OLG München: wirksames Testament auf Notizzettel minderer Qualität

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 11.02.2020
Rechtsgebiete: Erbrecht1|2335 Aufrufe

Der Erblasser hatte sein handschriftliches Testament auf einem Notizzettel mit dem Aufdruck des Landkreises Pfaffenhofen im Format 10 cm x 7 cm, Papier mäßiger Qualität, errichtet, wobei dieser Zettel einen Einriss von etwa 3 cm aufwies. Überzeugend stellte der 31. Zivilsenat des OLG München in seinem Beschluss vom 28.1.2020 den Testierwillen und damit ein wirksames Testament fest (31 Wx 229/19, 31 Wx 230/19, 31 Wx 231/19 - BeckRS 2020, 654).

Dabei berücksichtigte der Senat, dass der Erblasser bei Errichtung im Krankenhaus war und daher möglicherweise nur auf diesen Zettel Zugriff hatte. Zudem habe der Erblasser auch in der Vergangenheit seine Testamente auf „Werbepapier“ errichtet. Der Zettel war auch mit „Mein Testament“ überschrieben und eigenhändig unterschrieben.

Den Einriss wertete der Senat dann auch nicht als Widerruf nach § 2255 BGB, zumal der Zettel aufgrund seiner äußeren Beschaffenheit fragil erschien. Ferner würde es schwieriger erscheinen, den Zettel nur einzureißen und ihn eben nicht komplett durchzureißen.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen