Bagatellschranke im Urheberrecht: "Die Pläne des Justizministeriums machen mir große Sorgen"

von Tobias Fülbeck, veröffentlicht am 01.02.2021
Rechtsgebiete: Urheber- und Medienrecht3|8328 Aufrufe
Schwarz Handbuch Filmrecht

Auf der Visitenkarte des Münchner Rechtsanwalts Prof. Dr. Mathias Schwarz müsste genau genommen noch ein Wort ergänzt werden: Blockbuster-Autor. Denn sein Werk "Handbuch Filmrecht" ist gewissermaßen der Blockbuster seines Rechtsgebiets – in dem sich im Moment sehr viel bewegt. 

Als zu Beginn der Corona-Krise ein Kurzarbeit-Tarifvertrag für Filmproduktionen verhandelt wurde, war die Kanzlei von Prof. Dr. Schwarz maßgeblich daran beteiligt. Doch auch unabhängig von Corona wächst der Druck auf die Filmbranche enorm. Fördertöpfe für Kreative drohen wegzubrechen, die zunehmende Digitalisierung bringt etablierte Geschäftsmodelle ins Wanken – und noch dazu sorgt das Wort "Bagatellschranke" für große Sorgenfalten.

Blicken wir kurz zurück auf das Jahr 2020. Haben Sie etwas Vergleichbares in Ihrem Rechtsgebiet schon mal erlebt?

Prof. Dr. Mathias Schwarz: Nein. Natürlich ist kein Jahr wie das vorausgehende Jahr. Gerade unsere Branche hat sich in den vergangenen 30 Jahren immer wieder mit neuen Entwicklungen beschäftigen müssen. Aber das letzte Jahr war schon etwas Besonderes. Insbesondere die Digitalisierung der Branche hat durch die Corona-Pandemie einen eklatanten Schub erfahren. Die Bedeutung von Netflix, Amazon, Sky, HBO & Co. hat – sowohl im Produktions- als auch im Distributionsbereich – noch einmal deutlich zugenommen. Erst vor einer Woche wurde bekannt gegeben, dass Netflix jetzt weltweit mehr als 200 Millionen Abonnenten hat.

Was sind derzeit die Top-Themen Ihrer Mandanten?

Schwarz: Es geht neben Vergütungsregeln und Förderfragen um neue Geschäftsmodelle und Lizenzfragen, die sich etwa ergeben, wenn amerikanische Streaming-Anbieter deutsche Produktionen in Auftrag geben – wie etwa die Serie „Dark“. Damit einhergehen aber auch regulatorische Themen, die stark von Europa beeinflusst werden, wie die AVMD-Richtlinie, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die in deutsches Recht umgesetzt wird. Diese Richtlinie sieht eine Verpflichtung vor, dass 30 Prozent des Angebots der Videostreamer, die von Europa aus tätig sind, europäischen Werken vorbehalten sind.

Welche Entwicklung macht Ihnen derzeit die größten Sorgen?

Schwarz: Sorgen macht uns – gedacht aus der Perspektive der Produzenten – die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie, der sog. DSM-Richtlinie, in deutsches Recht. Die Richtlinie sollte eigentlich für die großen Plattformen Beschränkungen und erhöhte Verantwortung mit sich bringen, in der konkreten Umsetzung, die im Moment in Deutschland diskutiert wird, führt sie aber eher zu Freistellungen von urheberrechtlichen Nutzungen. Die aktuell geplante Umsetzung wird aus unserer Sicht zu Nachteilen bei Kreativen, Urhebern und Produzenten führen. Außerdem sieht die Richtlinie Erweiterungen des Urhebervertragsrechts vor, die zum Teil deutlich über das hinausgehen, was schon in Deutschland Gesetz ist. Das würde erheblichen Bürokratieaufwand bedeuten. Für ältere Werke müsste dann zum Beispiel ohne Veranlassung ein Mal im Jahr berichtet werden, welche Nutzungen des Werkes erfolgt sind. Im Moment wird um den Gesetzestext gerungen. Noch hat das Kabinett nichts beschlossen, aber die Umsetzungsfrist läuft bald ab. Bis zum 7. Juni muss die Umsetzung der Richtlinie erfolgt sein.

Was sind – aus Sicht der Produzenten – weitere Nachteile der geplanten deutschen Umsetzung der DSM-Richtlinie?

Schwarz: Im Moment wird vom Justizministerium eine sogenannte Bagatellschranke diskutiert. Das heißt, dass Nutzer Ausschnitte von 20 Sekunden eines Werkes lizenzfrei auf den Plattformen wie YouTube einstellen können. Das klingt zunächst mal nicht so schlimm. Was sind schon 20 Sekunden? Ein Kinofilm hat 90 Minuten. Aber in 20 Sekunden kann man zeigen, wie ein Film ausgeht, man kann die mühsam durch die Werbung aufgebaute Spannung zerstören, indem man zeigt, dass der Held am Ende stirbt oder sich der Held in die Heldin verliebt. Das ist hoch problematisch, vor allem auch deshalb, weil mehrere Nutzer 20 Sekunden hochladen könnten, so dass ein Werk weitgehend seine Attraktion verlieren könnte. Das besorgt mich sehr, zumal diese Schranke in der DSM-Richtlinie überhaupt nicht angelegt ist.

