Gegen die Homeoffice-Muffel: (K)Eine allgemeine Pflicht zur Arbeit von zu Hause während der Krise?

von Martin Biebl, veröffentlicht am 11.01.2021
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona3|4143 Aufrufe

Gegen die Homeoffice-Muffel: (K)Eine allgemeine Pflicht zur Arbeit von zu Hause während der Krise?

Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung scheint Homeoffice in Deutschland bisher nicht zu einem dauerhaften Instrument der Pandemiebekämpfung zu werden. Während im ersten Lockdown des Jahres 2020 noch 27 % der Erwerbstätigen ins Homeoffice gewechselt sind, waren es im zweiten Lockdown im November 2020 wohl noch 14 % (vgl. die Pressemitteilung). Woran mag das liegen? Wirklich nur daran, dass es keine Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, ihre Angestellten ins Homeoffice zu schicken? Muss man Unternehmen also zwingen, so wie der Deutsche Gewerkschaftsbund dies fordert (vgl. die Aussagen von Reiner Hoffmann)?

Das wäre zu kurz gedacht. Eine Verpflichtung würde nicht helfen. Zu unterschiedlich sind die Gründe, die Unternehmen in der aktuellen Lage von Homeoffice-Lösungen während der Pandemie abhalten:

- Zunächst muss man erkennen, dass sich schon gar nicht alle Betriebe des Landes für Tätigkeiten im Homeoffice eignen. Ein Supermarkt muss ebenso durch Personal vor Ort betrieben werden, wie ein Betrieb im produzierenden Gewerbe, in der Pflege oder der Betriebsablauf in Verwaltungen und Behörden mit – wenn auch eingeschränktem – Kunden- und Parteiverkehr.

- Zudem bedeutet die Anwesenheit im Betrieb nicht in jedem Fall ein ungleich größeres Infektionsrisiko: Die allermeisten Arbeitgeber haben sich schließlich größte Mühe gegeben, um ihre betrieblichen Abläufe an die geltenden Hygienestandards anzupassen und Infektionen möglichst zu vermeiden. Prozesse und Abläufe werden – häufig in Abstimmung mit dem Betriebsrat – beobachtet, bewertet und angepasst. Natürlich handelt es sich dabei um stets lernende Systeme, aber 100 % Sicherheit kann es in einer Pandemie nicht geben, wenn man die Wirtschaft am Laufen halten will. Natürlich kann und wird es auch in Betrieben trotz intensiver Maßnahmen zu größeren Ausbrüchen kommen. Das ist eine Frage der Abwägung. Dies bedeutet aber nicht, dass überall Verhältnisse wie in manchen Schlachthöfen herrschen.

- Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die sich auf den ersten Blick auch aus dem Homeoffice erledigen lassen, bringen aber auf den zweiten Blick auch Gefahren mit sich. Vor allem die Datenschutzbestimmungen sind Hürden, die so manchen kleineren Arbeitgeber - berechtigt oder nicht - vor einer Ermöglichung der Tätigkeit im Homeoffice zurückschrecken lassen. Zu groß ist die Angst vor etwaigen Verstößen, wenn es um besonders geschützte Daten und Informationen geht. Eine entsprechend geschützte IT-Infrastruktur fehlt in vielen Unternehmen, wenn Arbeiten remote erbracht werden sollen. Hier hilft keine Pflicht, sondern nur Unterstützung der Arbeitgeber durch die Behörden.

- Schließlich gibt es auch zahlreiche Arbeitnehmer, die die Möglichkeit zur Tätigkeit im Homeoffice von selbst ausschlagen, weil zu Hause bereits der Partner/die Partnerin im Homeoffice arbeitet und nebenbei vielleicht auch noch Homeschooling mit den Kindern gemeistert werden muss. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber zwar zum Homeoffice animieren, aber eine Anordnung über das Direktionsrecht ist wohl kaum möglich. Und außerdem eignet sich auch nicht jede Wohnung für eine Tätigkeit im Homeoffice.

 

Wenn der wirtschaftliche Schaden durch die Corona-Pandemie halbwegs in Grenzen gehalten werden soll, dann ist eine verpflichtende Einführung von Homeoffice-Tätigkeiten während der Pandemie kein taugliches Mittel. Die Wirtschaft muss unter Einhaltung hoher Hygienestandards weiterlaufen. Die absolute Einführung einer solchen Pflicht wäre unverhältnismäßig, ein System mit einem Regel-Ausnahme-Verhältnis wäre zwar theoretisch denkbar, scheint aber unrealistisch, weil kaum zu kontrollieren. Im Endeffekt läge die Entscheidung dann zunächst wieder beim Arbeitgeber: Er müsste prüfen welche Tätigkeiten er von Zuhause erbringen lässt- und welche eben nicht. Damit wäre im Vergleich zur aktuellen Situation mit Blick auf die Pandemiebekämpfung rein gar nichts gewonnen. Daran ändern auch nachträgliche Bußgelder nichts, falls ein Unternehmen fälschlicherweise die Anwesenheit im Büro verlangt hat. Überzeugender ist es daher, wenn man die Appelle an die Arbeitgeber wiederholt und Bedenken gegen Homeoffice auflöst, wenn Unternehmen gemeinsam mit den Mitarbeitern und Betriebsräten die betrieblichen Schutzkonzepte (Hygiene, Schichtmodelle, FFP-2-Masken usw.) abbilden und und wenn auf diesem Weg passgenaue Lösungen für jedes Unternehmen gefunden und umgesetzt werden.

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3 Kommentare

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"Rechtsanwalt von Großkanzlei spricht sich gegen stärkeren Arbeitsschutz aus."

"Eichhörnchen protestiert gegen Fällung von Eiche."

"Meteologen erstaunt: Sonne geht morgens auf, nur um abends wieder unterzugehen."

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Deutschland wurde mit Ludwig Erhard und Kurt Biedenkopf groß und stark, als Freiheit, Vertragsfreiheit, noch ein Begriff war! Und das arbeitgeberliche Direktionsrecht dem Entscheidungen zuordnete, der auch Leitung und wirtschaftiche Risiken trägt. Nicht hindert(e) ihn, einvernehmliche Regelungen mit Mitarbeitern zu treffen.

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Zunächst muss man erkennen, dass sich schon gar nicht alle Betriebe des Landes für Tätigkeiten im Homeoffice eignen. Ein Supermarkt muss ebenso durch Personal vor Ort betrieben werden, wie ein Betrieb im produzierenden Gewerbe, in der Pflege oder der Betriebsablauf in Verwaltungen und Behörden mit – wenn auch eingeschränktem – Kunden- und Parteiverkehr.

Das sind ganz neue Erkenntnisse. Ich dachte vorher immer, dass eine Supermarktkassiererin oder ein Angestellter der Abfallbetriebe ihre Arbeit auch vom heimischen Küchentisch aus erledigen können. Möglicherweise hätte ich aber auch aufgrund des Bestandteils "Office" (englisch für "Büro") ganz allein auf darauf kommen können, dass mit dem Begriff nur Büro- bzw. Verwaltungsarbeiten gemeint sein können. 

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