Giffey plant verschärfte Sanktionen zur Durchsetzung höherer Frauenanteile in Führungspositionen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.03.2019
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|4238 Aufrufe

Heute – am Weltfrauentag – muss auch im Beck-Blog über Gleichberechtigung gesprochen werden. Ob ich allerdings als Mann dafür hinreichend qualifiziert bin, erscheint mir zweifelhaft. Immerhin könnte ich ja nach Ansicht mehrerer Arbeitsgerichte auch nicht als Gleichstellungsbeauftragter fungieren (so zuletzt LAG Schleswig-Holstein 2.11.2017 - 2 Sa 262 d/17, BeckRS 2017, 143011). In der Politik wird das Thema bemerkenswerterweise fast ausschließlich den Politikerinnen überlassen. Diese haben sich zum Weltfrauentag auch lautstark zu Wort gemeldet. Das Handelsblatt (online 8.3.2019) berichtet über die Unzufriedenheit mit den Entwicklungen der letzten Jahre und Überlegungen zu verschärften Sanktionen. Zur Erinnerung: Seit 2016 gilt nicht nur eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in den Aufsichtsräten für rund 100 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Darüber hinaus müssen diese Firmen auch individuelle Zielgrößen für Geschlechteranteile in Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands festlegen. Betroffen sind hier rund 1.700 Unternehmen. Diese nimmt nun die Familienministerin Franziska Giffey (SPD) ins Visier. Tatsächlich muten manche Geschäftsberichte und Erklärungen der Unternehmen befremdlich an. So heißt es beim Technikhersteller Norma Group, der Aufsichtsrat halte es „nicht für im Interesse der Gesellschaft“, höhere Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festzulegen. Daher sei die Zielgröße weiterhin „null“ und „unverändert erreicht“. TLG Immobilien gelobt sogar, die Zielgröße „null“ solle bis 2022 „nicht unterschritten werden“. Giffey wird vom Handelsblatt wird mit den Worten zitiert: „Zu viele Unternehmen sind nicht ambitioniert genug, wenn es darum geht, Frauen in Führungspositionen zu bringen.“ Deshalb müsse es hier mehr Druck geben, wenn es dafür nicht stichhaltige Gründe gäbe. Das heiße auch „angemessene Sanktionen, die nicht nur symbolischen Charakter haben“. Derzeit werde die Neuregelung im Ministerium hieb- und stichfest gemacht. Sanktionen drohen demnach den betroffenen Gesellschaften, wenn sie sich die Zielgröße „null“ bei Frauen in Führungspositionen setzen und dies nicht begründen oder gar keine Ziele festlegen. „Es werde darum gehen, einen vernünftigen Standard für die Begründung zu definieren. „Drei pauschale Sätze werden nicht reichen. Wir suchen gerade mit dem Justizministerium nach einer Lösung.“ Giffey will den Gesetzentwurf noch in der ersten Jahreshälfte vorlegen. Darüber hinaus nimmt Giffey offenbar auch bereits die verpflichtende Frauenquote für Vorstände in den Blick, die allerdings im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden ist. „Ich würde mir auch über den Koalitionsvertrag hinaus Maßnahmen wünschen, die dazu beitragen, den Frauenanteil in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft zu erhöhen“, sagte Giffey dem Handelsblatt. „Reine Männerklubs sind nämlich einfach nicht mehr zeitgemäß.“

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