Kündigung eines übergewichtigen Fußballspielers – Fall Kevin Pannewitz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 19.01.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|7206 Aufrufe

„Der FC Carl Zeiss Jena hat den Vertrag mit Kevin Pannewitz außerordentlich gekündigt. Der 27-jährige Defensivallrounder stieß im Sommer 2017 zum FC Carl Zeiss Jena, für den er in 26 Partien das Trikot des Drittligisten trug. Wir wünschen Kevin Pannewitz für seine private wie berufliche Zukunft alles Gute.“ Mit dieser dürren Presserklärung gibt der Fußball-Drittligist FC Carl Zeiss Jena auf seiner Internetseite die Trennung von seinen Profi-Spieler Kevin Pannewitz bekannt. Über den Hintergrund haben in den vergangenen Tagen die Medien berichtet. Laut einem Bericht der "Ostthüringer Zeitung" soll die körperliche Verfassung des 27-Jährigen der Grund für die Trennung sein. Einen abgebrochenen Fitnesstest am ersten Trainingstag begründete er mit einer langanhaltenden Erkältung. Der 1,85 m große Pannewitz war nach eigenen Angaben mit einem Gewicht von 95 Kilogramm in den Urlaub gegangen und mit 98,3 Kilogramm nach der Winterpause zurückgekehrt. Gewichtsprobleme gab es bereits in der Hinrunde. Zudem war er im vergangenen Oktober aus disziplinarischen Gründen für eine Woche suspendiert worden. Der Vertrag des Defensivspielers wäre ursprünglich noch bis Sommer gelaufen. Kevin Pannewitz will sich gegen die Kündigung durch den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena wegen Übergewichts wehren. „Ich habe eine Familie, Frau und Kind, ich bin durch das Verhalten von Jena völlig vor den Kopf gestoßen. Der Verein hat mich bei der ersten Gelegenheit abgeschossen, dagegen gehen wir vor“, sagte 27-Jährige in einem Interview der „Bild am Sonntag“.

Der Fall wirft einige interessante rechtliche Fragen auf. Man erinnert sich zunächst an die Diskussion über die Kündigung wegen Adipositas. Hierüber hatte sich auch der EuGH in seiner Entscheidung in der Sache Kaltoft (18.12.2014 – C-354/13, NZA 2015, 33) geäußert. Allerdings ist der gekündigte Fussballspieler Kevin Pannewitz von extremer Fettleibigkeit weit entfernt. Diskriminierungsrechtliche Bedenken sind daher fernliegend. Der Kündigungsgrund liegt wohl auch weniger im Übergewicht, sondern schlicht in der mangelnden körperlicher Fitness. Das könnte man als Eignungsmangel einstufen; da dieser durch eigenes pflichtwidriges Verhalten herbeigeführt worden sein dürfte, liegt eine verhaltensbedingte Kündigung näher als eine personenbedingte.

Während im Normalfall das Gewicht eines Arbeitnehmers für die Erbringung der Arbeitsleistung irrelevant sein dürfte, liegen die Verhältnisse bei einem Profi-Fussballer anders. Auch das BAG (16.1.2018 – 7 AZR 312/16, NZA 2018, 703) hat zuletzt in seiner zum Torwart Heinz Müller ergangenen Entscheidung betont, dass jeder Lizenzspieler verpflichtet sei, seine hohe sportliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und nach Möglichkeit noch zu steigern, um den an ihn berechtigterweise zu stellendem Anspruch gerecht zu werden. Von daher ist es auch nicht ausgeschlossen, im Spielervertrag gewisse Anforderungen an die persönliche Lebensführung zu stellen. Für die Beurteilung der ausgesprochenen Kündigung im Falle Pannewitz wird es sicherlich auch darauf ankommen, ob der Verein auf die arbeitsrechtlichen Folgen einer möglichen Gewichtszunahme hingewiesen hat. Geht man von einer verhaltensbedingten Kündigung aus, weil die mangelnde Fitness auf ein steuerbares Verhalten zurückführen ist, bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung. Anders mag es sein, wenn der Spielervertrag die Verpflichtung und die möglichen Folgen bereits in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringt (antizipierte Abmahnung). Man darf gespannt sein, wie sich der Fall vor dem Arbeitsgericht weiterentwickelt.

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