„Der Holocaust ist nicht nur Geschichte, sondern Warnung.“ – Tonbandmitschnitte des Frankfurter Auschwitzprozesses für das Weltdokumentenerbe nominiert

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 23.10.2017
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 „Der Holocaust ist nicht nur Geschichte, sondern Warnung“, schreibt uns der Historiker Timothy Snyder im Prolog zu „Black Earth. Der Holocaust und warum er sich wiederholen kann“ in seiner lehrreichen Darstellung des Massenmords an den europäischen Juden in unser Gedächtnis. Und weiter mahnt er: „Die Geschichte des Holocaust ist noch nicht vorbei. Er ist ein Präzedenzfall, der ewig währt, und seine Lektionen haben wir noch nicht gelernt.“

Als wichtiges Zeugnis nicht nur der Zeit-, sondern auch der Justizgeschichte Deutschlands habe ich im Blog (hier: erster Beitrag) mit Interesse verfolgt, ob die Tonbandmitschnitte des Frankfurter Auschwitz Prozesses von 1963 - 1965 zugänglich gemacht werden. Das war dann der Fall (hier: zweiter Beitrag).

Die heutige Ausgabe der FAZ berichtet auf S.13, dass die UNESCO-Kommission in der kommenden Woche in Paris bei ihren Beratungen über die 130 nominierten Neuaufnahmen in das Weltdokumentenerbe auch darüber entscheiden werde, ob als Teile des „Gedächtnisses der Welt“ die Verfahrensunterlagen und Tonbandmitschnitte des Frankfurter Auschwitz Prozesses, der als „entscheidend für die kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus“ gelte, aufgenommen werden. Ich hoffe auf eine Entscheidung in diesem Sinn!

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9 Kommentare

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Die Entscheidung ist im erhofften Sinn gefallen: Die UNESCO hat die 456 Aktenbände und 103 Tonbänder mit Mitschnitten der Aussagen von 319 Zeugenaufnahmen des Auschwitz-Prozesses als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet (berichtet die FAZ im Feuilleton der heutigen Ausgabe). Dazu erklärte der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein (CDU): "Die Anerkennung unterstreicht die einzigartige historische und gesellschaftliche Bedeutung der Unterlagen für die Nachkriegsgeschichte und Erinnerungskultur Deutschlands."

Was alles wiederum zu der Frage führt, warum der moderne Gesetzgeber derartige wörtliche Protokolle und Tonbandmitschnitte nicht vorsieht, bzw. sogar verbietet, und weiter zu der Forderung, solche "einzigartige historische" Aufzeichnungen mit "gesellschaftlicher Bedeutung" zuzulassen, bzw. zwingend vorzusehen.

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Zu der letzten Frage, "warum der moderne Gesetzgeber derartige wörtliche Protokolle und Tonbandmitschnitte nicht vorsieht, bzw. sogar verbietet", kann ich nur (m)eine Mutmaßung beisteuern: Weil es eben wirklich " "einzigartige historische" Aufzeichnungen mit "gesellschaftlicher Bedeutung" " waren und ja immer noch sind.

Von den heutigen großen Verfahren, auch dem zum "NSU-Komplex", oder nun bald dem zur "Loveparade", wüßte ich nämlich keines, dem man diese Attribute wirklich geben könnte. Und von den anderen, sozusagen "alltäglichen" Verfahren vor den deutschen Amts- und Landgerichten mal ganz zu schweigen.

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Dann fragen Sie mal Mollath und Kachelmann etc. sowie die beteiligten Juristen und Prozessbeobachter, für wie "alltäglich" und wenig "historisch" sie diese Verfahren angeblich gehalten haben. Im Übrigen ist leider auch Trump historisch, so alltäglich er leider auch immer sein mag. Auch Alltäglichkeit ist also historisch.

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Gast schrieb:

Dann fragen Sie mal Mollath und Kachelmann etc. sowie die beteiligten Juristen und Prozessbeobachter, für wie "alltäglich" und wenig "historisch" sie diese Verfahren angeblich gehalten haben. Im Übrigen ist leider auch Trump historisch, so alltäglich er leider auch immer sein mag. Auch Alltäglichkeit ist also historisch.

