ACAB - Völlig OK!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.01.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht6|3364 Aufrufe

Man ist schon verblüfft. Bislang galt: Sagt man einem Polizisten "ACAB", dann ist das eine Beleidigung. Das ist nun vorbei.

 

 

Verbockt hat das die...

Zu verdanken ist das der ....

 

(d. Leser*in muss die für sie/ihn passende vorstehende Formulierung wählen)

 

.....Bundespolizei: In einer Werbekampagne plakatiert sie das Kürzel als "All Cops Are Beautiful". Links- und Rechtsradikale werden frohlocken. Bislang wurden von Gerichten andere vorgetragene Deutungen des Kürzels immer als Schutzbehauptung zurückgewiesen ("Jeder weiß doch, was das heißt"). Damit ist jetzt wohl Schluss...oder wie sehen die Blogleser*innen das?

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6 Kommentare

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Ich glaube ja eher: Links- und Rechtsradikale werden sich ärgern. Insofern: Begrüße ich die souveräne Entscheidung der Behörden sehr. 

Die Werbekampagnen für Ausbildungsplätze werden immer schräger: "Baustelle betreten erwünscht", "Dreckige Schuhe? Herzlich willkommen!" (Bauunternehmer), "Fiskuss" (Steuerverwaltung) oder eben obige der Bundespolizei. Der demographische Wandel schlägt in aller Härte zu und die Werbebranche verdient daran bestens.

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Dass man ACAB sagen darf, ist doch völlig logisch. Es wird eine Personengruppe angesprochen. Personengruppen (ein Kollektiv) durfte man schon immer beleidigen, sofern nicht Ausnahmetatbestände vorliegen.

All Cops Are Beautyful für ACAB zu glauben, hängt ersichtlich vom Richter ab. Ist der Polizeifeind, glaubt er dem Angeklagten, ist er Polizeifreund, glaubt er dem Angeklagten nicht.

Machtkritik, auch scharfe oder polemische, ist ohnehin erlaubt, wenn nicht sogar Pflicht des verfassungstreuen Bürgers.

 

Ach herrjeh - endlich mal Humor ! Logisch freilich auch: was sich so alles an Buchstaben wo einordnet, manches passt:  nSDaP. Merken Sie? SPD steckt drin !

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