Die mir gesetzte Frist wird ablaufen...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.02.2021
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht1|3341 Aufrufe

Vor zwei oder drei Wochen schrieb mir ein Anwalt per persönlichem Brief, ich solle öffentlich widerrufen, andernfalls er mich als "a.A. Krumm" zitieren wolle. Ich solle auf den Boden des Grundgesetzes zurückkommen. Netter Versuch - aber eben auch unverschämt und ahnungslos.

Worum ging es ? In der NJW hatte ich OLG Dresden, Beschl. v. 09.11.2020 - OLG 23 Ss 620/20 (Z) besprochen. Es ging um die Blogleserinnen und  -lesern bekannte Problematik der nicht aufgezeichneten/nicht vorhandenen Rohmessdaten in Fällen von Traffistar S350-Messungen. Bekanntlich hatte der VerfGH des Saarlandes hier eine Verfassungswidrigkeit ausgemacht (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az. Lv 7/17) ). Keines der OLGe - mit Ausnahme des OLG Saarbrücken freilich - ist dem gefolgt. Das OLG Dresden auch nicht. Man kann sich das schön hier anschauen: 

https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5969.htm

Nach Abgabe meiner Druckfahnen für die mal wieder recht knackig formulierte NJW-Anmerkung wurde dann die Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2020 -2 BvR 1616/18 bekannt. Da ging es darum, dass das BVerfG die nicht erfolgte Herausgabe von vorhandenen (!) Messdaten als Verstoß gegen den Grundsatz fairen Verfahrens angesehen hat. 

Kurz und gut: Es gab nichts zu widerrufen, nichts zu korrigieren und auch das Grundgesetz wird weiter angewandt. 

 

Ach so: Und eine Stellungnahme auf seine zweiseitig geltend gemachten Widerrufsansprüche bekommt der gute Mann auch nicht ;-)

 

(Wer sich den Unterschied der Entscheidungen noch einmal anschauen möchte, findet dazu etwa gerade die vorgestern besprochene Entscheidung ThürVerfGH Beschl. v. 11.1.2021 – VerfGH 109/20, BeckRS 2021, 629)

 

 

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1 Kommentar

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Was sollen Sie denn eigentlich widerrufen? Eine Rechtsmeinung? Ich wüßte nicht, wie man das begründen will. Und wer der wild schlingernde Anwalt ist, würde mich auch interessieren...

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