Das Arbeitsrecht in den Wahlprogrammen - 1. CDU/CSU

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 04.09.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|5087 Aufrufe

Am 24. September 2017 stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag an. Die Wahlprogramme der Parteien liegen allesamt vor, finden allerdings nur mäßige Beachtung. An dieser Stelle sollen in den nächsten Wochen auszugsweise die Passagen wiedergegeben werden, die sich mit dem Arbeitsrecht und den angrenzenden Fragen befassen. Welche Pläne haben die Parteien, mit was müsste man also rechnen, wenn die betreffende Partei nach der Wahl Regierungsverantwortung übernähme?

Den Anfang macht das Programm der CDU/CSU. Es trägt folgende Überschrift:

„Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben.

Regierungsprogramm 2017 – 2021

CDU / CSU“

Unter dem Titel

„Gute Arbeit auch für morgen – Vollbeschäftigung für Deutschland“

finden sich folgende Ausführungen:

„(…)

Arbeitsplätze sichern

  • In Deutschland gibt es mehr industrielle Arbeitsplätze als in jedem anderen Land der Europäischen Union. Fast jeder fünfte Arbeitsplatz gehört dazu. Nicht nur in der Automobilindustrie, im Maschinenbau, in der optischen Industrie oder in der chemischen Industrie haben Produkte „Made in Germany“ Weltrang. Diese Arbeitsplätze sind ein Eckpfeiler unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Deshalb müssen wir sie erhalten.

  • Wir werden dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für den Industriestandort Deutschland auch künftig gut sind. Dazu gehören stabile Lohnnebenkosten und Sozialabgaben ebenso wie steuerliche Fairness im Vergleich zu anderen Ländern in Europa und weltweit.

  • Wir wollen in Deutschland auch in Zukunft eine große Bandbreite an Wertschöpfung sichern: Von der Grundstoffindustrie über die industrielle Produktion und Veredelung bis hin zu Dienstleistungen. Wir kämpfen um jeden Produktionssektor und um jeden Arbeitsplatz. Notwendige Regelungen zum Umwelt- und Klimaschutz dürfen nicht zur Verlagerung von Arbeitsplätzen in Ländern mit geringeren Umwelt-Auflagen führen.

  • Wir wollen, dass die deutsche Automobilindustrie auch künftig ihre Weltmarktstellung behauptet. Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert und für die Zukunft ausgeschlossen werden. Wir wollen, dass in Deutschland die besten und die saubersten Autos hergestellt werden. Wir wollen, dass Deutschland führend wird in der Produktion alternativer umweltfreundlicher Antriebe, wie zum Beispiel der Elektromobilität, und die Entwicklung autonomer Fahrzeuge zur Marktreife führt. Wir werden hierfür die staatlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Neue Arbeitsplätze schaffen

  • Zusätzlich wollen wir in großer Zahl neue und zukunftssichere Arbeitsplätze in Deutschland ansiedeln. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsplätze im Bereich der Digitalisierung, im Bereich der Biotechnologie, im Bereich fortschrittlicher Umwelttechnologien sowie im Gesundheits- und im Dienstleistungsbereich.

  • Unser Land braucht geeignete und qualifizierte Fachkräfte in großer Zahl. Deshalb werden wir unsere Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Weiterbildung erheblich verstärken. Wir wollen mehr Frauen ermöglichen sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Zudem wollen wir gerade junge Menschen zwischen 25 und 35 ohne Abschluss nachqualifizieren, um ihnen das dauerhafte Erarbeiten des eigenen Lebensunterhalts zu ermöglichen. So schöpfen wir das Arbeitskräftepotenzial in unserem Land besser aus, schaffen neues Wachstum und verringern die Arbeitslosigkeit weiter. Kein Arbeitsplatz soll unbesetzt bleiben, weil es an Fachkräften fehlt.

  • Den Fachkräftezuzug nach Deutschland haben wir in den vergangenen Jahren bereits erheblich verbessert und vereinfacht. Dieser Bedarf wird in den nächsten Jahren weiter steigen – aufgrund unserer guten wirtschaftlichen Entwicklung und wegen der rückläufigen Zahl junger Menschen, die neu ins Erwerbsleben eintreten. Ausreichend Fachkräfte, die dem Arbeitsmarkt in den verschiedenen Bereichen zur Verfügung stehen, ziehen ihrerseits die Schaffung weiterer Arbeitsplätze nach sich.