Sie verkennen hier doch Einiges:

a) Der sog. Auschwitz-Prozeß war praktisch ein Solitär im Nachkriegs-Deutschland, der doch "als „entscheidend für die kritische und umfassende Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus“ gelte", wie es im einleitenden Beitrag ja steht.

b) Es gab doch keine Fülle von einzelnen Verfahren gegen NS-Täter, die in ihrer Summe hätten ähnliches bewirken können, so wie ein einzelner Prozeß  in Frankfurt von 1963-1965.

c) auch Alltägliches wird zwar historisch, aber dann bedeutend nur in seiner Aufsummierung,  die von Ihnen genannten einzelnen Verfahren bzw. Namen wie Mollath, Kachelmann usw. sind aber noch nicht repräsentativ für die ganze deutsche Justiz.

In diesem Sinne äußerte sich ja auch übrigens Hannah Arendt, die den Begriff von der "Banalität des Bösen" im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus prägte, die sich eben in viel zu vielen einzelnen Details (und natürlich auch in den Verfahren der Justiz) damals zeigte. Es kommt da wesentlich auch noch auf die Quantität eben an.

Sie bestätigten aber damit m.E. implizit die besondere Bedeutung des Auschwitz-Prozesses für die Bundesrepublik, Ihre Beispiele aus der heutigen Zeit sind jedenfalls nicht aus dieser Kategorie wie der Auschwitz-Prozeß, und Sie werden auch nicht genug davon finden können, um die Summe dann so hochstufen zu können.

Trump steht übrigens außerhalb der deutschen Historie, soviel gedankliche Schärfe sollte schon auch noch sein, mit Verlaub.

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Nachgang: Die zunehmende Ineffektivität der heutigen deutschen Justiz in  größeren Verfahren ist m.E. doch inzwischen mit Händen zu greifen. (Siehe zum Beleg der Münchner NSU-Prozeß, in dem es immer noch keine Plädoyers der Nebenkläger gibt nach so vielen Verhandlungstagen, oder hier als Link dazu: http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/)

Bitte aber diesen Nachgang noch löschen, falls das nun zu einer thematischen Abschweifung vom Auschwitz-Prozeß führt, die nicht von mir gewollt wird.

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Der Holocaust ist wohl nicht durch einen Meteoriten-Einschlag ausgelöst worden, sondern eine Folge gesellschaftlicher Entwicklungen spätestens ab der Weimarer Republik. Es geht also nicht nur um die isolierte Mahnung zu einem solitären, historischen Ereignisses von ungeheuerlichem Ausmaß, sondern auch um die frühe und alltägliche Entwicklung dorthin. Welche Lehren daraus für heute und die Zukunft gewonnen wurden und werden, wird doch eher in der Zukunft erkannt. Wer das jetzt schon alles sicher zu wissen und einzuordnen meint, könnte undurchdacht auf dem Holzweg sein oder etwas gegen rechtzeitig aufklärende Erkenntnisse haben.

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In sehr vielen Publikationen zum Thema wird noch von unterschiedlichen Zahlen (z.B. 318 [1], oder 319 [2]) von lediglich "Zeugenaussagen" auf "103 Tonbändern" berichtet.

Beim Fritz Bauer Institut nachgesehen  wird dort aber etwas anders berichtet zum ganzen Inhalt der (dort) vorhandenen Tonträger (Zitat):

Tonbandmitschnitt

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess

Der Mitschnitt liegt im Archiv des Fritz Bauer Instituts auf 366 Audio-CDs sowie im mp3-Format. Er enthält die Vernehmungen von 321 Zeugen, das „Letzte Wort“ der 20 Angeklagten, das Plädoyer von Staatsanwalt Kügler, die Schlussvorträge von 10 Verteidigern (Schlussvorträge der Rechtsanwälte Eggert (für Mulka u. Höcker), Joschko (für Schoberth), Schallock (für Boger), Erhard (für Stark), Laternser (für Capesius), Zarnack (für Breitwieser), Göllner (für Hofmann), Staiger (für Hofmann), Laternser (Frank u. Schatz), Reiners (für Kaduk), Göllner (für Klehr), Naumann (für Hantl), Reiners (für Scherpe) und Laternser (Schatz, Frank und Capesius) sowie die elfstündige mündliche Urteilsbegründung des Gerichtsvorsitzenden. Die Original-Tonbänder befinden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden.

Quelle für das Zitat: http://www.fritz-bauer-institut.de/mitschnitt-auschwitz-prozess.html

(Das nur noch zur Ergänzung, auch für den "Gast".)

[1] http://www.deutschlandfunk.de/weltdokumentenerbe-tonprotokolle-aus-ausch...

[2] https://wissenschaft.hessen.de/print/38898

 

 

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