Themenwechsel. Vergangene Woche machte die Meldung Schlagzeilen, dass der Kinostart vom neuen James-Bond-Film zum wiederholten Male verschoben wird, drei Mal allein wegen Corona. Der Film soll auf keinen Fall zuerst gestreamt werden, sondern unbedingt in die Kinos. Wie hätten Sie entschieden?

Schwarz: Das beurteilen natürlich überwiegend Kaufleute. Man hört Unterschiedliches darüber, ob sich ein exklusiver Streaming-Start tatsächlich gelohnt hat oder nicht. Ich selbst bin Kino-begeistert und wünsche mir, dass möglichst viele Produzenten und Verleiher entscheiden, die Filme in die Kinos zu bringen. Allerdings wird es durch die Corona-Krise und zahlreiche Filmstart-Verschiebungen zu einer gewissen Verstopfung bei den Kinostarts kommen, wenn nicht der ein oder andere einen alternativen Distributionsweg findet. Ob man – wie es im Moment in Deutschland grundsätzlich der Fall ist – wirklich sechs Monate warten muss, bis nach dem Kino andere Verwertungsstufen genutzt werden können, ist eine Frage, die immer wieder diskutiert wird.

Was wäre Ihr Vorschlag?

Schwarz: Der Zeitraum sollte kürzer sein. Drei oder vier Monate sollten reichen und in Sonderfällen könnte man über weitere Flexibilisierungen sprechen.

Kommen wir noch kurz zur 6. Auflage Ihres Standardwerks "Handbuch Filmrecht". Was sind die wesentlichen Neuerungen?

Schwarz: Wir haben nicht nur einige neue Autoren an Bord, sondern auch vieles grundlegend neu bearbeitet – zum Beispiel das Thema Streaming. Das Werk wurde auch um ein Kapitel zum Datenschutz erweitert, wir haben die Förderinstrumente ausführlicher dargestellt und um eine Darstellung der Rechtslage in Österreich und der Schweiz ergänzt.

Vielen Dank für das Gespräch.

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3 Kommentare

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"Was sind schon 20 Sekunden? Ein Kinofilm hat 90 Minuten. Aber in 20 Sekunden kann man zeigen, wie ein Film ausgeht, man kann die mühsam durch die Werbung aufgebaute Spannung zerstören, indem man zeigt, dass der Held am Ende stirbt oder sich der Held in die Heldin verliebt. Das ist hoch problematisch, vor allem auch deshalb, weil mehrere Nutzer 20 Sekunden hochladen könnten, so dass ein Werk weitgehend seine Attraktion verlieren könnte. "

Das Ende eines Films kann man auch ohne Filmausschnitt verraten.

Aber herrje, wenn es um die Durchsetzung vermeintlicher Rechte der Medienlobby geht, ist kein Argument zu doof, daher natürlich: volle Zustimmung. Die Filmbranche wird zusammenbrechen, in der Folge die Wirtschaft, das christliche Abendland, dann die übrigen Region Codes.

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Ich halte das Spoiler-Argument auch für weit hergeholt. Ein Videokanal, der böswillig Film-Enden spoilert, wird nicht mehr sondern weniger Follower ernten. Wer lässt sich schon gern das Vergnügen verderben? Das ist ja auch der Grund dafür, dass bei Filmrezensionen in Zeitschriften ausdrücklich per "Spoileralarm" gewarnt wird. Warum sollte das eine Zeitschrift (ohne jegliche rechtliche Verpflichtung) tun? Richtig: Weil sich sonst die Leser über das Spoilern beschweren oder gar ihr Abo kündigen.

Geht es aber nicht um Spoiler, sondern einfach um gute Szenen aus dem Film, dann kann sich die Branche über (kostenlose) Werbung doch nur freuen.  Wenn mir mein Lieblings-Youtube-Kanal oder Blogger einen Film empfiehlt und dazu eine 20 Sekunden-Szene zur Illustration verwendet, dann werde ich doch eher in den Film reingehen als wenn das nicht der Fall ist. Das wirkt mE sogar besser als die offizielle Werbung für den Film. Selbst wenn es sich um eine schlechte Szene handelt, die eine negative Kritik illustrieren soll: Besseres, als dass über einen Film diskutiert wird, kann doch der Branche nicht passieren. Selbst die Rankings der "schlechtesten Filme der Welt" haben schon manchen Filmen zu (unverdientem) Kultstatus verholfen.

Was natürlich verhindert werden muss, ist, dass per Schwarmbildung hunderte Personen jeweils 20-Sekunden-Spots auf YT einstellen und dann dazu Software verbreitet wird, die den Film wieder zusammensetzt. Heute kaum vorstellbar, aber vor zwei Jahrzehnten war auch YT insgesamt nicht vorstellbar.

 

Die Sache mit den Spoilern hat mir keine Ruhe gelassen. Ich habe daher noch etwas recherchiert und eine Internetseite gefunden, wo nicht nur das Ende von Filmen, sondern sogar der gesamte Plot verraten wird:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite

Total problematisch. Sollte verboten werden. Am besten auch Seiten, die Filme bewerten, jedenfalls wenn sie auch negative Bewertungen veröffentlichen. Alles umsatzschädlich, alles schlecht für die Filmbranche, alles rechtsfreier Raum Internet, alles Neuland, alles abschaffen. Mit dem Videorekorder hat es angefangen, heute sieht man, wo wir hingekommen sind: Trump, Corona, junge Leute, die auf den Heizkörpern sitzen. Alles Folgen des Schleifens des Urheberrechts durch die Kommunisten.

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