  • Deshalb braucht Deutschland ein Regelwerk zur Steuerung von Einwanderung in den Arbeitsmarkt, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert. Ein solches „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“ wird die bereits bestehenden Regelungen zusammenfassen und, wo nötig, effizienter gestalten. Voraussetzung sind der Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts. Eine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme lehnen wir ab. Mit einer klug gesteuerten und begrenzten Einwanderungspolitik für Fachkräfte unterstützen wir die Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und verringern spürbar die Attraktivität von illegaler Einwanderung und Migration.

Langzeitarbeitslosen helfen

  • CDU und CSU wollen eine Chance auf Arbeit für jeden Menschen in Deutschland. Denn Arbeit dient der Selbstverwirklichung des Einzelnen und schafft Lebensqualität. Wir finden uns mit der hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen nicht ab. Wir werden ihre Qualifizierung, Vermittlung und Re-Integration in den Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

  • Langzeitarbeitslosen, die aufgrund der besonderen Umstände auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chance haben, werden wir verstärkt die Möglichkeit geben, sinnvolle und gesellschaftlich wertige Tätigkeiten auszuüben. Das ist ein starker Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land.

  • Wir werden finanzielle Mittel bereitstellen, damit jungen Menschen, deren Eltern von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, in ganz Deutschland der Weg in Ausbildung und Arbeit geebnet wird.

Qualität von Arbeit ist uns wichtig

  • Leistung muss sich lohnen. Wer sich anstrengt, muss mehr haben als derjenige, der dies nicht tut. CDU und CSU stehen für Leistungsfreude und Fairness. Deutschlands Beschäftigte sollen an der guten wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben. Zur Zeit der rot-grünen Regierung sind die Löhne kaum gestiegen. In der Regierungszeit der Union hat sich dies zum Besseren gewendet: Weil wir Garant sind für eine gute Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

  • Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Jeder soll von seiner Arbeit leben können. Deshalb halten wir daran fest. In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass viele Regelungen zu bürokratisch und wenig alltagstauglich sind. Dies trifft insbesondere unsere Landwirtschaft und die Gastronomie sowie weitere Betriebe. Unser erklärtes Ziel ist daher der Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode.

  • Geringfügig Beschäftigte sollen an der allgemeinen Lohnsteigerung teilhaben. Wir realisieren den mitwachsenden Minijob.

  • Auf einem modernen, fortschrittlichen Arbeitsmarkt sind die Flexibilität und Mobilität von Arbeitskräften wichtig. Gleichzeitig ist es unser erklärtes Ziel, dass Menschen in allen Teilen Deutschlands Arbeit und Ausbildung verstärkt in der Nähe ihres Heimatortes finden können. Wir wollen erreichen, dass Arbeitsplätze nicht nur in Ballungsräumen entstehen. Dafür sorgen wir mit einer gezielten Strukturpolitik, die auch ländlichen Räumen neue Perspektiven eröffnet.

  • Wir wollen, dass Männer und Frauen gleiches Geld für gleiche Arbeit bekommen. Mit dem Entgelttransparenz-Gesetz haben wir dazu einen wichtigen ersten Schritt gemacht. Wir werden die Wirkung dieses Gesetzes überprüfen und gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern weitere Schritte unternehmen.

  • Wir wollen, dass Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens besser teilhaben können. Dazu werden wir die Rahmenbedingungen zur Mitarbeiterbeteiligung attraktiver gestalten.

  • Eine Behinderung darf kein Armutsrisiko für den Betroffenen oder sein Umfeld darstellen. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir grundlegende Verbesserungen erreicht. Durch Arbeit zum eigenen Lebensunterhalt beitragen zu können, hat für Menschen mit Behinderung eine besondere Bedeutung. Es braucht mehr Offenheit bei der Einstellung von Mitarbeitern mit Behinderung.

  • Wir werden das Arbeitszeitrecht so modernisieren, dass die Tarifpartner zusätzliche Spielräume zur Flexibilisierung, wie sie die europäische Arbeitszeitrichtlinie eröffnet, im Rahmen von Tarifverträgen nutzen können. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit erhöht sich dadurch nicht.

  • Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt ist wichtig und hat dazu beigetragen, hunderttausende neue Arbeitsplätze zu schaffen. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen unbefristete Arbeitsverhältnisse nicht einfach ersetzen. Deshalb werden wir offenkundige Missbräuche abstellen. Gerade Berufsanfänger, die eine Familie haben oder gründen wollen, brauchen eine verlässliche Perspektive. Durch die Neuregelung von Zeit-, Leiharbeit und Werkverträgen haben wir bereits wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmer erzielt.

