Kindergeld innereuropäisch

von Prof. Dr. Claus Koss, veröffentlicht am 08.01.2018

Die grundsätzlich Kindergeld-anspruchsberechtigten Elternteile leben in zwei europäischen Staaten: der in Deutschland lebende Elternteil bezog Arbeitslosengeld II, der im EU-Ausland lebende war erwerbstätig und erhielt dort Kindergeld. Der in Deutschland lebende Elternteil bezog Arbeitslosengeld II und wollte in Deutschland Kindergeld haben - nein, sagte der BFH in seiner Entscheidung v. 26.07.2017 - III R 18/16. Zum einen binde die Entscheidung der ausländischen Behörde deutsche Familienkassen und Finanzgerichte. Zum zweiten sei der im Ausland lebende Elternteil erwerbstätig und habe daher einen vorrangigen Anspruch auf das Kindergeld für das gemeinsame Kind. Außerdem seien Anspruchskonkurrenzen nach Art. 68 Abs. 1 der VO Nr. 883/2004 nicht nach den nationalen Regelungen (hier: §§ 62 ff. EStG), sondern nach den Vorschriften der Art. 11 bis 16 der VO Nr. 883/2004 zu lösen.

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