Selbstfahrende KFZ: - 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 05.04.2017
Rechtsgebiete: WirtschaftsrechtDatenschutzrechtVerkehrsrecht|3606 Aufrufe

Das Thema hatten wir schon hier im Blog. Hier der neueste Stand: Am 30. 03.17 wurde der Gesetzentwurf zur „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ (BT-Drs.: 18/11300) in der durch den Verkehrsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs.: 18/11776) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen im Bundestag beschlossen. Die Opposition lehnte die Vorlage ab. Umstritten ist das Gesetz insbesondere in drei Punkten:

  • Haftungsfragen,
  • Datenschutz sowie
  • Zusammenspiel von Mensch und Maschine.

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung die automatisierte Fahrfunktion zur Fahrzeugsteuerung verwendet werden kann, „wenn der Fahrzeugführer besonders geregelte Pflichten zur unverzüglichen Wiederaufnahme der Fahrzeugsteuerung beachtet“. Der Fahrzeugführer dürfe sich „vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugführung abwenden“. Der Fahrer müsse aber so wahrnehmungsbereit sein, dass er die Steuerung wieder übernehmen könne, wenn er vom System dazu aufgefordert wird.

Im weiteren Verlauf, geht das Gesetz nun zur 2. Beratung in den Bundesrat. Nach unserem derzeitigen Informationsstand, soll der Gesetzentwurf dort am 12.05.17 beraten werden.

Hier einige Diskussionsvorschläge:

Allgemein: Wie lassen sich beim automatisierten Fahren der Datenschutz und die industrielle Entwicklung in Einklang bringen?

Speziell: Was ist wenn ein völlig betrunkener „Fahrer“ das Fahrzeug nutzt?

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