LAG Düsseldorf: Kündigung wegen Fälschung eines Impfpasses
von , veröffentlicht am 13.10.2022Das LAG Düsseldorf hat die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie einen gefälschten Impfausweis vorgelegt hat, für unwirksam erklärt. Zwar stelle die Impfpassfälschung grundsätzlich einen wichtigen Kündigungsgrund iSv. § 626 Abs. 1 BGB dar. Im konkreten Fall scheiterte die Kündigung jedoch an der Interessenabwägung. Der Kläger war seit 19 Jahren im Betrieb beschäftigt und hatte die Fälschung auf Vorhalt sofort zugestanden. Zudem musste sich auch die beklagte Arbeitgeberin einen Verstoß gegen § 28b IfSG vorhalten lassen. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung scheiterte bereits an einer fehlerhaften Betriebsratsanhörung (§ 102 Abs. 1 BetrVG).
LAG Düsseldorf, Urt. vom 4.10.2022 - 3 Sa 374/22, Pressemitteilung hier
In einem ähnlich gelagerten Verfahren hat die 8. Kammer des LAG Düsseldorf einen Beweisbeschluss erlassen. Sie hat in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass eine Impfpassfälschung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Zwischen den Parteien blieb aber streitig, ob der vorgelegte Impfpass tatsächlich gefälscht war. Hierzu ist eine Beweisaufnahme erforderlich.
LAG Düsseldorf, Beschl. vom 4.10.2022 - 8 Sa 326/22, Pressemitteilung ebenfalls hier
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben