Heil rückt von Recht auf Homeoffice ab

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 17.11.2020
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht2|2761 Aufrufe

Anfang Oktober hatte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seine ambitionierten Pläne für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice vorgelegt. Kritik kam prompt vom Koalitionspartner Union und aus der Wirtschaft. Und in der Tat kann man sich schon fragen, ob es gerade in einer solch tiefgreifenden Wirtschaftskrise die richtige Strategie ist, die Unternehmen mit weiteren Regulierungen zu belasten. Jedenfalls ist der Bundesarbeitsminister nunmehr von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf Homeoffice wieder abgerückt. „Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch nicht im Jahre 2020 angekommen ist, bin ich bereit, den Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr zurückzustellen“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Mein Vorschlag ist: Lasst uns jetzt zumindest gemeinsam einen modernen Rahmen für mobile Arbeit beschließen. Es geht mir darum, dass wir weiterkommen.“ Im Kern solle der Arbeitnehmer das Recht auf ein ernst zu nehmendes Gespräch mit dem Arbeitgeber, einen Erörterungsanspruch, zum Thema Homeoffice bekommen. Konkret will der Minister demnach, dass Arbeitnehmer das Recht auf ein Gespräch mit ihrem Arbeitgeber zum Thema Homeoffice bekommen. „Der Arbeitgeber darf den Wunsch dann nicht einfach so vom Tisch wischen, sondern muss gut begründen, warum es mit dem mobilen Arbeiten aus betrieblichen Gründen nicht geht.2

Beim Arbeitsschutz brauche es ebenfalls Regeln für das mobile Arbeiten im Homeoffice. "Auch mobile Arbeit darf nicht krank machen", sagte Heil. Deshalb sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten beispielsweise über ergonomische Fragen, Pausen und auch psychische Belastungen sprechen“

Heil forderte den Koalitionspartner zu einer schnellen Einigung auf. "Ich komme der Union jetzt weit entgegen“, sagte er. „Wenn sie guten Willens ist, können wir rasch ein Gesetz machen. Ich will, dass das noch in diesem Jahr gelingt.“ Das schaffe endlich Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so der Arbeitsminister.

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2 Kommentare

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Wenn es im Arbeitsverhältnis eines Rechtsanspruchs bedarf, um einen Gesprächstermin mit dem Arbeitgeber zu bekommen, hätte ich persönlich Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Arbeitsverhältnisses insgesamt.

Ganz großartig wäre die prozessuale Durchsetzung, insbesondere die Zwangsvollstreckung. Ein Gesprächstermin, der unter Androhung von Zwangsgeld oder -haft geführt wird, wäre vermutlich auch eher nicht förderlich.

Manchmal, möchte man Herrn Heil sagen, sollte man eine Niederlage auch eingestehen, statt diese mit einem sinnlosen Kompromissvorschlag zu verdecken zu versuchen.

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Ich freue mich auch schon auf den Moment, in dem ich meinem überglücklichen Mandanten freudestrahlend verkünde, dass ich für ihn ein Erörterungsgespräch durchgesetzt habe. "Danke" schluchzt er, "Ihnen und der SPD verdanke ich alles!". Damit sich das Ganze auch in der Praxis auch etabliert, schlage ich einen Gegenstandswert des Gesprächs in Höhe von 10 Minuten (so lange sollte es schon gehen) Arbeitsvergütung vor.

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