Netzfund: "Prüfschema Fahrzeugrennen"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 21.06.2018
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|5126 Aufrufe

Ein kleiner Hinweis auf ein von Dr. Anne Schneider erstelltes schönes Prüfschema zum Fahrzeugrennen, § 315d StGB. Online gestellt von der Uni Bonn - H I E R. Interessant hierbei die Definitionsversuche zur nicht angepassten Geschwindigkeit und der Absicht des Erzielens der höchstmöglichen Geschwindigkeit: 

Nicht angepasste Geschwindigkeit: Zu schnelles Fahren, das Geschwindigkeitsbegrenzungen verletzt
oder der konkreten Verkehrssituation zuwiderläuft. Eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
ist nicht erforderlich.

Absicht der Erreichung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit: Merkmal soll Renncharakter des
schnellen Fahrens erfassen. Erhöhte Geschwindigkeit alleine genügt nicht.

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