Neues zur Brückenteilzeit

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 01.08.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|3887 Aufrufe

Die Bundesregierung plant – wie im Koalitionsvertrag verabredet – die Einführung einer sog. „Brückenteilzeit“. Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Vor allem soll verhindert werden, dass teilzeitbeschäftigte Mütter nicht mehr aus der „Teilzeitfalle“ herausfinden. Die Bundesregierung hat hierzu einen „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit“ eingebracht. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6.7.2018 den Gesetzentwurf fristverkürzt im ersten Durchgang beraten und keine Änderungswünsche geäußert (BR-Drs. 281/18). Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird. Nach der 3. Lesung und Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat in einem zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Einem Bericht der Rheinischen Post (online vom 28.7.2018) zufolge wird die neue Brückenteilzeit für fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos bleiben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, über die die  "Rheinischen Post" berichtet. Demnach arbeiten über 60 Prozent der erwerbstätigen Mütter als Teilzeitkräfte in einem Betrieb, der nicht die im Gesetz geforderte Mindestgröße hat. Den Zahlen der Regierung zufolge sind von den insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten Müttern in Deutschland gut 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern tätig. Die Brückenteilzeit soll aber nur für Beschäftigte in Firmen ab 45 Mitarbeitern gelten. Damit fiele die große Mehrheit der betroffenen Frauen nicht unter die neue Regelung. „Wenn zwei Drittel der Mütter von einem Rückkehrrecht ausgenommen sind, dann ist das ein fatales politisches Zeichen“, sagte Linken-Politikerin Susanne Ferschl der Redaktion der Rheinischen Post. Sie warf der Union vor, die Brückenteilzeit in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD beschränkt zu haben. „Wir brauchen ein echtes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle, und die Wünsche der Beschäftigten müssen ernst genommen werden“, sagte Ferschl.

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Thema verfehlt: Brückenteilzeit betrifft in erster Linie Vollzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit befristet verkürzen wollen. Bereits teilzeitbeschäftigten Müttern, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, hilft die Brückenteilzeit nicht. Wenn man die Sache auf erwerbstätige Mütter, die von der Brückenteilzeit profitieren, herunterbrechen wollte, wäre eher zu fragen, wie hoch der Anteil vollzeitbeschäftigter Mütter in Betrieben unterhalb der Mindestgröße ist.

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