EU-Kommission: Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Investitionsprüfungen in der EU

von Ulrike Wollenweber, veröffentlicht am 18.09.2017

Die EU-Kommission hat am 13. September 2017 den Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Investitionsprüfungen in der EU veröffentlicht. Mit der Verordnung sollen generelle Rahmenregeln für die Prüfung von Direktinvestitionen durch EU-Ausländer festgelegt werden.

In ihrer begleitenden Kommunikation betont die Kommission, dass die EU und die Mitgliedstaaten offene Investitionsstandorte bleiben sollen. Vor dem Hintergrund, dass einige Mitgliedstaaten – u.a. auch Deutschland – bereits Regelungen zur Prüfung von Investitionen durch EU-Ausländer auf der Grundlage einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eingeführt haben, möchte die Kommission nun aber einheitliche Rahmenregelungen zum Verfahren von Investitionsprüfungen festlegen. Die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die eigene nationale Sicherheit soll dabei unangetastet bleiben. In Deutschland wurden die Vorschriften zur Investitionskontrolle durch eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung erst kürzlich verschärft (vgl. Beitrag von Achim Kirchfeld vom 13. Juli 2017).

Neben einer Vereinheitlichung der Verfahren und einer Verbesserung der Transparenz möchte die Kommission ein besonderes Augenmerk auf strategische Bereiche (Energie, Weltraum, Verkehr) und Vermögenswerte (Schlüsseltechnologien, kritische Infrastrukturen, sensible Daten) legen. Im Rahmen der Investitionsprüfung soll zudem ein Informations- und Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Kommission eingeführt werden. Deutschland, Frankreich und Italien haben die Vorschläge der Kommission in einer gemeinsamen Presseerklärung begrüßt.

Die neue Verordnung soll in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Weitere Informationen zu dem Vorhaben enthält die Pressemitteilung der Kommission.

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