Nur kurz einmal: Saarländische Verhältnisse in Hessen?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.04.2020
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|2244 Aufrufe

Für Hessen gäb es Schlimmeres. Worum geht es aber? Der VerfGH des Saarlandes hatte ja Traffistar S350-Messungen aufgrund nicht gespeicherter Rohdaten für nicht verwertbar erachtet (VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17). Nun hat dieselbe Kanzlei, die die Verfassungsbeschwerde im Saarland geführt hatte, auch in Hessen eine entsprechende Klage erhoben. Wegen PoliscanSpeed-Messungen. Schöne Idee. Bin mal gespannt, was in Hessen rauskommt. Hier der Link zu der Kanzleiseite der Rechtsanwälte Zimmer-Gratz! Verteidiger, die in Hessen verteidigen, sollten in geeigneten Verfahren sicher auf das offene Verfahren hinweisen und bitten, die anstehende Entscheidung abzuwarten.....

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"Verteidiger, die in Hessen verteidigern, sollten in geeigneten Verfahren sicher auf das offene Verfahren hinwiesen und bitten, die anstehende Entscheidung abzuwarten....."

Und was ist dann mit der Verjährung bei OWi-Sachen?

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