  • Wir wollen mehr Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung. Mit der Einführung der Frauenquote in Aufsichtsräten haben wir erste Erfolge erzielt, wissen aber auch, dass weitere Anstrengungen notwendig sind. Wir wollen im öffentlichen Dienst bis spätestens 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen auf allen Ebenen verwirklichen.

Selbstständigkeit und Mittelstand stärken

  • Selbstständige, freie Berufe, Handwerk und Mittelstand sind das Rückgrat unserer Wirtschaft und stehen weltweit für hohe Qualitätsstandards. Sie schaffen mit Abstand die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl. Wir wollen ihre Leistung künftig noch stärker öffentlich anerkennen und fördern.

  • Mehr junge Menschen als bisher sollen den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dazu brauchen wir eine neue Gründerkultur, in der Erfolg anerkannt und Scheitern nicht diffamiert wird. Wer sich selbstständig macht, geht oft größere Risiken ein und arbeitet mehr und härter für seinen Erfolg.

  • Wir werden bis 2019 einen „Masterplan Selbstständigkeit“ erarbeiten. Hindernisse auf dem Weg zur Selbstständigkeit müssen beseitigt, umfassende Beratung und Förderung garantiert und unnötige Bürokratie vermieden werden.

  • Wir werden die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern. Den Zugang für Start-ups zu Wagniskapital wollen wir auch über steuerliche Förderung erleichtern: Wer sich an Start-ups beteiligt, soll das bei der Steuer berücksichtigen können.

  • Wir bekennen uns zur dualen Ausbildung in Betrieb und Schule und wollen sie stärken. Wir werden den Meisterbrief erhalten. Wir werden prüfen, wie wir ihn für weitere Berufsbilder EU-konform einführen bzw. wieder einführen können. Wir werden dafür sorgen, dass höhere berufliche Bildung in stärkerem Maße möglich wird. Durch einen „Meisterbonus“ wollen wir ermöglichen, dass bei bestandener Meisterprüfung angefallene Gebühren ganz oder teilweise erstattet werden.

Tarifpartnerschaft stärken

  • Wir haben in Deutschland gute Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von Tarifpartnern, also Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zum Wohle der Beschäftigten und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darum beneiden uns viele andere Länder in Europa. Wir wollen die Tarifautonomie, die Tarifpartnerschaft und die Tarifbindung deshalb stärken und ermutigen.

  • Wir wollen gesetzliche Regelungen so ausgestalten, dass zusätzliche Flexibilität, Spielräume und Experimentierräume für Unternehmen entstehen, für die ein Tarifvertrag gilt oder angewendet wird, oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat erfolgt. Das Entgelt-Transparenz-Gesetz mit seiner abgestuften Regelung ist dafür ein gutes Beispiel.

  • Wir legen eine „Nationale Weiterbildungsstrategie“ auf. Diese erarbeiten wir gemeinsam mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und den zuständigen Stellen. Denn lebenslanges Lernen, Bildung und Qualifizierung sind für alle Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche von zentraler Bedeutung. Jeder Arbeitnehmer soll über die bestmöglichen Berufs- und Arbeitsmarktperspektiven verfügen.

    Fazit: Sehr abstrakt, wenige konkrete Festlegungen. Erwähnenswert sind allenfalls folgende Punkte: Entbürokratisierung des Mindestlohngesetzes; weitere Schritte auf dem Weg zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen; Modernisierung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts; Bekämpfung offensichtlicher Missbräuche bei Befristungen; in diesem Zusammenhang: verlässliche Perspektive für Berufsanfänger (Soll etwa an der sachgrundlosen Erstbefristung etwas geändert werden?); Stärkung der Tarifpartnerschaft und der Tarifbindung.

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1 Kommentar

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stoffels,

herzlichen Dank für den Abdruck an dieser Stelle. Ich teile Ihre Ansicht, wonach die Ausführungen sehr oberflächlich bleiben und in wesentlichen Teilen einzelne beabsichtigte Maßnahmen vermissen lassen, mit Hilfe derer die Ziele erreicht werden sollen. Das Problem an derartigen Wahlprogrammpunkten ist und bleibt doch, dass sie überwiegend von kaum einem Wähler oder einer anderen Partei mit "das sehe ich anders" kommentiert werden können. "Nur" hinsichtlich der Maßnahmen bzw. Teilzeile werden sich auch künftig hitzige Debatten entfachen.

Mit den besten Grüßen

D.R.

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