber ich sage eben auch deutlich, welcher Gott da angebetet wird. Es ist nicht mein Gott.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

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